Das wären ja für das Jahr 2015 knappe 1.200 Euro, da jeden Monat um die 100 Euro versteuert wurden.
Und da wollen wir doch mal alle gleich wieder einfangen, die meinen sie bekommen jetzt 1.200 Euro vom Finanzamt.
Das wird in den wenigsten Fällen so sein.
Denn das zu versteuernden Einnahmen verringern sich um 1.200 Euro (wenn wir mal von 100 Euro versteuertem Trennungsgeld pro Monat ausgehen).
Ergo, kann sich höchstens das zu verteuernde Einkommen um diesen Betrag verringen, wenn wir der Einfachheit halber mal außergewöhnliche Belastungen und Sonderausgaben außer acht lassen.
Durch die Verringerung des zu versteuernden Einkommens
kann muss aber nicht sich der individuelle Steuersatz verringern. Der sich daraus errechnete
neu Steuerbetrag abzüglich der bisher entrichteten Steuer ergibt dann eine
eventuellen Erstattungsbetrag.
Ist das von Finanzamt zu Finanzamt unterschiedlich? Bekommt man es nun wieder, oder nicht?
Einkommensteuergesetz und Abgabenordnung sind Bundesrecht, ist mithin also auch bundeseinheitlich umzusetzen. Das muss also jedes FA gleich handhaben.
Ja natürlich bekommst Du es zurück, in dem Schreiben des BMVg steht doch auch genau beschrieben, wie.
Als erstes mal, die Finanzämter unterliegen der Hoheit der Bundesländer. Einkommensteuergesetz und Einkommensteuerdurchführungsverordnung sind Bundesrecht und damit in ihrer gültigen Form für die Finanzämter bindend, soweit richtig.
Was das BMVg schreibt interessiert die Finanzämter kein Stück. Solange die Gesetze vom Parlament oder die Durchführungsverordnungen vom BMF für die Jahre nicht geändert sind können die Finanzämter nichts machen, da es für sie keine Rechtsgrundlage gibt auf der sie ändern könnten.
Und selbst wenn man es per Weisung des BMF verfügen würde, dann wäre es für die Finanzämter immer noch nicht bindend, solange die jeweilige oberste Landesbehörde diese Weisung nicht als eigen an die Finanzämter weiter gibt.