Wenn er ausnahmesweise (!) nicht abgeben will, dann hat er die Zustimmung des RB einzuholen.
Nein eine Stellungnahme - keine Zustimmung. Und wenn er anderer Meinung ist als der DV hat der DV die Entscheidung der Einleitungsbehörde - also des Kommandeurs/Befehlshabers (und nicht des WDA) einzuholen. Und man mag es kaum glauben, aber es soll vorkommen, dass kommandierenden Generalen/Admiralen die Meinung ihres WDA egal ist, wenn sie ihren unterstellten DV vertrauen.
Der RB prüft (sowohl auf Divisionsebene wie auch auf höherer Kommandoebene), ob die Angaben auf dem BV schlüssig sind. Wenn dort in dem Feld "Abgabe an die StA" das Wörtchen "nein" steht, dann kannst du Dir sicher sein, dass der RB bei dem zuständigen Chef anruft und ihm Dampf macht.
Tja und danach? Disziplinarverfahren gegen den RB? Ablösung vom Dienstposten wegen Nichtwahrung der Unabhängigkeit eines DV und Beeinflussung des selben? Im Falle von Reservisten endgültige Entlassung und Auskleidung?
Die Zuständigkeit ergibt sich im Übrigen daraus, dass der RB dies in seiner Eigenschaft als Rechtsberater eines Disziplinarvorgesetzten tut. Er prüft das nicht für sich selbst, sondern im Auftrag des Divsionskommandeurs oder des Befehlshabers.
Eben - und das bedeutet er hat ebenengerecht zu agieren und in der zuständigkeit von Einheits- und Verbandsebene hat er grundsätzlich nichts verloren, es sei denn er wird als RB hinzugezogen oder es liegen Gründe vor, die es nötig machen das Verfahren an sich zu ziehen - bei EA im Erstfall grundsätzlich mal nicht gegeben.
Wenn aber irgendwas nicht stimmt (zum Beispiel die Abgabe) oder irgendwas brisantes dabei ist, dann wird selbstverständlich nachgehakt.
Soso, muss ja ein geiler Job sein Rechtschreibfehler zu korrigieren. Warum ist mir nur in den letzten 10 Jahren kein einziges BV wegen EA untergekommen das nachträglich auf Hinweis eines WDA/RB geändert wurde? Und ca. 50% davon hatten das Kreuzchen beim "Nein" in Bezug auf die Abgabe.
Wie schon gesagt, selbst bei Anhang 2 muss der Chef abgeben, es sei denn, der RB genehmigt etwas anderes. Das tut er aber üblicherweise nicht, es sei denn, es liegen wirklich außergewähnliche umstände vor.
Wie schon gesagt halten wir erst mal fest, dass der WDA/WB nichts zu genehmigen oder nicht zu genehmigen hat, sondern sein Kommandeur/Befehlshaber dem er zuarbeitet die Entscheidungen trifft. Das der regelmäßig gut beraten ist auf seine Hausjuristen zu hören steht auf einem anderen Blatt.
Und aus der Erfahrung sage ich dir, dass in 40-50% aller Fälle von EA im Erstfall die Abgabe an die Staatsanwaltschaft nicht vorgenommen wird und sich kein WDA berufen fühlt hierran zu rütteln.
Offen gesagt ist es mir schleierhaft, woher ein Feldjägeroffizier einen umfangreichen Einblick in die Tätigkeit eines RBs haben will.
Gott bewahre, wer will denn sowas? Ich kenne die Entscheidungsprozesse auf den unterschiedlichen Ebenen relativ gut und kenne die Probleme. Denn ich den Fällen in denen das "Nein" zur Abgabe steht sind es im Normalfall die Feldjäger, die den DV darum bitten der Abgabe zuzustimmen und die Angabe entsprechend zu ändern. Denn wenn der DV der Abgabe nicht zustimmt können wir keine Informationen und Unterstützung von der Polizei anfordern, wenn wir sie brauchen - und das bedeutet, dass in diversen Fällen ein Auffinden und Rückführen des EA zur Truppe nicht sehr wahrscheinlich ist.
Es ist mir eigentlich ein Graus, hier gegenseitig mit Kompetenz aufzutrumpfen, denn das ist ganz sicher nicht Sinn des Forums und auch nicht mein Stil. Leider sehe ich hier aber keine andere Möglichkeit, mich auch zu outen, und zwar als Volljurist, spezialisiert im Wehrrecht, der als langjähriger Reserveoffizier regelmäßig bei RB/WDA übt und die Verfahrensabläufe bestens kennt.
Wenn dem so sein sollte erschrecken mich diverse Aussagen schlicht, eben weil sie einfach falsch sind (zum Beispiel die Prüfung auf und Nachweisbarkeit von Fahnenflucht).
Einen Feldjäger habe ich dort im Büro jedenfalls noch nie gesehen, wenn die BVs bearbeitet werden ...
Oh, dann würde ich die nächste Wehrübung vielleicht mal im Auslandseinsatz machen...
Gruß Andi