Wenn die Mutter Hartz IV erhält... ist sie im Regelfall über die ARGE pflichtversichert. Ist das Kind unter 15, ist es mitversichert. Die Mutter muss dies klären.
siehe SGB II , Paragraph 26
Außerdem empfehle ich Ihnen Ihren Bezügebearbeiter beim BVA anzurufen und diesen zu fragen, ob Ihnen, als leiblichen Vater, nicht doch der kindergeldbezogene Anteil am Familienzuschlag zusteht, auch wenn das Kind bei der Mutter lebt.
Denn der Anspruch auf Beihilfe erfordert den Bezug von Familienzuschlag.
Paragraph 4 BBhV
Kinder der oder des Beihilfeberechtigten sind berücksichtigungsfähig, wenn sie im Familienzuschlag der oder des Beihilfeberechtigten nach dem Bundesbesoldungsgesetz berücksichtigungsfähig sind.
Paragraph 40 BBesG
(3) Ledige (...) Soldaten (...), denen Kindergeld nach dem Einkommensteuergesetz oder nach dem Bundeskindergeldgesetz zusteht
oder ohne Berücksichtigung des § 64 oder § 65 des Einkommensteuergesetzes oder des § 3 oder § 4 des Bundeskindergeldgesetzes
zustehen würde, erhalten zusätzlich zum Grundgehalt den
Unterschiedsbetrag zwischen der Stufe 1 und der Stufe des Familienzuschlages, der der Anzahl der berücksichtigungsfähigen Kinder entspricht.
Und ergänzend hier... unter Punkt 2.4
http://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_09082010_D32213902.htm