Da immer wieder Fragen zum Thema "Bewerbung mit Vorstrafe" auftauchen möchte ich hier zusammenfassend einen Erfahrungsbericht / Ablaufbericht zu diesem Thema erstellen.
Unser Admin schlammtreiber war damit einverstanden, also fange ich das ganze nun erstmal an. Der Thread wird stetig aktualisiert sobald sich was ändert - vielleicht ist er auch übermorgen durch eine Ablehnung des Rechtsberaters vorbei - wir werden sehen!
Wer darf grundsätzlich nicht zum BS / SAZ ernannt werden?In das Dienstverhältnis eines Berufssoldaten oder eines Soldaten auf Zeit darf nicht berufen werden, wer
- zu Freiheitsstrafe von mehr als 1 Jahr verurteilt wurde - Die Aussetzung zur Bewährung ist irrelevant! - Anmerkung 1
- vorbestraft ist wg. Friedensverrat
- vorbestraft ist wg. Hochverrat
- vorbestraft ist wg. Gefährdung des demokratischen Rechtsstaates
- vorbestraft ist wg. Landesverrat
- vorbestraft ist wg. Gefährdung der äußeren Sicherheit
- infolge eines Richterspruchs die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt
- einer Maßregel der Besserung und Sicherung nach den §§ 64, 66, 66a oder § 66b des Strafgesetzbuches oder der Sicherungsverwahrung nach Bestimmungen des § 7 oder des § 106 des Jugendgerichtsgesetzes unterworfen ist, solange die Maßregel nicht erledigt ist. Anmerkung 2
Anmerkung 1Das Bundesministerium der Verteidigung kann in Einzelfällen Ausnahmen von Absatz 1 Nr. 1 zulassen.
Anmerkung 2- § 64 Unterbringung in einer Entziehungsanstalt
- § 66 Unterbringung in der Sicherungsverwahrung
- § 66a Vorbehalt der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung
- § 66b Nachträgliche Anordnung der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung
Quelle: §38 SoldatengesetzWelche Strafen muss ich in der Bewerbung angeben?Die Eintragungen aus dem Erziehungsregister sowie Inhalte, die einer
Behörde nur im Rahmen der Erteilung eines erweiterten Führungszeugnisses mitgeteilt werden, müssen nicht
offenbart werden. Ferner brauchen Verurteilungen etc., die im Bundeszentralregister getilgt oder tilgungsreif
sind, nicht angegeben werden.
Im Umkehrschluss: Alle Verurteilungen die im Bundeszentralregister gespeichert und noch nicht getilgt oder mindestens tilgungsreif sind müssen aufgeführt werden. Egal ob Freiheitsstrafen, Tagessätze oder Strafbefehle.
Nun zu meinem bisherigen Ablauf:
- Anfang Oktober | Erster Termin beim Karriereberater und zusammenstellen der benötigten Unterlagen.
- Ende Oktober | Zweiter Termin beim Karriereberater zum versenden der Bewerbung.
- Mitte November | Eingangsbestätigung vom KC
- Anfang Januar | Einladung zur Eignungsfeststellung Mitte Februar
- Mitte Januar | Anruf vom KC, Rücksprache mit Rechtsberater wegen Vorstrafe, es wird abgeklärt ob der Termin Sinn macht oder nicht
Normalerweise wird der Rechtsberater befragt, bevor die Einladung ins KC kommt. Bei mir lief da wohl etwas falsch.
Stand aktuell: Die Bearbeiterin versucht der Rechtsberater zu erreichen, um mir zwecks des Termins eine Rückmeldung zu geben.