Um @Griffin zu ergänzen...
u.a. Mögliche Leistungen, wenn das Dienstverhältnis doch beendet werden sollte:
2.4.3.2 Wesentliche Leistungen (teils einkommensabhängig) nach Beendigung des Dienstverhältnisses
•
Freie Heilbehandlung für Schädigungsfolgen,
•
Grundrente nach §§ 30 Abs. 1 und 31 des Bundesversorgungsgesetzes je nach dem Grad der Schädigungsfolgen,• Schwerstbeschädigtenzulage nach § 31 Abs. 4 des Bundesversorgungsge setzes bei außergewöhnlich schwerem Körperschaden je nach Schwere der Schädigung,
•
Ausgleichsrente nach § 32 des Bundesversorgungsgesetzes für Schwerbe schädigte mit geringen Einkünften nach dem Grad der Schädigungsfolgen,
•
Pflegezulage nach § 35 des Bundesversorgungsgesetzes bei Hilflosigkeit je nach Schwere der Pflegebedürftigkeit,
•
Berufsschadensausgleich nach § 30 Abs. 4 des Bundesversorgungsgesetzes in individueller Höhe zur Abgeltung wirtschaftlicher Folgen (= 42,5 v.H. des Einkommensverlustes),
•
Leistungen zur beruflichen Rehabilitation,
• Geldleistungen der
Wohnungshilfe nach § 27c des Bundesversorgungsge setzes zur Beschaffung oder zur Herstellung behindertengerechten Wohn raumes (bei einem Grad der Schädigungsfolgen von mindestens 50).
Unabhängig von der Thematik BS...
Lassen Sie sich dazu umfassend und frühzeitig vom Sozialdienst beraten und bei Beantragung der Leistungen unterstützen!
Broschüre
Zum Punkt BS
Auf Grund Ihrer psychischen Verfassung scheint es doch angebracht,
sich einen Dienstposten/-ort zu suchen ... wo es "ruhig" zugeht und
auch keine besonderen Voraussetzungen erfüllt sein müssen...
Also nichts mit Einsatzbezug, keine SÜ, etc.
Platt gesagt ... z.B. eine Bürotätigkeit.
Hier würde ich mit der ZALK nach einer entsprechenden Lösung suchen.
Dies kann aber auch bedeuten, dass Sie Kompromisse eingehen müssen.
Dafür hätten Sie aber die Sicherheit des BS.
Auch hier würde ich ein 8-Augen-Gespräch ZALK, Sie, Sozialdienst, Arzt empfehlen.