Einfach bewerben... und es herausfinden...
"1103. Mit dem Dienstgrad Major kann eingestellt werden, wer
• ein der jeweiligen Verwendung entsprechendes Hochschulstudium mit einem Master oder gleichwertigen
Abschluss abgeschlossen hat und die besondere Eignung für den höheren Dienstgrad
nach dem Erwerb des Abschlusses im Rahmen einer hauptberuflichen Tätigkeit von mindestens
zwei Jahren und sechs Monaten erworben hat, die nach Fachrichtung und Schwierigkeit
einer Verwendung dieses Dienstgrades entspricht oder
• die Befähigung zum Richteramt hat oder
• die Befähigung für eine Laufbahn des höheren Dienstes des Bundes erlangt hat oder
• den Grad eines Doktoringenieurs oder, soweit nach Landesrecht an dessen Stelle der Grad eines
Doktors der Naturwissenschaften tritt, diesen erworben hat.
1104. Wer die Voraussetzungen für die Einstellung mit dem Dienstgrad Major erfüllt und die darüber
hinausgehende Eignung durch eine dem Dienstgrad Oberstleutnant entsprechende Tätigkeit von
mindestens drei weiteren Jahren (vgl. Nr. 1103, 2. Bis 4. Punktaufzählung) bzw. von drei Jahren
(vgl. Nr. 1103, 1. Punktaufzählung) erworben hat, kann mit dem Dienstgrad Oberstleutnant eingestellt werden."
Über die Hürde Ü40 entscheidet das BAPersBw, ggf. das BMVg.
Zu den Chancen BS kann man keine verlässlichen Aussagen treffen.
Möglich ... muss aber nicht... Deshalb ALLE Aspekte einer Wiedereinstellung gut überdenken !!
z.B.
Bereits genutzte BfD-Ansprüche, Übergangsgebührnisse, etc. werden voll angerechnet !
Ansprechstelle:
ac-bewerbung-seiteneinsteiger@bundeswehr.org
Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr
Assessmentcenter für Führungskräfte der Bundeswehr
Referat 1 - Seiteneinsteiger
Kölner Straße 262
51149 Köln