Guten Abend zusammen,
Vorab zu meiner Person:
Saz 8
Ledig
Anerkannte Wohnung vor der Bundeswehr gehabt
TG Empfänger nach Paragraph 6 in der Stammeinheit
Alte Wohnung - Dienstort 105km einfache Strecke
Neue Wohnung (selbe Stadt wie die alte Wohnung) - Dienstort auch 105km
Zu meinem Problem:
Ich bin zum 01.07.17 in eine neue Wohnung gezogen, welche in der selben Stadt von meiner alten Wohnung liegt.
Habe mich ganz normal umgemeldet und bin im Anschluss zu meinem Personalfeldwebel gegangen um die neue Wohnung anerkennen zu lassen.
Das ganze war bis dahin kein problem und nach 2 Wochen hat mir mein Personalfeldwebel telefonisch mitgeteilt das die neue Wohnung anerkannt wurde.
Heute habe ich erneut einen Anruf bekommen, bei dem mir mitgeteilt wurde das ein schreiben vorliegt indem mir die Umzugskostenvergütung erteilt wird.
In dem Moment war ich total schockiert, da ich durch Recherche u.a auch hier im Forum gelesen habe das man ab dann kein TG Empfänger mehr ist.
Ist das soweit richtig?
Kann das BwDlz das einfach so entscheiden? Zumal sich eigentlich nichts an meinem Arbeitsweg geändert hat?
Mein Personalfeldwebel sagte zu mir das ich der Ukv auch widersprechen kann, währe damit der Fall geklärt und ich bekomme weiterhin mein TG nach Paragraph 6 wie gehabt?
Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen, da ich es mir sonst nicht mehr leisten kann täglich zu meiner Wohnung zurück zu kehren.
Lg