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  • 27. April 2024, 21:57:27
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AUS AKTUELLEM ANLASS:

in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

 Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden

Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

Autor Thema: Tagesbefehle der VM'in / Innere Führung - und alles andere aus dem BMVg  (Gelesen 81643 mal)

KlausP

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Hier ein Artikel aus der heutigen SVZ http://www.svz.de/deutschland-welt/politik/wackelt-die-ministerin-id16738971.html mit einem Kommentar dazu.
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Andi

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Um auch mal etwas Positives zu konstatieren: Ich finde das jüngste Interview mit dem Wehrbeauftragten zum Thema bemerkenswert. Die Ruhe und Übersicht mit der er hier Rationalität in die Diskussion bringt ist m.E. bemerkenswert und höchst respektabel.

Gruß Andi
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the rest is silence...

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Zorro67

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Niederbayer

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Der eigentlich schlimme Punkt an der ganzen Entwicklung ist doch der, dass nun jeder unqualifizierte Hans und Franz, der die Bundeswehr nicht ausstehen kann, seinen Blödsinn öffentlich ausspuckt und dabei auch noch Gehör findet.
Die womöglich teils unbedachten Äußerungen der Ministerin würzen nun hervorragend das favorisierte  Süppchen dieses Klientels, das Ammenmärchen von der rechten Bundeswehr, welches über Jahre gemäß meiner Wahrnehmung medial nur noch fad schmeckte.
Während der politische Weg eines Ministers/einer Ministerin nach vier Jahren oder weniger wieder weg von der Bundeswehr führen mag, braucht die Truppe selbst deutlich länger, um in den Köpfen die Bilder wieder richtigzustellen, die in diesen Tagen in der Bevölkerung falsch gemalt werden.
Ideologische Gegner im In- und Ausland können sich bei so viel Negativpropaganda gegen uns und dem auch hier im Forum erkennbaren Selbstzerfleischen der unterschiedlichen Meinungsträger nur freudig die Hände reiben.
Ich finde, uns allen täte es gut, wieder ein Mal tief durchzuatmen, sich ein wenig zu beruhigen und zusammen konstruktiv an der Zukunft zu arbeiten.
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FoxtrotUniform

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Der Stabsoffizier Miguhamburg scheint sich hier als leuchtendes Beispiel anzubieten.

Oh, schon beim Truppendienstgericht gewesen und rückwärts befördert worden? Das ging aber schnell ;-)
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Hochmut kommt vor dem Fall  ::)

Niederbayer

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Dachte ich mir auch  ;)
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miguhamburg1

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Ja, liebe Vorposter, der Justice005 ist schon oft mit so vorschnellen "Expertisen" aufgefallen ...

Aber das Gute ist, dass seine "Expertise" von den Rechtsberatern der Bundeswehr nur teilweise auch so gesehen wird. Insofern ist das alles ein Beitrag zum Schmunzeln hier. Aber nett, dass es Ihnen auffiel!
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SCPO

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Interssanter Artikel aus der FAZ.
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schlammtreiber

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Also zum einen: Schlammi ist kein Offizier und würde sich vermutlich deutlich gegen jeden diesbezüglichen Vorwurf verwehren. ;)

Aber hallo!  ;D
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Semper Communis
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Jan9603

  • Gast

Infolge der Vorkommnisse hatte unser Generalinspekteur angeordnet alle Bundeswehrliegenschaften durchsuchen zu lassen.
Nun ist es vorgekommen, dass an manchen Standorten auch die Stuben von allen Kameraden und Kaneradinnen nach Nazi-Artefakten abgesucht wurden. Stehe ich da alleine, oder ist das nicht ein Grund zur Beschwerde, da hier definitiv gegen die WDO verstoßen wird? Oder hat Volker Wieker persönlich einen richterlichen Beschluss für alle Bundeswehrstuben erwirkt?
Ich hab nichts zu verstecken, aber sollten nicht trotzdem gewissen Rechte gewahrt bleiben? Auch wenn gerade alle frei drehen?
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F_K

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Frage:

Wurde wirklich "durchsucht" (im Sinne von alle Behältnisse geöffnet), oder wurden die Stuben lediglich betreten (um Ordnung und Sauberkeit zu überprüfen)?
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Jan9603

  • Gast

Es wurden nicht alle Gefäße durchgesehen, nein. Aber es wurde ja explizit nach Wehrmachtsartefakten oder ähnlichem gesucht und nicht auf die Stubenordnung geachtet. Das vorallem vor dem Hintergrund, dass sonst seit Ewigkeiten keine Stubendurchgänge gemacht wurden. In dem Fall kommt es mir so vor, als ob die Führung nun alle Soldaten unter Generalverdacht stellt, solche Vergehen zu begehen.

Ich hatte mal gelernt, dass man Stubendurchgänge auf keinen Fall für Ermittlungen oder für die Suche nach Dingen nutzen darf, ohne dass ein konkreter Verdacht besteht. (Also im Sinne §20 WDO)
Aber ich höre da auch gern nochmal andere Standpunkte.
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F_K

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Ja - und Sauberkeit und Ordnung ist Sache des DV - und wird üblicherweise nicht "von oben" befohlen.

