@ Meyer,
Sie haben den Auftrag IGF durchzuführen. Ich hoffe doch, dass dies unstrittig ist.
Nehmen Sie an, Sie erhalten den Auftrag eines Vorgesetzten, als Aufsicht beim Schützen beim Schießen auf der StOSA mitzuwirken. Wenn Sie aufgrund von Krankheit außendienstbefreit sind, werden Sie diesen Hinderungsgrund ja wohl auch melden, oder? Das ergibt sich doch aus dem ganz einfachen Grund, dass Sie gem. § 11 SG zum Gehorsam verpflichtet sind.
Diese gehorsamspflicht bedeutet also, dass Sie sowohl dem Befehl nachkommen müssten, Ihre IGF abzulegen, als auch - im erwähnten Beispiel - als Aufsicht bei Schützen Dienst zu tun. Es sei denn, Sie sind objektiv daran gehindert, diesen befehlen Gehorsam zu lesiten. Das allerdings müssen Sie Ihren Vorgesetzten melden, damit diese das dann bei ihrer weiteren Befehlsgebung berücksichtigen können.