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Autor Thema: Impfungen (Maßnahmen lt. Infektionsschutzgesetz)  (Gelesen 3544 mal)

tim93st

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Impfungen (Maßnahmen lt. Infektionsschutzgesetz)
« am: 28. Oktober 2016, 19:27:24 »

Hallo,

ich werde am 01/11 meinen Dienst bei der Luftwaffe als Stabsunteroffizier FA antreten.
Ich habe bzgl. einer laufenden ärtzlichen Behandlung (wenn ich das so nennen darf) eine Frage;

ich bin Mitglied in der freiw. Feuerwehr und die Atemschutzgeräteträger, werden gerade alle gegen Hepatitis A+B geimpft. Mein nächster Impftermin ist Ende November und nächstes Jahr im Mai.

Muss ich das dem Truppenarzt mitteilen? - ich sage ja immer "Melden macht frei und belastet Vorgesetzte", eigtl. können mir ja keine Nachteile entstehen!
Darf ich als Soldat mich noch von einem zivilen Arbeitsmediziner impfen lasse?

Abgerechnet wird es alles über meine Stadt bzw. Feuerwehr. Die gesetzl. Krankenkasse ist nicht eingebunden.


Grüße Tim



Edit:
Betreff auf Anregung von Andi8111 geändert.
« Letzte Änderung: 01. November 2016, 13:32:10 von StOPfr »
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Ralf

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Antw:Impfungsbehandlung
« Antwort #1 am: 28. Oktober 2016, 19:29:09 »

Dein Impfstatus wird doch sowieso festgestellt und auf Stand gebracht. Impfbuch mitnehmen und alles weitere mit dem Arzt absprechen. Bestimmte Impfungen sind auch Pflicht bei der Bw.
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ulli76

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Antw:Impfungsbehandlung
« Antwort #2 am: 28. Oktober 2016, 20:27:38 »

Alles gut- Hep A und B ist eh im Impfprogramm der Bundeswehr. Das Geld kann sich die Stadt sparen.
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DK

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Antw:Impfungsbehandlung
« Antwort #3 am: 30. Oktober 2016, 09:00:49 »

und bitte Impfpass zur BW dann mitbringen damit der TA das entsprechend nachvollziehen kann. (Ich lass mir meine Impfungen /THW bedingt immer in mein 'altes' BW Impfbuch eintragen, so ist alles beieinander)
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F_K

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Antw:Impfungsbehandlung
« Antwort #4 am: 30. Oktober 2016, 09:29:07 »

Es gibt kein "BW" Impfbuch - die Bundeswehr gibt normale internationale Impfausweise aus.

Wer diesen schon hat, bekommt Impfungen dort nachgetragen - deshalb Ausweis bitte mitbringen.

Richtig ist, dass alle Impfungen in einen Ausweis gehören, sonst fehlt die Übersicht und es kommt ggf. zu Doppelimpfungen.
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DK

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Antw:Impfungsbehandlung
« Antwort #5 am: 30. Oktober 2016, 19:01:01 »

Also ich habe noch mein 'Impfbuch Bw gemäß §16 Bundesseuchengesetz' ausgestellt am 14.7.86 an der Technischen Marineschule Brake, 2. Inspektion. (Bin mal als 42er bei der Marine angefangen) Aber Du hast recht heute gibt es das nicht mehr sondern die gelben UN Impfausweise. Aber ich lasse meine aktuellen Impfungen noch in diesem 'alten' Impfbuch eintragen. Aber klar tut nichts zur eigentlichen Sache.
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'Vom Einsatz her denken'

F_K

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Antw:Impfungsbehandlung
« Antwort #6 am: 30. Oktober 2016, 19:14:24 »

Alte Kriegsgeschichten ... Aber uralt ... Älter als ich ...

