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in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

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Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

Autor Thema: Sicherheitsüberprüfung bei Einstellung  (Gelesen 12643 mal)

LI

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Antw:Sicherheitsüberprüfung bei Einstellung
« Antwort #15 am: 12. Januar 2017, 13:50:21 »

@ LI:

Ich habe nicht geschrieben, wer abfragt oder wie das Ergebnis der Abfrage bei der Bundeswehr "landet", sondern, das abgefragt wird.
(siehe unter anderem meinen Post von 13:29 - da habe ich auf den Unterschied der Bewerbergruppen hingewiesen).

.. und das ist und bleibt richtig.

Dann sind wir ja einer Meinung. Jetzt ist nur noch die Frage was bei der von Andi genannten speziellen Sicherheitsüberprüfung tatsächlich geprüft wird.
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F_K

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Antw:Sicherheitsüberprüfung bei Einstellung
« Antwort #16 am: 12. Januar 2017, 14:14:59 »

https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2016/kw45-de-bundeswehrbewerber/477842

Die Umsetzung einer Ü1 für jeden Bewerber kommt vermutlich "erst" am 1. 7. 2017.

Die "Frage" ist damit beantwortet - es wird eine Ü1.

Zitat
Für Personen, deren erstmalige Berufung in ein Dienstverhältnis als Berufssoldat
oder Soldat auf Zeit beabsichtigt ist, ist eine einfache Sicherheitsüberprüfung
nach dem Sicherheitsüberprüfungsgesetz durchzuführen.“
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Tommie

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Antw:Sicherheitsüberprüfung bei Einstellung
« Antwort #17 am: 12. Januar 2017, 18:17:03 »

Und mit der Erkenntnis, das eine einfache Sicherheitsüberprüfung gemäß SÜG, aka "Ü 1" wird, findet man die dabei durchzuführenden Maßnahmen im Sicherheitsüberprüfungsgesetz! Und diese Überprüfung findet eben nur dann statt, wenn der Bewerber den entsprechenden Erfassungsbogen vorher ausfüllt und unterschreibt. So lange wird dann entweder keine Einstellung, aber auf jeden Fall keine Ernennung zum SaZ erfolgen (können).
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LwPersFw

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Antw:Sicherheitsüberprüfung bei Einstellung
« Antwort #18 am: 13. Januar 2017, 07:41:57 »

Wie immer gilt ... spekulieren bringt bei solchen Sachthemen nichts...

Das Gesetz soll zum 01.07.17 in Kraft treten...

Zum Gesetz wird es Ausführungsbestimmungen geben...die wir abwarten müssen...

Grundsätzlich erfolgt eine SÜ nur mit Zustimmung des Betroffenen.

Wer diese verweigert...wird eben nicht eingestellt...

Und ... jetzt vermute ich einmal ... es wird eine Klausel geben, die besagt - im Falle das die SÜ nicht bis Dienstantritt abgeschlossen werden kann - das die Einstellung unter Vorbehalt erfolgt. Ist dann das Ergebnis später negativ > sofortige Entlassung (das geht auch wenn schon zum SaZ ernannt, wenn so in den Ausführungsbestimmungen geregelt).
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A.B.

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Antw:Sicherheitsüberprüfung bei Einstellung
« Antwort #19 am: 17. April 2017, 20:55:55 »

Guten Abend zusammen,

Hab mir die Änderung Soldatengesetz bezüglich der Sicherheitsüberprüfung bei Einstellung durchgelesen.
Es steht geschrieben "bei erstmaliger Berufung in ein Dienstverhältnis"....
Meine Frage wäre, wie wird das mit Saz Wiedereinsteller gehandhabt?
Das wäre nach meinem Verständnis keine erstmalige Berufung.

Vielen Dank im voraus...
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KlausP

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Antw:Sicherheitsüberprüfung bei Einstellung
« Antwort #20 am: 17. April 2017, 21:04:08 »

Wenn man in seiner Vordienstzeit GWDL oder FWDL war und jetzt als SaZ eingestellt und in das Dienstverhältniseines Soldaten auf Zeit berufen wird ist das mMn eine erstmalige Berufung in ein Dienstverhältnis (nämlich eines SaZ). Bei GWDL bedurfte und bei FWDL bedarf es keiner Berufung in ein Dienstverhältnis, es gibt darüber ja auch keine Urkunde wie bei SaZ.
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StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

A.B.

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Antw:Sicherheitsüberprüfung bei Einstellung
« Antwort #21 am: 17. April 2017, 21:09:21 »

Entschuldigung,hab mich nicht verständlich genug ausgedrückt.
Saz in der ersten Dienstzeit und jetzt als Wiedereinsteller.
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F_K

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Antw:Sicherheitsüberprüfung bei Einstellung
« Antwort #22 am: 17. April 2017, 21:53:46 »

Gehe einfach mal von einer SÜ aus ....



Probleme damit?
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mailman02

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Antw:Sicherheitsüberprüfung bei Einstellung
« Antwort #23 am: 17. April 2017, 21:57:57 »

Ich darf mich vermutlich auch auf eine SÜ2 einstellen ob das mit dem neuen Gesetz zu tun hat oder nicht weiß ich nicht. Aber wird shcon.
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A.B.

  • Gast
Antw:Sicherheitsüberprüfung bei Einstellung
« Antwort #24 am: 17. April 2017, 21:58:35 »

Danke für die bisherigen Beiträge.

