Aus der neuen Weisung
Das Begutachtungsergebnis erhält ab Ausstellung eine Gültigkeit von maximal drei Jahren für die Verwendung im Ausland 4.
Die Dental Fitness Class wird jährlich überprüft und auf dem „Wiederbestellblatt Impf- und Prophylaxemaßnahmen Bundeswehr“ okumentiert.
Daszusammenfassende truppenärztliche Begutachtungsergebnis berücksichtigt/integriert die zahnärztliche Beurteilung auf Auslandsdienstverwendungsfähigkeit.
4 Der Beginn des Einsatzzeitraums muss innerhalb drei Jahren nach Ausstellungsdatum liegen.
Bei der Anwendung ist zu beachten ... die Verlängerung auf 3 Jahre stellt vorrangig auf die Auslandsverwendung im Rahmen einer Versetzung,
mit der regulären Tour of Duty von 3 Jahren, ab.
Bei einer besonderen Auslandsverwendung von i.d.R. 4 Monaten, ist die BA 90/5 zwar auch 3 Jahre gültig, aber nur
dann, wenn sich der Begutachtungsanlass (außer des Zeitraums) nicht ändert.
Beispiel:
Angeordnete Begutachtung
Zeitraum der vorgesehenen Verwendung: 01.02.2017 - 31.05.2017
Auslandsdienststelle/Einsatzoption und –ort: RS , Afghanistan
vorgesehener Verwendung der Person: MKF D
Arzt erteilt die AuslDstV am: 10.01.2017
BA 90/5 gültig : 10.01.2017 - 09.01.2020
Soll der Soldat dann erneut in den Einsatz und es ändert sich nur der Zeitraum, z.B. 01.02.2018 - 31.05.2018,
bedarf es keiner neuen BA 90/5. Es ist nur, wie o,g. der DFC zu erfassen und nachzuweisen.
Hier wird nur neu untersucht, wenn der Soldat selbst anzeigt, dass sich ggf. sein Gesundheitszustand verschlechtert hat.
"Soweit innerhalb des Dreijahreszeitraumes Beeinträchtigungen der Gesundheit auftreten, die
einer geplanten Verwendung im Ausland entgegen stehen könnten, liegt es auch in der
Verantwortung der Soldatinnen und Soldaten, diese nicht unbeachtet zu lassen und ggf. den
Truppenarzt/die Truppenärztin oder den Disziplinarvorgesetzten/die Disziplinarvorgesetzte darauf
hinzuweisen. Gleiches gilt für zahnmedizinische Gesundheitsbeeinträchtigungen innerhalb des gem.
STANAG vorgegebenen jährlichen Gültigkeitszeitraumes."
Ändert sich aber z.B. auch der Einsatzort von Afghanistan ... auf Musterland... ist eine neue Begutachtung erforderlich.
"Die Begutachtung ist mit BA 90/5 erneut anzuordnen, wenn sich innerhalb des Dreijahreszeitraumes
die geplante Verwendung im Ausland ändert, insbesondere wenn aufgrund einer Änderung des vorgesehenen
Aufenthaltsortes von einem höheren Gesundheitsrisiko auszugehen ist.
Auf Basis der vorliegenden Befundberichte kann hier nach Aktenlage entschieden werden.
Der Gültigkeitszeitraum des ursprünglichen Begutachtungsergebnisses verlängert sich dadurch nicht."
Zum DFC... der DFC wird nach STANAG festgelegt.
Das ehem. SanABw hat hierzu extra 2006 eine Orientierungshilfe für die BwZahnärzte erlassen...