Da muss ich der werten Bezügerechnerin aus praktischer Erfahrung widersprechen.
ich schildere mal meinen persönlichen Ablauf von 2003 mit Geburt des ersten Kindes bis aktuell diese Woche:
Kind 1 und 2 geboren vor der Heirat --> Anmeldung bei der örtlichen Familienkasse und als Anspruchsberechtigter die Lebensgefährtin und Überweisung des Kindergeldes auf deren Konto; Familienzuschlag für die beiden Kinder, da gemeinsamer Hauptwohnsitz, über Besoldungsstelle bezogen.
Heirat --> Änderung des Familienzuschlages
Kind 3 geboren nach der Heirat --> wiederum Antrag an Familienkasse und weiterer Bezug des Kindergeldes für drei Kinder auf das Konto der (jetzt) Ehefrau. Familienzuschlag für Kind 3 von der Besoldungsstelle.
Mittlerweile bin ich a.D. und meine Bezüge kommen von der Versorgungsstelle (hier: Zoll in Stuttgart).
Vor einigen Wochen Aufnahme eines Pflegekindes als Dauerpflege in die Familie; daraus resultiert Kindergeldanspruch und Anspruch auf Familienzuschlag für dieses Kind. Kindergeld beantragt bei örtlicher Familienkasse und Familienzuschlag bei Versorgungsstelle (wie gehabt). Auf Anfrage, warum mit dem September Gehalt noch kein Familienzuschlag ausbezahlt werden konnte, kam die Antwort, dass der Bescheid der Familienkasse über das Kindergeld noch nicht vorliegt, sobald dieser kommt, bekomme ich den Familienzuschlag (rückwirkend zum Aufnahmetag) und meine Frau das Kindergeld für alle 4 Kinder (leibliche und Pflegekind), ebenfalls mit Rückwirkung.
Es gab und gibt keinerlei Probleme und Rückfragen seitens Familienkasse und Versorgungsstelle (und früher Besoldungsstelle), warum wir dies so machen.
Hinweis: ein kleines Problem am Rande stellt die Verkürzung der wöchentlichen Arbeitszeit von 41 auf 40 Stunden bei Kindern unter zwölf Jahren dar, da gemäß Erlass die Zahlung des Kindergeldes durch die Besoldungsstelle die Begründung für die Genehmigung ist.
In der Praxis haben über die Jahre hinweg meine unterschiedlichen DV in den Ämtern / Divisionen, in denen ich tätig war 50% : 50% entschieden. Mal nach den exakten Worten des Erlasses, mal nach dem Sinn (Kindergeldbezug ja, wer bezahlt letztlich egal). Also hat meine wöchentliche Dienstzeit in den letzten Verwendungen munter zwischen 40 und 41 Stunden gewechselt, da die Reduzierung jeweils nur bis zur nächsten Versetzung gültig ist und dann neu beim DV, meist ein CdS, beantragt werden muss. In meinen Verwendungen in der Truppe hat sich diese Frage nicht gestellt, da hier ja keine Zeiterfassung erfolgte. Zur heutigen Regelung in der Truppe kann ich als a.D. keine Aussage mehr treffen.