Nein hab kein Problem damit.
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LwPersFw

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Antw:Sicherheitsüberprüfung bei Einstellung
« Antwort #25 am: 08. Juli 2017, 09:03:41 »

Wie immer gilt ... spekulieren bringt bei solchen Sachthemen nichts...

Das Gesetz soll zum 01.07.17 in Kraft treten...

Zum Gesetz wird es Ausführungsbestimmungen geben...die wir abwarten müssen...

Grundsätzlich erfolgt eine SÜ nur mit Zustimmung des Betroffenen.

Wer diese verweigert...wird eben nicht eingestellt...

Und ... jetzt vermute ich einmal ... es wird eine Klausel geben, die besagt - im Falle das die SÜ nicht bis Dienstantritt abgeschlossen werden kann - das die Einstellung unter Vorbehalt erfolgt. Ist dann das Ergebnis später negativ > sofortige Entlassung (das geht auch wenn schon zum SaZ ernannt, wenn so in den Ausführungsbestimmungen geregelt).

Das BAPersBw hat erste Handlungsanweisungen herausgegeben.

U.a.:

+ Das neue Verfahren wird für Bewerber angewendet, die ab 01.07.2017 an einem Auswahlverfahren beim KC/AC teilnehmen.

+ Ziel soll sein, dass das Verfahren noch vor Dienstantritt abgeschlossen wird.

+ Kann dies nicht erfolgen, kann der Bewerber trotzdem eingestellt werden.

+ Diese Bewerber werden aber solange NICHT zum SaZ ernannt, bis der MAD "grünes Licht" gibt.

+ Wird ein Sicherheitsrisiko festgestellt, wird der Soldat umgehend wieder entlassen.

(Von Dienstantritt bis zur Ernennung zum SaZ ist der Bewerber in einem sog. "faktischen Soldatenverhältnis"./ Eignungsübende können sowieso während der EÜ entlassen werden.)

Betroffener Personenkreis gem. Soldatengesetz (SG):
Aus dem Gesetzentwurf und Begründung zum Gesetz:

„Für  Personen,  deren erstmalige Berufung  in ein  Dienstverhältnis  als  Berufssoldat  oder  Soldat  auf  Zeit  beabsichtigt  ist,  ist  eine einfache Sicherheitsüberprüfung  nach dem  Sicherheitsüberprüfungsgesetz  durchzuführen.“

"Über  den bereits  bestehenden Verweis  in §  58b Absatz  2  SG auf  §  37  SG gilt  die Regelung auch  für  Frauen und Männer,  die  freiwilligen  Wehrdienst  als  besonderes  staatsbürgerliches  Engagement  leisten wollen. 

Sie  gilt  auch für  ungediente  Reservistinnen und Reservisten,  die  in ein Reservewehrdienstverhältnis  nach §  4 des  Reservistinnen- und Reservistengesetzes  (ResG)  berufen  werden (§  5 Absatz  1 Satz  1 ResG).

Die Ergänzung  eines  Verweises  auf  den  neuen §  37 Absatz  3 SG stellt  sicher,  dass  das Erfordernis  der  Sicherheitsüberprüfung  auch  für  Personen gilt,  die  ein Wehrdienstverhältnis  erstmalig  als  Dienstleistende nach  dem  Vierten Abschnitt  des  SG  begründen."




Wird für den auszuübenden zukünftigen Dienstposten eine höherwertige SÜ benötigt, wird diese, wie bisher schon, ebenfalls beim KC/AC eingeleitet.


Ob Bewerber, die bereits vor dem 01.07.2017 ihr Auswahlverfahren positiv abgeschlossen haben,
aber erst deutlich nach dem 01.07.2017 ihren Dienstantritt haben, in diese Maßnahme noch mit
einbezogen werden, weiß ich nicht.

Ich vermute aber einmal... zur Vereinfachung werden hier nur bei Bedarf dienstpostenbezogene SÜ eingeleitet.
« Letzte Änderung: 08. Juli 2017, 09:23:11 von LwPersFw »
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LoggiSU

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Antw:Sicherheitsüberprüfung bei Einstellung
« Antwort #26 am: 15. Januar 2018, 20:22:30 »

Bekommt man eigentlich eine Info über die durchgeführte Sicherheitsüberprüfung?
Meine Ernennung zum SaZ steht jetzt an und da kam die Frage danach auf.
Ich habe bisher keinerlei Unterlage dazu bekommen.
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Gott und den Soldaten ehret man in Zeiten der Not und zwar nur dann.
Ist aber die Not vorüber und die Zeiten gewandelt, wird Gott bald vergessen und der Soldat schlecht behandelt.

LwLauch

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Antw:Sicherheitsüberprüfung bei Einstellung
« Antwort #27 am: 15. Januar 2018, 20:33:09 »

Ich habe einen Brief mit einem A4-Blatt bekommen, wo drauf stand, ob Sie Ü1, Ü2 oder Ü3 überprüft worden sind und wie das Ergebnis darauf lautet. Man wird also in Kenntnis gesetzt.
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LoggiSU

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Antw:Sicherheitsüberprüfung bei Einstellung
« Antwort #28 am: 15. Januar 2018, 20:35:08 »

OK dann habe ich wohl keine.
Na toll, und ohne keine Ernennung.
Was da wohl wieder schief gelaufen ist?
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F_K

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Antw:Sicherheitsüberprüfung bei Einstellung
« Antwort #29 am: 15. Januar 2018, 21:15:59 »

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