... Und wer ständig auf "Impfstatus" geblieben ist, hat wegen Überfüllung schon das zweite oder dritte Buch angefangen.
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Getulio

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Antw:Impfungsbehandlung
« Antwort #7 am: 31. Oktober 2016, 18:16:57 »

Also ich habe noch mein 'Impfbuch Bw gemäß §16 Bundesseuchengesetz' ausgestellt am 14.7.86 an der Technischen Marineschule Brake, 2. Inspektion.

Das Ding gab es bei uns rund zehn Jahre später auch noch.
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SCPO

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Antw:Impfungsbehandlung
« Antwort #8 am: 31. Oktober 2016, 21:24:50 »

Also ich habe noch mein 'Impfbuch Bw gemäß §16 Bundesseuchengesetz' ausgestellt am 14.7.86 an der Technischen Marineschule Brake, 2. Inspektion.

Das Ding gab es bei uns rund zehn Jahre später auch noch.

Das gab es Ende der 90er bei uns in der AGA auch noch.
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F_K

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Antw:Impfungsbehandlung
« Antwort #9 am: 31. Oktober 2016, 23:26:17 »

Freundliches Update: Wir schreiben das Jahr 2016.



- 90ziger Jahre sind ein anderes Jahrtausend.
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Getulio

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Antw:Impfungsbehandlung
« Antwort #10 am: 01. November 2016, 10:32:06 »

Erkenntnisgewinn aus diesem Statement? Null.

Mod. : persönliche Beleidigung entfernt. Es geht auch sachlich!
« Letzte Änderung: 01. November 2016, 12:23:52 von LwPersFw »
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F_K

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Antw:Impfungsbehandlung
« Antwort #11 am: 01. November 2016, 10:45:09 »

Dann inhaltlich:

Die gesetzlichen Grundlagen wurden 2001 geändert, die BW hat diese Gesetze dann auch umgesetzt.

Wir halten fest:

- Es gibt kein BW Impfbuch (mehr)
- alle Impfungen sind in einem internationalen Impfpass einzutragen.
- Hinweise auf frühere Regelungen mögen Militär historisch interessant sein, tragen zum Thread aber nicht bei.
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Andi8111

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Antw:Impfungen (Maßnahmen lt. Infektionsschutzgesetz)
« Antwort #12 am: 01. November 2016, 11:03:36 »

Könnte man mal das Thema ändern? Da Impfungen Maßnahmen der Prävention sind, stellen die keine Behandlung dar, denn sie sollen eine solche verhindern ;)

Im übrigen heisst es nun Infektionsschutzgesetz...



Edit:
Entsprechend hier und im Eingangspost geändert.
« Letzte Änderung: 01. November 2016, 13:30:28 von StOPfr »
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SCPO

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Antw:Impfungsbehandlung
« Antwort #13 am: 01. November 2016, 21:56:00 »

Freundliches Update: Wir schreiben das Jahr 2016.



- 90ziger Jahre sind ein anderes Jahrtausend.

Echt jetzt, wäre ich ja nicht drauf gekommen.

Ich wollte nur aufzeigen, dass die Bw-Impfbücher auch noch Ende der 90er ausgeben wurden. Meine jetzigen Impfungen sind alle in dem super unhandlichen gelben Uno-Impfbuch drin.

Aber danke für den Hinweis.  :o
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bayern bazi

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Antw:Impfungen (Maßnahmen lt. Infektionsschutzgesetz)
« Antwort #14 am: 02. November 2016, 06:36:52 »

tja und ich fahr 2-gleisig

fürn geldbeutel, der immer dabei ist,  lass ich alle impfungen ins alte bw impfbuch eintragen (da würd der gelbe gar nicht reinpassen)

und gleichzeitig

- liegt das gelbe impfbuch, da werde auch immer die impfungen mit eingetragen bei meinen persönlichen unterlagen

muss zwar jedesmal erklären wieso ich das will - aber die docs sehen das dann schon ein wenn man es erklärt wieso
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