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Autor Thema: Cannabis auf Rezept / zu medizinischen Zwecken - bei der Bundeswehr möglich?  (Gelesen 6676 mal)

JohnnyRico

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Guten Tag,

ich habe dieses Thema bereits in diesem Forum gesucht, aber nicht direkt zu dieser Nische gefunden: Das Thema "Kiffen" i. V. m. Bundeswehr/Soldaten wurde hier schon des Öfteren thematisiert. Die recht strengen Meinungen zum Cannabis-Konsum bei Bundeswehrangehörigen  habe ich wahrgenommen und teile diese auch voll und ganz, wenn es um den "regulären Dienstbetrieb" geht.

Ich habe aber eine Frage hinsichtlich der Verwendung zu medizinischen Zwecken. Hier geht z. B. um die Behandlung bei chronischen Schmerzen und so weiter, also wenn schon "mehr kaputt" ist und der Cannabis-Konsum -bei allen möglichen Auswirkungen auf die (dann ohnehin ggf. nicht mehr vorhandene) Dienstfähigkeit- eher das geringere Problem. Es geht also mitnichten darum eine "Hintertür" zum legalen "Wochenendkiffen" zu finden, nur um dies vorweg zu schicken.


Ich frage auch ein wenig ins Blaue, da ich allgemein wenig mit dem Thema vertraut bin. Ist es jedoch richtig, dass die Verwendung von Marihuana ("auf Rezept") zu therapeutischen Zwecken in Deutschland mittlerweile eingesetzt werden darf, bei Bundeswehrsoldaten (mit vorausgesetzt medizinisch vergleichbaren Fällen) jedoch nicht? Wenn ja warum nicht? Wurde hiergegen vielleicht schon (erfolgreich) rechtlich angegangen (was ich mir vorstellen könnte - in die Haut eines chronischen Schmerzpatienten möchte ich niemanden wünschen und verstehe deren Impuls, möglichst nichts unversucht zu lassen um die Schmerzen zu mildern). Sind hier Truppenärzten komplett die Hände gebunden oder gibt es hier neuere Entwicklungen auf die man sich berufen könnte (nicht jeder Truppenarzt ist bzgl. dieser Materie ggf. 100% up-to-date, weswegen ich auch an dieser Stelle nachfragen möchte...  den Verweis auf DEN Truppenarzt vorwegzunehmend)?

Für Inputs bedanke ich mich vorab

JR
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miguhamburg1

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JohnnyRico,

die Truppenärzte werden schon fachlich "up-to-date" gehalten, denn sie unterstehen ja einer Organisation, die durch fachdienstliche Anweisungen eben auf einen Stand gebracht werden, was zulässig ist oder nicht.

Die Schmerzbehandlung mit der kontrollierten Gabe ist meiner Erkenntnis nach noch keine wissenschaftlich anerkannte Heilmethode, sondern wird an den einen oder anderen Stellen streng limitiert erprobt. Insofern kommt sie als reguläre Behandlungsmethode für die Bundeswehr auch nicht in Betracht und wird nicht durchgeführt. Die Truppenärzte und Fachärzte an den Bundeswehrkrankenhäusern oder Fachsanitätszentren haben diesbezüglich keinen Spielraum.

Im Übrigen, mit welcher Rechtsgrundage sollte denn ein Soldat gegen die Bundeswehr wegen Nichtabgabe von illegalen Drogen (auch Cannabisprodukte fallen unter das BTMG) erfolgreich klagen können?
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schlammtreiber

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Antw:Cannabis auf Rezept / zu medizinischen Zwecken
« Antwort #2 am: 26. Oktober 2017, 13:19:33 »

Der Soldat mit solchem Krankheitsbild wird eher das Thema "Tauglichkeit, DU-Verfahren, Entlassung" auf dem Tisch haben, denke ich.
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Andi8111

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Das steht und fällt, wie bereits mehrfach angeführt und hundertfach bewiesen, mit der Qualität des TrArztes und des DV ;)
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ulli76

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Es gibt einen ausführlichen Artikel dazu in einem der letzten Ärzteblätter (im Internet frei verfügbar).
Rein fachlich: Bisher gibt es kaum harte Daten zum Nutzen. Teilweise ist die Wirkung mehr Wunsch als Wirklichkeit.
 
Aber ja, WENN Cannabis aus medizinischen Gründen indiziert ist, dann kann es auch einem Soldaten verschrieben werden. Probleme mit der Dienstfähigkeit ergeben sich dann auch eher aus der Erkrankung, weniger aus der Medikation.
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http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

BSG1966

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Bisher gibt es kaum harte Daten zum Nutzen.

