Die normale Verwendungsdauer bei einer Versetzung in eine integrierte Verwendung im Ausland ist 3 Jahre. Bei MilAtt-Stäben 4 Jahre.
Ab einer Verwendungsdauer von 2 Jahren wird die UKV zugesagt.
Für Auslandsversetzungen gelten UKV-technisch andere Regeln als im Inland !!!
Normal ist, dass dann die ganze Familie ins Ausland umzieht.
Bezogen auf die USA gilt dann z.B.:
monatlich:
- Sie erhalten weiterhin Ihre Inlandsbezüge
- Dazu erhalten Sie den gehalts- / länder-/ standortbezogenen
steuerfreien Auslandszuschlag
(Beispiel: USA, Region Houston, Inlandsgrundgehalt ca. 3100 €, >> Zuschlag ca. 1660 €)
- Dieser Zuschalg erhöht sich noch für Ihre mitumziehende Ehefrau und für jedes Kind
- Dazu erhalten Sie einen steuerfreien Mietzuschuss
- ggf. noch einen Kaufkraftausgleich
einmalig u.a.:
- Die Bw bezahlt den Umzug (Reisekosten, Transportkosten, und vieles mehr...)
- Sie bekommen (je nach Gehaltsgruppe, Familienstand) eine Ausstattungspauschale -
steuerpflichtig ( z.B. A8, verheiratet : ca. 6500 € + für jedes Kind das mit umzieht : ca. 699 € )
- auf Grund anderer Stromspannung : ca. 650 €
- auf Grund anderer Fernsehnorm : ca. 499 €
- Pauschbetrag für sonstige Ausgaben : A2-B11 , verheiratet : ca. 2100 € + für jedes umziehende Kind ca. 699 €
Sonderleistungen:
- Für jedes Jahr des Aufenthaltes bezahlt die Bw einen Hin-/Rückflug nach Deutschland (sog. Heimaturlaub)
- Die Bw bezahlt die Wohnungsbesichtigungsreisen bei Hin- und Rückversetzung
Siehe auch hier:
Die Broschüre "volle Zusage" gilt ab 2 Jahre Verwendung
Die Broschüre "eingeschränkte Zusage" gilt für unter 2 Jahre
https://www.bundeswehr.de/portal/a/bwde/start/verwaltung/umzug/umzugausland/!ut/p/z1/04_Sj9CPykssy0xPLMnMz0vMAfIjo8zinSx8QnyMLI2MfMJ8TQw8Tf08nAMtAgwNzM31wwkpiAJKG-AAjgb6wSmp-pFAM8xxmuFnqB-sH6UflZVYllihV5BfVJKTWqKXmAxyoX5kRmJeSk5qQH6yI0SgIDei3KDcUREArWmjmw!!/dz/d5/L2dBISEvZ0FBIS9nQSEh/