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in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

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Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

Autor Thema: IGF während Lehrgängen  (Gelesen 9961 mal)

robber

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IGF während Lehrgängen
« am: 22. März 2017, 14:01:01 »

Guten Tag werte Forumgemeinde,
ich habe momentan das Problem, dass eine Beurteilung ansteht und ich im Jahre 2015 nicht alle IGF-Leistungen erfüllt habe.
Ursache war, dass ich die erste Jahreshälfte auf ZAW und die zweite auf Fachlehrgängen war.
Die mir möglichen IGF-Leistungen (DSA,BFT etc.) habe ich erfüllt, jedoch kein Schießen, ABC und SAN.
Für den ZAW-Zeitraum habe ich bereits eine Weisung, für die Fachlehrgänge jedoch nicht.
Kann mir jmd helfen, wo ich eine Weisung, eine Vorschrift oder Befehl finde, die die Vorgaben über IGF auf Fachlehrgängen regelt?

MkG

robber
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FoxtrotUniform

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Antw:IGF während Lehrgängen
« Antwort #1 am: 22. März 2017, 18:09:47 »

Die gibt es für diese Lehrgänge nicht! Aber der beurteilende Vorgesetzte sieht doch was möglich / unmöglich war. Termine & Anwesenheit übereinander legen und fertig.

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Hochmut kommt vor dem Fall  ::)

KlausP

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Antw:IGF während Lehrgängen
« Antwort #2 am: 22. März 2017, 18:37:30 »

Der beurteilende Vorgesetzte hat das in der Beurteilung zu berücksichtigen und entsprechend zu begründen.
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StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

robber

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Antw:IGF während Lehrgängen
« Antwort #3 am: 23. März 2017, 07:07:49 »

Soweit verstanden. Aber der Beurteilende möchte einen Nachweis bzw. eine Bestätigung, dass auf den Fachlehrgängen IGF nicht komplett möglich war.
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F_K

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Antw:IGF während Lehrgängen
« Antwort #4 am: 23. März 2017, 07:17:29 »

Mal ehrlich unter Klosterbrüdern:

Du warst als Unteroffizier ständig und immer auf Fachlehrgängen und hättest keine Stunde Zeit, Mal eine ABC Maske aufzusetzen?

... Aber jetzt "Ausreden" suchen, dafür ist Zeit?
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robber

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Antw:IGF während Lehrgängen
« Antwort #5 am: 23. März 2017, 07:25:11 »

Ich war bis Ende Juni 15 auf ZAW. Diese war zivil und es fanden keine militärischen Ausbildungen statt. DSA,BFT konnten wir ablegen weil einer der Schüler die Lizenzen zur Abnahme hatte. Dann war ich 2 1/2 Woche in meiner Stammeinheit und dann ging es direkt auf zwei aufeiander folgende Fachlehrgänge, wo es ebenfalls nicht vorgesehen war IGF abzulegen. In allen anderen Jahren habe ich immer IGF vollständig abgelegt, was ja nun auch kein Hexenwerk ist.

Also ich hätte die Maske aufsetzen können, aber ohne jemanden der die ABC-Ausbildung abnehmen darf, hätte ich nicht viel von gehabt.

Auf den letzten Satz, muss ich wohl nicht eingehen.
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Andi

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Antw:IGF während Lehrgängen
« Antwort #6 am: 23. März 2017, 07:37:40 »

Dann war ich 2 1/2 Woche in meiner Stammeinheit

In diesem Zeitraum wäre vermutlich viel möglich gewesen, wenn deine Vorgesetzten rechtzeitig über die Notwendigkeit der Ausbildungsabschnitte informiert gewesen wären.
Dass du IGF-Leistungen ablegen musst ist dir befohlen und das ist deine persönliche Pflicht. Also hast du auch zu melden, wenn etwas nicht geht und zu planen, damit etwas geht.

Ich weiß jetzt ehrlich gesagt auch nicht was du in irgendwelchen Vorschriften suchen willst. In der Beurteilung wird aufgeführt ob du deine Leistungen erbracht hast oder nicht. Inwieweit auf die Gründe weiter eingegangen wird liegt am beurteilenden Vorgesetzten.

Bevor du aber Zeit damit verschwendest irgendwelche Vorschriften zu durchsuchen solltest du einfach deine IGF-Leistungen für 2017 erfüllen. Dann tauchen nämlich die von 2015 wohl gar nicht mehr auf, weil nur Platz für die Daten zweier Jahre ist.

Gruß Andi
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HerrZog

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Antw:IGF während Lehrgängen
« Antwort #7 am: 23. März 2017, 08:17:04 »

Wenn aber niemand verfügbar ist, um die IGF-Leistungen abzunehmen, ist das mit dem "eben mal erfüllen" auch etwas schwierig, meint ihr nicht?
Ich denk da nur mal an Schießleistungen, EH-A oder Leistungsmarsch, die alle vorher auch geplant werden müssen.
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robber

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Antw:IGF während Lehrgängen
« Antwort #8 am: 23. März 2017, 08:22:37 »

Grundsätzlich war in diesen 2 1/2 Wochen genau das möglich, was man schnell in Eigenregie machen kann. Da es aber für das Schießen nur ein paar fixe Termine im Jahr (wie für SAN und ABC) gibt, muss man Glück habe, das genau in diesem Zeitraum die genannten Veranstaltungen stattfinden.