...ist ja auch ne weiche Droge  ;D ;D ;D
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JohnnyRico

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Guten Tag und schon mal vielen Dank für die Antworten,

JohnnyRico,

die Truppenärzte werden schon fachlich "up-to-date" gehalten, denn sie unterstehen ja einer Organisation, die durch fachdienstliche Anweisungen eben auf einen Stand gebracht werden, was zulässig ist oder nicht.
Guten Tag,

nun, ihr "Vertrauen in das System" teile ich an dieser Stelle nicht. Aus vielen eigenen Erfahrungen, aber das ist an dieser Stelle nicht weiter zielführend...
Nur soviel: Nicht alle den Soldaten zur Verfügung stehenden Ärzte sind Truppenärzte, es gibt auch Vertragsärzte etc.
Das hier also nicht immer ein homogener und 100% aktueller für alle Nischen vorhandener Kenntnisstand vorhanden ist, wäre denke ich nicht überraschend und vielleicht auch nur allzu menschlich (und daher im Zweifelsfall natürlich auch zu verzeihen!)

Zitat
Die Schmerzbehandlung mit der kontrollierten Gabe ist meiner Erkenntnis nach noch keine wissenschaftlich anerkannte Heilmethode, sondern wird an den einen oder anderen Stellen streng limitiert erprobt. Insofern kommt sie als reguläre Behandlungsmethode für die Bundeswehr auch nicht in Betracht und wird nicht durchgeführt. Die Truppenärzte und Fachärzte an den Bundeswehrkrankenhäusern oder Fachsanitätszentren haben diesbezüglich keinen Spielraum.
Dann bin ich nicht sicher, ob hier Ihr Kenntnisstand dem aktuellen Sachstand entspricht? Die Legalisierung von Cannabis zu medizinischen Zwecken, die die Verschreibung dessen (wohl gerade für Schmerzpatienten) deutlich vereinfacht wurde jedenfalls vom Bundestag beschlossen. Hier ein entsprechender Medienbericht dazu: http://www.faz.net/aktuell/politik/inland/bundestag-legalisiert-cannabis-auf-rezept-fuer-kranke-14697523.html
Somit ist mir schleierhaft, wie sie zu Ihrem Urteil ("keinen Spielraum") kommen.

Zitat
Im Übrigen, mit welcher Rechtsgrundage sollte denn ein Soldat gegen die Bundeswehr wegen Nichtabgabe von illegalen Drogen (auch Cannabisprodukte fallen unter das BTMG) erfolgreich klagen können?
Soll das eine ernsthafte Frage sein? Rechtsgrundlage? Klage?
Ich möchte eigentlich davon absehen, dass hier zu einer Rechtsdiskussion ausarten zu lassen. Wie wäre es mit Stw. bestmögliche Behandlung? Auf welcher Rechtsgrundlage lässt sich denn ein Soldat zur Frau umoperieren und bekommt hier bestimmt auch nicht die künstlichen Hormone von Taiwanesen um die Ecke?

Das steht und fällt, wie bereits mehrfach angeführt und hundertfach bewiesen, mit der Qualität des TrArztes und des DV ;)
Dies bezieht sich auf den ersten Post, d. h. es wäre möglich bei vorangegangener Absprache Soldat-Truppenarzt-DV ?
Nähre Ausführungen würden mich sehr interessieren, gerne auch per PN.

Der Soldat mit solchem Krankheitsbild wird eher das Thema "Tauglichkeit, DU-Verfahren, Entlassung" auf dem Tisch haben, denke ich.
Das mag sein, tut bzgl. der aufgeworfenen Fragestellung aber nichts zur Sache.

Es gibt einen ausführlichen Artikel dazu in einem der letzten Ärzteblätter (im Internet frei verfügbar).
Rein fachlich: Bisher gibt es kaum harte Daten zum Nutzen. Teilweise ist die Wirkung mehr Wunsch als Wirklichkeit.
 
Aber ja, WENN Cannabis aus medizinischen Gründen indiziert ist, dann kann es auch einem Soldaten verschrieben werden. Probleme mit der Dienstfähigkeit ergeben sich dann auch eher aus der Erkrankung, weniger aus der Medikation.
Vielen Dank für diesen Kommentar. Ich glaube sie beziehen sich auf diesen Artikel: https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/sw/Cannabis?nid=79467

Eine Diskussion über die tatsächliche Wirksamkeit ("Mehr Wunsch als Wirklichkeit") des "Medikaments" können wir uns an dieser Stelle wohl auch ersparen - hier werden die rein subjektiven Meinungen wohl ohnehin nicht unter eine Kopfbedeckung zu bringen sein. Aber: Ihnen sagt mit Sicherheit auch der "Placebo-Effekt" etwas. Das heißt gerade bei einer Schmerzbehandlung, bei der der Patient tatsächlich daran GLAUBT, dass es ihm hilft, tritt auch tatsächlich eine Schmerzlinderung ein. Aber wie gesagt, es ist obsolet, an dieser Stelle darüber zu spekulieren.


