"Besondere Hinweise für Sendungen, die Gefahrgut enthalten:
Alle Absender / Empfänger von Feldpostsendungen sind darüber zu informieren,
dass die Feldpost im Lufttransport zugeführt oder abgeleitet wird und damit für alle
Sendungen mit Wareninhalt die Bestimmungen für Gefahrguttransporte Luft gem. IATA gelten.
Sendungen, die Gefahrgut oberhalb der zulässigen Grenzen gem. IATA enthalten, werden:
o bei der Feldpostelle im Einsatz dem Absender zurückgegeben,
o in der Feldpostleitstelle Darmstadt die „Annahme verweigert“ und mit
entsprechendem Vermerk ebenfalls an den Absender zurückgeschickt.
Aufgrund der Wahrung des § 39 Postgesetz (Postgeheimnis) ist es nicht
möglich, den genauen Rücksendegrund (Inhalt) auf der Sendung zu vermerken.
Der Absender hat jedoch durch Rückruf (TelNr. ist auf Sendung
vermerkt) in der Feldpostleitstelle DARMSTADT die Möglichkeit,
entsprechende Auskünfte von den Feldpostsoldaten zu bekommen.
Beispiele für Gefahrgüter im Lufttransport:
o gefüllte Feuerzeuge mit Benzin oder Gas
o elektronische Geräte mit Lithiumbatterien (z.B. Notebook, Mobiltelefon)
o Druckgaspackungen (z.B. Spraydosen)
o Alkoholische Getränke mit mehr als 24% Alkoholgehalt
Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass alle Sendungen nach den Bestimmungen für die Luftsicherheit der Bundeswehr einer 100% Kontrolle unterzogen werden."
"Bei Fragen in Bezug auf die Einhaltung der Bestimmungen zum Gefahrgutversand und
den Bestimmungen zur Luftsicherheit wenden sich Bundeswehrangehörige bitte an das
zuständige Personal in der Feldpostleitstelle DARMSTADT.
Beauftragte Person Gefahrgut Organisation/Sicherheitsbeauftragter Luftsicherheit
Tel: 06151 508 2132"