MMG 2.0, ich hätte nun unterstellt, dass Sie meine früheren Hinweise gelesen hätten, bevor Sie die Auffassung anderer Nutzer einfach wiederholen.
Die Bundeswehr benötigt Soldaten, die eine definierte körperliche Leistungsfähigkeit (Fitness) aufweisen, damit sie die Anforderungen an ihren Dienst als Soldat erfüllen können. Das ist erkannt und - nach den Unglücksfällen in MUNSTER und anderswo - deutlicher als bisher in den Fokus gelangt.
Über diese spezifische Situation hinaus hat der medizinische Dienst der Bundeswehr in den KarrC und dem ACFüKrBw, wie auch der ZSanDst seit geraumer Zeit festgestellt, dass die körperliche Leistungsfähigkeit der Soldaten zum Zeitpunkt ihres Dienstantritts querschnittlich deutlich gegenüber früheren Zeiten gesunken ist. Die militärische Führung ist nun seit einiger Zeit mit der Frage beschäftigt, wie dieses - gesellschaftliche - auf die Bundeswehr einwirkende Phänomen neben den Folgen des demografischen Wandels ohne negative Auswirkung auf die Bundeswehr zumindest abgemildert werden kann.
Eine der Prüffragen war die Möglichkeit, inwiefern man eine zeitlich begrenzte körperliche Ertüchtigung der Bewerber durchführen könne, die dann mit einem Abschlusstest die endgültige Zulassung zur weiteren miitärischen Ausbildung verbindet. Dieses zweigeteilte Zulassungsverfahren - also die Eignungsfeststellung an den KC/ACFüKr, anschließend körperliche Ertüchtigungsphase und dann Fitnessprüfung, die bei Bestehen dann die weitere militärische Ausbildung ermöglicht, ist so nicht zulässig, wie ich es beschrieben hatte. Denn diese Aufgabe, Herstellen der körperlichen Leistungsfähigkeit ohne militärischen Anteil (also Gefechtsausbildung, Gewöhnungs-/Leistungsmärsche, also die Anteile mit gesundheitlichem Risikopotenzial) darf die Bundeswehr nicht durchführen, weil dies in die Zuständigkeit der Bundesländer fällt, allgemeine, schulisch organisierte Sportausbildung durchzuführen. Die Übernahme als Soldat für lediglich eine Vorausbildung mit Fitnessprüfung, die sozusagen als letzte Stufe der Eignungsfeststellung erfolgt, ist somit nicht zulässig.
Weil dies so ist, aber eben dennoch nicht auf die körperliche Leistungsfähigkeit verzichtet werden soll und darf, sind nun alle Einheiten, in denen die GA und deren Äquivalente durchgeführt wird, angewiesen, den BFT als Fitnesstest zu nutzen und die Absolventen in Fitnessklassen getrennt (also im Gruppenrahmen) systematisch in der Leistungsfähigkeit zu verbessern, ohne sie zu überfordern. Im Übrigen bestand diese Forderung - nicht explizit gemacht - bereits, als ich in diese Bundeswehr eintrat: Schrittweise Erhöhung der Leistungsfähigkeit und dabei auch mal die Leistungsgrenze überschreiten. Nur war das allgemeine Fitnesslevel von Schulabgängern zu der Zeit eben deutlich höher als heute. Deshalb war die jetzt angewiesene Differenzierung nicht nin dem Maße wie heute notwendig, weil man im Ausbildungszug ggf. auf einen oder zwei Rekruten Rücksicht nehmen musste und nicht um ein Viertel, Drittel oder mehr wie heute.