Mir geht es nur um eine schriftlichen Nachweis, dass auf Fachlehrgängen kein IGF angeboten wird.

Ja, das ist eine Option. Danke
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miguhamburg1

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Antw:IGF während Lehrgängen
« Antwort #9 am: 23. März 2017, 08:27:57 »

Lieber HerrZog,

Andi hat es doch zuvor beschrieben. Wenn ich mit dem Auftrag, die IGF-Leistungen zu erfüllen, an meinen jeweiligen Ausbildungsorten faktisch daran gehindert bin, dieser Verpflichtung nachzukommen, stecke ich doch nicht den Kopf in den Sand und warte ab, was passiert, wenn ich denn vorhersehbar für zweieinhalb Wochen in meiner Stammeinheit bin. Sondern ich melde es zeitgerecht vorab - also mindestens einen Monat - meinem (Disziplinar) Vorgesetzten, KTF oder Spieß dort, dass ich die fehlenden IGF-Leistungen nach Möglichkeit in diesen zweieinhalb Wochen ablegen müsse, um meiner Verpflichtung nachkommen zu können. Dann gebe ich meinen Vorgesetzten jedenfalls die Möglichkeit, ggf. auch in Zusammenarbeit mit anderen Einheiten die Leistungen ablegen zu lassen. Wenn es dann nicht geht, hat es der Fragensteller nicht zu vertreten, wenn der Fall so liegt, wie geschildert. Dann kann es ihm auch nicht zum Nachteil werden, etwa in einer Beurteilung.

Ich frage mich bei Leuten wie dem Fragensteller hier ernsthaft, was zu so einem Verhalten führt: Ist es Unbedarftheit, ist es Desinteresse, ist es Aussitzen, ist es Verantwortungslosigkeit sich selbst gegenüber?
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robber

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Antw:IGF während Lehrgängen
« Antwort #10 am: 23. März 2017, 08:35:18 »

@miguhamburg1
Die Antwort ist weder noch. Es betrifft nicht nur mich sondern noch drei weitere Kameraden. Und wir haben uns alle auf die Aussage auf den Fachlehrgängen/ auf der ZAW verlassen, dass wir von IGF befreit sind, da es nicht vorgesehen ist. Wir waren uns einfach nicht bewusst,dass wir in Pflicht stehen, in den 2 1/2 Wochen die IGF-Leistungen zu komplementieren. Deshalb stehen wir jetzt in der Erklärungsnot.

Aber ja sie haben Recht, die Aussage von Andi wäre der richtige und einfachste Weg gewesen.

Vielleicht lesen das hier ja einige Kameraden, die in der gleichen Situation stehen werden und das Problem von Anfang an vermeiden können.
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miguhamburg1

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Antw:IGF während Lehrgängen
« Antwort #11 am: 23. März 2017, 08:43:18 »

Lieber Robber,

dass das Ablegen der IGF-Leistungen Pflicht für jeden Soldaten ist, werden Sie doch nicht ernsthaft nicht gewusst haben? Erstens wurden Sie darüber belehrt, zweitens steht es als Daueraushang an jedem Schwarzen Brett. Dass Sie auf einigen Fachlehrgängen vom Ablegen der IGF-Leistungen befreit sind, steht doch auf einem anderen Blatt. Das ergibt sich aus der Art der Lehrgänge und der Ausbildungsstätten.
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Jens79

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Antw:IGF während Lehrgängen
« Antwort #12 am: 23. März 2017, 08:47:41 »

Ich denke der TE hat es jetzt verstanden.

Wir können ihm aber natürlich noch 25mal schreiben, dass er Schuld hat......
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robber

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Antw:IGF während Lehrgängen
« Antwort #13 am: 23. März 2017, 08:52:17 »

Ja, hat er verstanden.

Ich fasse es noch einmal zusammen um nicht als Drückeberger darzustehen:
ZAW --> IGF befreit
Fachlehrgänge --> IGF befreit
Dazwischen 2 1/2 Wochen in der Stammeinheit, in der keine Termine in der Termindatenbank für die noch fehlenden IGF-Leistungen vorhanden waren.
Daher war unsere Schlussfolgerung, dass IGF-Erfüllung in diesem Jahr nicht möglich ist.

Aber ja, es wurde verstanden, dass es so nicht korrekt war und man sich durch Rücksprache mit Vorgesetzen oder anderen Einheiten um Ersatztermine an anderen Standorten hätte kümmern müssen.
So alle d'accord miteinander?
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F_K

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Antw:IGF während Lehrgängen
« Antwort #14 am: 23. März 2017, 08:57:14 »

Falsch.

ZAW  - kein Ablegen IGF gefordert
Fachlehrgänge - dort wird kein Ablegen angeboten, der Soldat bleibt aber zum Ablegen verpflichtet

Der Soldat (und mit ihm seine Stammeinheit) ist VERANTWORTLICH, in dem gegebenen Zeitfenster eine Lösung zu finden.

Dazu muss der Soldat auch MELDEN.

Im Extremfall gibt es halt einen Sonderdienstplan und die IGF Leistungen werden am Samstag bei einer Reservisten Veranstaltung abgelegt.

Jedes Jahr schaffen es nämlich unzählige Res, die Leistungen abzulegen, obwohl deren Arbeitgeber weder die Möglichkeiten, noch die  Zeit dafür bereitstellt - unglaublich, aber wahr.
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