Na ja, was gerade passiert ist doch das genaue Gegenteil: Alle trennungsgeld- und umzugskostenrelevanten Entscheidungsträger agieren mittlerweile aus "Servicecentern" in zentralisierter Form. Vor Ort befindet sich meist nur noch ein ReFü (mittlerer Dienst/Feldwebel) der mittlerweile explizit ein Dienstvergehen begeht, wenn er einen Soldaten berät. Der einzige Angehörige des gehobenen Dienstes dürfte zwar beraten, das ist aber an sich gar nicht sein Auftrag, weil UKV-ausschlaggebende Entscheidungen und Bewilligungen eben nur noch zentralisiert laufen und man dann - wie man es halt kennt - höchstens mit Call-Center Qualität an Auskünften zu rechnen hat. Funktioniert aber nur, wenn man weiß, das man Fragen hat und wenn man weiß, wem man diese stellen kann. Das Perfide an UKV-Fragen ist aber ja, dass im Normalfall demjenigen dem auffällt, dass er eine Frage hat sich diese erst aus den Auswirkungen einer durchgeführten Personalmaßnahme stellen - also nicht heilbar zu spät.
Und was Bewerber/frisch Eingestellte angeht werden diese tatsächlich aufgeklärt und das ist auch die einzige Gruppe, die auf adäquate Heilung von Versäumnissen aus Unkenntnis zählen kann - passiert ja auch mit rückwirkender Anerkennung und Berücksichtigung von Wohnungen, die bereits vor Dienstantritt bestanden haben problemlos.
Was das Bestandspersonal angeht kenne ich exakt keine Maßnahme der letzten Jahre - mit Ausnahme der "Wahlmöglichkeit" durch den Strukturerlass und seine Vorgänger und Nachfolger - die in irgendeiner Form Fürsorgewillen erkennen lässt. Wir sind da, wir bleiben im Normalfall auch, wie geplant und mit uns kann man effektiv machen, was man will.
Und wenn von Attraktivitätssteigerung gesprochen wird war auch da in den letzten 10 Jahren auch explizit nur zukünftiges Personal oder solches, das gehalten werden soll (weil SaZ) gemeint.
Gruß Andi