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Autor Thema: 2 Jahre Sperrung bei Nichteignung?  (Gelesen 4871 mal)

ALBA

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2 Jahre Sperrung bei Nichteignung?
« am: 02. Oktober 2016, 19:58:57 »

Ich höre jetzt seit einiger Zeit das man bei einer Nichteignung für eine Laufbahn 2 Jahre gesperrt ist.
Kann mir das jemand bestätigen z.B jemand der in letzter Zeit im Karrierecenter war?
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Ryuuma

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Antw:2 Jahre Sperrung bei Nichteignung?
« Antwort #1 am: 02. Oktober 2016, 20:06:24 »

Man erhält eine einjährige Bewerbungspause und kann es erneut versuchen.
Die Testergebnisse der vorherigen "Nichteignung" bleiben allerdings mind. 3 Jahre bestehen und die Prüfer können es bei der Nächsten Eignungsfeststellung einsehen.
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Ralf

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Ryuuma

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Antw:2 Jahre Sperrung bei Nichteignung?
« Antwort #3 am: 02. Oktober 2016, 20:14:02 »

Ach, huch. Ralf bringt die aktuellen Standards zu Lichte :)
In dem durch den Link angegebenen Thread sind alle Informationen in den Beiträgen zu finden.
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AlphaRomero2017

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Antw:2 Jahre Sperrung bei Nichteignung?
« Antwort #4 am: 02. November 2016, 10:33:36 »

Bei mir war es so, ich habe ja eine Absage bekommen und dann Einspruch gelegt und wurde später wieder abgelehnt. Auf anraten eines OLT hat man mir empfohlen, meine Ausbildung fertig zu machen und dann erneuert zu Bewerben. Habe Diverse Tests schon Durchgeführt mit OLT. Und der meinte selbst, ich hätte Chancen. Aber letztendlich wäre die Entscheidung des Arztes.

In deinem falle weiß ich nicht ganz genau. Ich würde die 1-jährige Sperre aushalten und dann erneuert bewerben, aber da kann es sein dass die ganzen Akten noch vorhanden sind,und nach 2 -jähriger Sperre wären sie "verschwunden" und man könnte neue Bewerbung machen. So wie ich mitgekriegt habe.   :) bin mir aber nicht ganz sicher. ( so ist es bei mir)
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Ralf

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Antw:2 Jahre Sperrung bei Nichteignung?
« Antwort #5 am: 02. November 2016, 10:36:09 »

Akten verschwinden i.d.R. nicht. Sonst wüsste man ja auch nicht, wann die 2 Jahre rum sind  ;)
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AlphaRomero2017

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Antw:2 Jahre Sperrung bei Nichteignung?
« Antwort #6 am: 02. November 2016, 10:39:10 »

Akten verschwinden i.d.R. nicht. Sonst wüsste man ja auch nicht, wann die 2 Jahre rum sind  ;)

Mit dem Verschwinden meine ich, dass ich neue Chancen habe und die Ergebnisse von 2015 wären Futsch.
(so hat man mir gesagt!)  Aber Sicher bin ich mir nicht... Ich mache erstmal meine Ausbildung fertig und dann bewerb ich mich nochmal und mal gucken. :'D
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KlausP

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Antw:2 Jahre Sperrung bei Nichteignung?
« Antwort #7 am: 02. November 2016, 10:42:50 »

Zitat
... In deinem falle weiß ich nicht ganz genau. ...

Dann lassen Sie es doch einfach. Mit Ihrem "gefährlichen Halbwissen" bringen Sie den TE auch nicht weiter.

Zitat
... Habe Diverse Tests schon Durchgeführt mit OLT. Und der meinte selbst, ich hätte Chancen. ...

Und der ist auch Prüfoffizier in einem Karrierecenter? Oder irgend ein "Feld-, Wald- und Wiesentruppenoffizier", der von Personalführung genau NULL Ahnung hat?
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StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

AlphaRomero2017

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Antw:2 Jahre Sperrung bei Nichteignung?
« Antwort #8 am: 02. November 2016, 10:47:53 »

Zitat
... In deinem falle weiß ich nicht ganz genau. ...

Dann lassen Sie es doch einfach. Mit Ihrem "gefährlichen Halbwissen" bringen Sie den TE auch nicht weiter.

Zitat
... Habe Diverse Tests schon Durchgeführt mit OLT. Und der meinte selbst, ich hätte Chancen. ...

Und der ist auch Prüfoffizier in einem Karrierecenter? Oder irgend ein "Feld-, Wald- und Wiesentruppenoffizier", der von Personalführung genau NULL Ahnung hat?

Ich habe nur schlicht aus meiner Erfahrung geredet, und ERWÄHNT dass ich nicht GENAU weiß!!!
Einen Schönen Tag noch, Schlaumeiers. ;)
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