Ja - da gibt es wohl einen "Generalverdacht" - und ob dieser Befehl tatsächlich rechtmäßig ist, ist eine berechtigte Frage.

Insbesondere, weil der Besitz von älterem "Wehrmaterial" in der Regel ja keine Straftatbestände / Wehrstraftatbestände oder Dienstvergehen darstellt.
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Hauptmann FD

  • Gast

Ich denke es bedarf keines Verdachtes um sich die Räumlichkeiten anzuschauen. Hier geht es einfach um die Überprüfung der Einhaltung eines Befehls - denn um nichts anderes handelt es sich bei dem Traditionserlass. Dieser untersagt die unkommentierte Zur-Schau-Stellung von Material mit Bezug zur Wehrmacht. Ein Bild meines Großvaters in Uniform wurde nicht bemängelt - es hängt aber auch ein kleiner Text daneben der erklärt wen das Bild zeigt. Einfach ein Konterfei eines Wehrmachtssoldaten, kombiniert mit "kernigem" Spruch hingegen würde dem Erlass zuwider laufen.
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LwPersFw

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Sie haben sich doch die Antwort schon selbst gegeben...


Infolge der Vorkommnisse hatte unser Generalinspekteur angeordnet alle Bundeswehrliegenschaften durchsuchen zu lassen.


Es gab also
1. einen besonderen Anlass
2. einen Befehl zur Überprüfung (nicht Durchsuchung), ob gegen gültige Befehle innerhalb der Liegenschaft - und damit auch der Unterkünfte - ggf. verstoßen wird

"Kontrollen der Stube durch Vorgesetzte sind auf das notwendige Maß zu beschränken. Das Betreten einer Stube ist zuvor durch deutliches Anklopfen an die Stubentür anzukündigen; dieses gilt nicht bei angekündigten Stubendurchgängen, Spindkontrollen und Appellen. Das Betreten/die Kontrolle der Stuben von Soldatinnen und Soldaten, denen die freiwillige Inanspruchnahme einer Gemeinschaftsunterkunft gegen Entrichtung einer Unterkunftspauschale genehmigt wurde, soll durch Vorgesetzte grundsätzlich nur in Gegenwart der Bewohner und nur bei Vorliegen zwingender dienstlicher Gründe erfolgen. Eine Kontrolle ist den Bewohnern zeitgerecht anzuzeigen.

Von dieser Grundsatzregelung kann dann abgewichen werden, wenn besondere Umstände und Situationen ein sofortiges Handeln erforderlich machen"



Und was sollte hier überprüft werden ? Ob sich ALLE an diese Befehlslage halten:

"Es ist untersagt, Tonträger (z. B. Schallplatten, Musikkassetten, CD), Handys, Smartphones oder sonstige Bildträger (z. B. Bilder, Fotos, Filme, Video, CD), Datenträger (z. B. Disketten, CD, USB-Stick, mobile Festplatte), Schriften, Fahnen, Figuren, Abzeichen oder ähnliche Gegenstände in den Unterkunftsbereich bzw. den Bereich der militärischen Dienststelle auch nur vorübergehend einzubringen, die

• sich gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung richten,
• Kennzeichen oder Propagandamittel verfassungswidriger Organisationen darstellen oder enthalten,
• zum Hass gegen Teile der Bevölkerung oder gegen nationale, rassische, religiöse oder durch ihr Volkstum bestimmte Gruppen aufstacheln, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen gegen sie auffordern oder sie beschimpfen, böswillig verächtlich machen oder verleumden,
• Gewalttätigkeiten gegen Menschen in einer Art schildern, die eine Verherrlichung oder Verharm-losung solcher Gewalttätigkeiten ausdrückt oder in einer die Menschenwürde verletzenden Weise darstellt.

Darüber hinaus ist es untersagt, Gegenstände und akustische und optische Darstellungen, die

• sich gegen die Bundeswehr richten,
• für eine politische Gruppe werben,
• geeignet sind, andere zu verunglimpfen oder in ihrem Ansehen herabzusetzen,
• das allgemeine Schamgefühl verletzen,

in dienstlichen Bereichen aufzuhängen, auszulegen oder in anderer Weise zugänglich zu machen."


Das ganze auch im Kontext des Traditionserlasses/des Traditionsverständnisses der Bundeswehr.



Nur weil "...seit Ewigkeiten..." keine Kontrolle mehr erfolgte, heißt es nicht, dass es an einem Tag X nicht zulässig wäre.


Auf die Ebene § 20 WDO würden wir erst kommen, wenn bei der Stuben-/Spindkontrolle plötzlich wirklich verbotene Dinge auftauchen.
Aber selbst dies wäre kein Problem.
Denn i.d.R. wird dann sofort die Stube "versiegelt" und der DV besorgt sich den richterlichen Durchsuchungsbeschluss.
Und erst DANN reden wir von einer Durchsuchung.
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aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen
 

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