Guten Tag und schon mal vielen Dank für die Antworten,
JohnnyRico,
die Truppenärzte werden schon fachlich "up-to-date" gehalten, denn sie unterstehen ja einer Organisation, die durch fachdienstliche Anweisungen eben auf einen Stand gebracht werden, was zulässig ist oder nicht.
Guten Tag,
nun, ihr "Vertrauen in das System" teile ich an dieser Stelle nicht. Aus vielen eigenen Erfahrungen, aber das ist an dieser Stelle nicht weiter zielführend...
Nur soviel: Nicht alle den Soldaten zur Verfügung stehenden Ärzte sind Truppenärzte, es gibt auch Vertragsärzte etc.
Das hier also nicht immer ein homogener und 100% aktueller für alle Nischen vorhandener Kenntnisstand vorhanden ist, wäre denke ich nicht überraschend und vielleicht auch nur allzu menschlich (und daher im Zweifelsfall natürlich auch zu verzeihen!)
Die Schmerzbehandlung mit der kontrollierten Gabe ist meiner Erkenntnis nach noch keine wissenschaftlich anerkannte Heilmethode, sondern wird an den einen oder anderen Stellen streng limitiert erprobt. Insofern kommt sie als reguläre Behandlungsmethode für die Bundeswehr auch nicht in Betracht und wird nicht durchgeführt. Die Truppenärzte und Fachärzte an den Bundeswehrkrankenhäusern oder Fachsanitätszentren haben diesbezüglich keinen Spielraum.
Dann bin ich nicht sicher, ob hier Ihr Kenntnisstand dem aktuellen Sachstand entspricht? Die Legalisierung von Cannabis zu medizinischen Zwecken, die die Verschreibung dessen (wohl gerade für Schmerzpatienten) deutlich vereinfacht wurde jedenfalls vom Bundestag beschlossen. Hier ein entsprechender Medienbericht dazu:
http://www.faz.net/aktuell/politik/inland/bundestag-legalisiert-cannabis-auf-rezept-fuer-kranke-14697523.html Somit ist mir schleierhaft, wie sie zu Ihrem Urteil ("keinen Spielraum") kommen.
Im Übrigen, mit welcher Rechtsgrundage sollte denn ein Soldat gegen die Bundeswehr wegen Nichtabgabe von illegalen Drogen (auch Cannabisprodukte fallen unter das BTMG) erfolgreich klagen können?
Soll das eine ernsthafte Frage sein? Rechtsgrundlage? Klage?
Ich möchte eigentlich davon absehen, dass hier zu einer Rechtsdiskussion ausarten zu lassen. Wie wäre es mit Stw. bestmögliche Behandlung? Auf welcher Rechtsgrundlage lässt sich denn ein Soldat zur Frau umoperieren und bekommt hier bestimmt auch nicht die künstlichen Hormone von Taiwanesen um die Ecke?
Das steht und fällt, wie bereits mehrfach angeführt und hundertfach bewiesen, mit der Qualität des TrArztes und des DV
Dies bezieht sich auf den ersten Post, d. h. es wäre möglich bei vorangegangener Absprache Soldat-Truppenarzt-DV ?
Nähre Ausführungen würden mich sehr interessieren, gerne auch per PN.
Der Soldat mit solchem Krankheitsbild wird eher das Thema "Tauglichkeit, DU-Verfahren, Entlassung" auf dem Tisch haben, denke ich.
Das mag sein, tut bzgl. der aufgeworfenen Fragestellung aber nichts zur Sache.
Es gibt einen ausführlichen Artikel dazu in einem der letzten Ärzteblätter (im Internet frei verfügbar).
Rein fachlich: Bisher gibt es kaum harte Daten zum Nutzen. Teilweise ist die Wirkung mehr Wunsch als Wirklichkeit.
Aber ja, WENN Cannabis aus medizinischen Gründen indiziert ist, dann kann es auch einem Soldaten verschrieben werden. Probleme mit der Dienstfähigkeit ergeben sich dann auch eher aus der Erkrankung, weniger aus der Medikation.
Vielen Dank für diesen Kommentar. Ich glaube sie beziehen sich auf diesen Artikel:
https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/sw/Cannabis?nid=79467Eine Diskussion über die tatsächliche Wirksamkeit ("Mehr Wunsch als Wirklichkeit") des "Medikaments" können wir uns an dieser Stelle wohl auch ersparen - hier werden die rein subjektiven Meinungen wohl ohnehin nicht unter eine Kopfbedeckung zu bringen sein. Aber: Ihnen sagt mit Sicherheit auch der "Placebo-Effekt" etwas. Das heißt gerade bei einer Schmerzbehandlung, bei der der Patient tatsächlich daran GLAUBT, dass es ihm hilft, tritt auch tatsächlich eine Schmerzlinderung ein. Aber wie gesagt, es ist obsolet, an dieser Stelle darüber zu spekulieren.
Frage: Was würden Sie denn, aus Sicht eines Soldaten/Patienten mit chronischen Schmerzen einem Truppen-/Vertragsarzt entgegnen, der -auf Cannabisverschreibung angesprochen- hier (sei es aus Unwissen oder althergebrachter Überzeugung) einer solche Behandlung nicht zustimmt (oder gar nicht weiß, wie er dies verschreiben soll?)?
Für eine Antwort (gerne auch per PN) wäre ich sehr dankbar.
Beste Grüße
JR