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in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

 Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden

Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

Autor Thema: Verstoß gegen Erlass Erzieherische Maßnahmen  (Gelesen 5041 mal)

Mister Auffällig

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Verstoß gegen Erlass Erzieherische Maßnahmen
« am: 04. August 2017, 20:19:07 »

Hallo Forum !
heute während des Dienstes wurden wir von einem OSG zu einem Fotografen gefahren um Passbilder zu machen, vorher setzte er uns vor unseren Blöcken ab damit wir unseren Diener holen konnten, ich brauchte dafür länger weil ich am Vorabend nach Dienst nicht wie befohlen meinen Diener aus dem Spind genommen und zum direkten aufnehmen am nächsten Morgen zurecht gelegt habe. Als ich wieder raus kam bekam ich das dann auch vom OSG zu spüren der herumschrie warum man den nicht einfach schnell seine Aufträge erledigen könnte. Dann waren wir beim Fotografen und hatten anschließend das Wochen-Abschlussantreten. Als dann alle Züge standen kam der Stellvertretende Zugführer vor unsere Zug Front und fing in einem scharfen Ton an einen Missstand anzusprechen. Meinen. ANFANG Er schrie: Mir kann nicht klar sein wie einige Soldaten befehle nicht befolgen, wir haben Gestern gesagt das sie ihren Diener nach Dienst hätten zurechtlegen sollen. Wie kann es sein das sie "Mein Name" dann als letzter aus ihrem Block kommen und den OSG 10 Minuten haben warten lassen ? (Es waren keine 10 Minuten, anschließend ist er zu den anderen Blöcken gefahren und andere Kameraden kamen auch gerade erst aus den Gebäuden obwohl ich als letzter abgesetzt wurde und er direkt vor meinem Block wartete weil dieser am Ende der Kaserne ist, also hatte ich das kleinste Zeitfenster) Er brüllte weiter sodass alle Züge der Kompanie dies hören konnten: überlegen Sie sich Ihre Antwort gut und wagen sie es ja nicht mich anzulügen ! (Um eine Diskussion als mannschafter mit einem Feldwebel Dienstgrad beim Wochen-Abschlussantreten vor der gesamten Kompanie zu vermeiden) antwortete ich ,,weil ich meinen Diener noch aus meinem Spind holen musste" woraufhin der Stellvertretende Zugführer weiter schrie:,, Das ist Befehlsverweigerung, "Mein Name" Ich warne sie, Reissen sie sich endlich zusammen. ENDE Ich konnte mich nicht verteidigen geschweige denn überhaupt dazu äußern weil der Spieß dann Vortrat und mit der Wochenendsbelehrung anfing und wir nach dem der Chef seinen Teil gesagt hatte direkt ins Wochenende wegtreten sollten woraufhin es zwar die Möglichkeit gab sich im Anschluss beim StllvZgFhr zu melden, aber das ist ja keine Möglichkeit sich vor der Kompanie rechtzufertigen. Also war es Komplette Bloßstellung. Ich habe mich in Grund und Boden geschämt und die ganze Kompanie denkt jetzt auf mich sei kein verlass. Als ich durch die Kaserne zurück zu meinem Block gelaufen bin haben alle Mannschafter über -mein Name- geredet wie man sowas nicht auf die reihe bekommen kann nach mindestens 1 Jahr beim Bund undsoweiter... Das hat mich sehr verletzt. Außerdem ist das doch denke ich ein Verstoß gegen den "Erlass Erzieherische Maßnahmen" Nämlich Punkt 202 und Punkt 403 ? Was muss ich jetzt tun ? Wemgegenüber kann ich das jetzt Melden bzw. Papier schwarz machen damit ich mich von der Scham reinwaschen kann  und nicht jeder denkt man könne es mit mir machen ? Der Stellv hat mich mehr als nur auf dem Kicker. In wie fern kann ich von meinen Rechten Gebrauch machen ?
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ulli76

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Antw:Verstoß gegen Erlass Erzieherische Maßnahmen
« Antwort #1 am: 04. August 2017, 20:30:21 »

Soso- alle Mannschafter haben nichts besseres zu tun, als auf dem Weg in´s Wochende über dich zu lästern nach dem Anschiss. Ja ne is klar.
"von der Scham reinwaschen"- geht´s noch pathetischer.

