Hallo ich habe da auch mal ne Frage.
Also ich hab in all den Jahren (fast 12) noch nie DuZ geschrieben. Jetzt wo ich versetzt wurde macht die neue Einheit das automatisch. In den alten Einheiten mussten die Soldaten das selbst schreiben (ausfüllen) und das hab ich nie gemacht weil naja Geldsachen eben zu kompliziert. Nun ist die Frage wie lang kann man das rückwirkend beantragen?
Ich wäre da ziemlich stumpf (das bringt das Alter mit sich):
1. BVA per eMail fragen wie lange rückwirkend, die Zulage für Dienst zu ungünstigen Zeiten nach EZulV gewährt werden kann.
2. Mit dem Verweis darauf, dass diese Zulage als Erschwerniszulage von Amtswegen durch die Dienststelle zuzuerkennen ist, den Antrag auf Anerkennung für den Zeitraum X-Y stellen. Dies würde ich über den derzeitigen Disziplinarvorgesetzten machen (am besten vorab mit Rücksprache). Dieser müsste dann die vorherige Einheit kontaktieren (lassen). In dem Schreiben würde ich auch ganz klar eine Frist setzen.
3. Abwarten was passiert (wenn nichts passiert, sind die Mittel und Wege bekannt).
Wichtig: Der eigentliche Forderungsnachweis wäre rückwirkend zu stellen (hier scheiden sich die Geister, ich würde sowas nicht aus der Hand geben wollen). Hierzu ist es maßgeblich, dass die Dienstzeiten bekannt sind. Ich bin mir nicht sicher, wie lange hier die Einheit Nachweise über geleisteten Dienst aufbewahren muss. Also schonmal selbst anfangen eine Aufstellung zu machen.
So würde ich es machen.