Lieber HerrZog,
Andi hat es doch zuvor beschrieben. Wenn ich mit dem Auftrag, die IGF-Leistungen zu erfüllen, an meinen jeweiligen Ausbildungsorten faktisch daran gehindert bin, dieser Verpflichtung nachzukommen, stecke ich doch nicht den Kopf in den Sand und warte ab, was passiert, wenn ich denn vorhersehbar für zweieinhalb Wochen in meiner Stammeinheit bin. Sondern ich melde es zeitgerecht vorab - also mindestens einen Monat - meinem (Disziplinar) Vorgesetzten, KTF oder Spieß dort, dass ich die fehlenden IGF-Leistungen nach Möglichkeit in diesen zweieinhalb Wochen ablegen müsse, um meiner Verpflichtung nachkommen zu können. Dann gebe ich meinen Vorgesetzten jedenfalls die Möglichkeit, ggf. auch in Zusammenarbeit mit anderen Einheiten die Leistungen ablegen zu lassen. Wenn es dann nicht geht, hat es der Fragensteller nicht zu vertreten, wenn der Fall so liegt, wie geschildert. Dann kann es ihm auch nicht zum Nachteil werden, etwa in einer Beurteilung.
Ich frage mich bei Leuten wie dem Fragensteller hier ernsthaft, was zu so einem Verhalten führt: Ist es Unbedarftheit, ist es Desinteresse, ist es Aussitzen, ist es Verantwortungslosigkeit sich selbst gegenüber?