Entweder bist du ein echt schlechter Troll oder dein Name ist Programm.
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wolverine

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Antw:Verstoß gegen Erlass Erzieherische Maßnahmen
« Antwort #2 am: 04. August 2017, 20:30:53 »

Naja, der Vorwurf an sich ist ja wohl berechtigt und den Befehl haben Sie nicht ordnungsgemäß ausgeführt. Insofern ist da wohl nicht viel mit verteidigen.

Zum Rest: Das Mittel der Wahl nennt sich Beschwerde; einzulegen ist diese beim Disziplinarvorgesetzen. In einem Jahr Bundeswehr sollte man davon bereits gehört haben.
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dunstig

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Antw:Verstoß gegen Erlass Erzieherische Maßnahmen
« Antwort #3 am: 04. August 2017, 20:32:19 »

Wenn Sie sich ungerecht behandelt fühlen, schreiben Sie eine Beschwerde, in der Sie den Sachverhalt schildern und geben Sie dies bei Ihrem Disziplinarvorgesetzten ab.

Meine Meinung: Nehmen Sie es sich nicht so zu Herzen, legen das nächste Mal den Dienstanzug wie befohlen einfach am Abend vorher schon raus und dann passiert das auch nicht wieder.

Wichtig ist auch immer, das eigene Fehlverhalten zu reflektieren und die Schuld nicht immer nur bei anderen zu suchen. So ungerecht und überzogen man dabei manches auch empfinden mag.

Und ein bisschen dickeres Fell und nicht so empfindsam zu sein, ist in einer Armee auch keine schlechte Eigenschaft. ;)
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"Ich stehe vor der Bundeswehr, zu der ich seit 22 Jahren auch "meine Armee" sagen kann. Und bin froh, weil ich zu dieser Armee und zu den Menschen, die hier dienen, aus vollem Herzen sagen kann: Diese Bundeswehr ist keine Begrenzung der Freiheit, sie ist eine Stütze unserer Freiheit." Joachim Gauck

LwPersFw

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Antw:Verstoß gegen Erlass Erzieherische Maßnahmen
« Antwort #4 am: 04. August 2017, 20:44:54 »

Es muss ja nicht gleich die Beschwerde sein...

Mann kann z.B. auf die VP zurückgreifen...und um ein gemeinsames Gespräch bitten.

Denn zum Einlegen der Beschwerde ist 1 Monat Zeit... wenn sie dann noch nötig ist...



Und was ist bei EM ... hier "Belehrung" "Zurechtweisung" zu tun...
die in dieser Form, bei einzelnen Soldaten, nicht statthaft sind ?

"Erzieherische  Maßnahmen  wegen  eines  Mangels  sollen grundsätzlich  nicht
 vor  anderen  Soldatinnen  und  Soldaten angewandt und bekannt gemacht werden."


dann

"Wird  festgestellt,  dass  Erzieherische  Maßnahmen  zu Unrecht  oder  von  unzuständigen  Vorgesetzten  angewandt worden  sind,  sind  sie  durch  die  Vorgesetzten,  die  sie angewandt  haben  oder  deren  unmittelbare  Vorgesetzte aufzuheben.  Sind  solche  Erzieherischen  Maßnahmen in  Gegenwart  anderer  Soldatinnen  und  Soldaten  angewandt  worden,  ist  die  Aufhebung  möglichst  demselben Personenkreis  bekannt  zu  geben.  Sind  Erzieherische Maßnahmen  bereits  vollzogen,  ist  auszusprechen,  dass sie  nicht  hätten  angewandt  werden  dürfen. "


Da muss auch ein Vorgesetzter mal "Größe" zeigen... Wir machen alle mal Fehler...
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wolverine

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Antw:Verstoß gegen Erlass Erzieherische Maßnahmen
« Antwort #5 am: 04. August 2017, 20:52:38 »

Wenn wir schon bei den informellen Rechtsmitteln sind, wäre noch das persönliche Gespräch mit dem Vorgesetzten zu nennen.
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bayern bazi

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Antw:Verstoß gegen Erlass Erzieherische Maßnahmen
« Antwort #6 am: 05. August 2017, 22:50:07 »

ok - de Stelv ZgFhr nimmt vor der Truppe den Anschiss (der  ja berechtigt war ) zurück


dafür kann dann der Cheff (der das ja dann auch mitbekommt - n Dizi wegen nichtausführen eines Befehles geben (ist ja dann keine Doppelbestrafung )

also auch erstmal überlegen ob man schlafende Hunde wecken sollte ;)

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