Frage: Was würden Sie denn, aus Sicht eines Soldaten/Patienten mit chronischen Schmerzen einem Truppen-/Vertragsarzt entgegnen, der -auf Cannabisverschreibung angesprochen- hier (sei es aus Unwissen oder althergebrachter Überzeugung) einer solche Behandlung nicht zustimmt (oder gar nicht weiß, wie er dies verschreiben soll?)?

Für eine Antwort (gerne auch per PN) wäre ich sehr dankbar.

Beste Grüße

JR
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ulli76

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Ich habe einen Artikel gepostet der die aktuelle Lage der wissenschaftlichen Erkenntnisse wiederspiegelt. Das ist wichtig, weil es bei Cannabis in der Schmerztherapie eine gefühlte Wirklichkeit gibt, die der objetivierbaren entgegensteht. Der Placeboeffekt ist keine Grundlage für die Verordnung eines solchen Medikamentes.
Auch ein Truppenarzt hat ärztliche Therapiefreiheit, aber ist natürlich gehalten evidenzbasiert zu arbeiten.

Die Verordnung von Cannabis wird ein extrem seltener Fall für den Truppenarzt sein. Letztendlich gelten dabei aber (fast) gleiche Regeln wie für die Verordnung von anderen BTM. Die Einnahme von ordnungsgemäß von einem Arzt verschriebenen Medikamenten ist weder strafrechtlich noch dienstrechtlich relevant. Die Auswirkungen auf die Dienstfähigkeit müssen gesondert betrachtet werden. Der Truppenarzt wird auch nicht einfach so auf Wunsch des Patienten oder eigener Überzeugung Cannabis verschreiben. Bis es zur Verschreibung durch den Truppenarzt kommt, wird der Patient bei einem Facharzt gewesen sein, der eine entsprechende Empfehlung mit Begründung ausgesprochen haben wird. Solche exotischen Medikamente werden dann oft durch den Facharzt rezeptiert (insbesondere bundeswehrintern). Hat bei BTM auch den Hintergrund, dass viele Truppenärzte keine BTM-Rezepte haben und die erst angefordert werden müssen. Die bundeswehrspezifische Fachexpertise ist in der Regel auch in den entsprechenden Abteilungen der BWKs vorhanden.
Bei solch eher exotischen Fragestellungen wird der Truppenarzt auch seinen Vorgesetzten fragen. Macht er das nicht, kann der Patient die Entscheidung durch den Vorgesetzten mittels Antrag und/oder Beschwerde herbeiführen.
Bundeswehr ist da ein sehr einfaches System. Das meiste ist schriftlich geregelt (und auch auffindbar hinterlegt) und es gibt ein Hierarchiesystem was man bei solchen Problemen nutzen kann und sollte.
Bei Problemen mit dem DV ist das Gespräch unter 6 Augen Mittel der Wahl.

Analog der Einschränkungen bei illegalem BTM-Konsum mach ein 90/5er auf Verwendungsfähigkeit Sinn, in dem die üblichen Einschränkungen dokumentiert werden. Schaut man sich die Indikationen für med. Cannabis an, wird die volle Dienstfähigkeit schon auf Grund der Erkrankung nicht gegeben sein.
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ulli76

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Noch ein anderer Aspekt: Es gibt ja auch noch jede Menge andere Medikamente, die die Dienstfähigkeit beeinträchtigen. Auch für deren Verordnung gibt es keine dienstrechtlichen Einschränkungen.
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LwPersFw

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Hier ist das Grundsätzliche für Jeden nachzulesen:

https://www.bfarm.de/DE/Bundesopiumstelle/Cannabis/_node.html


Wie Andi8111 und Ulli schon anmerkten, liegt die Anwendung bei der Bw ebenfalls in den Händen der Ärzteschaft.

Ist hier die Indikation für die Verordnung dieses BTM gegeben ... weil es z.B. als einziges ... in diesem Kontext ... Medikament hilft... wird der Arzt bestimmt zu einer sachgerechten Entscheidung kommen.

Ich wurde über längere Zeit mit einem anderen BTM behandelt... ohne jedes (dienstrechtliche) Problem.


Hier geht es schließlich nicht um den "normalen" Drogenabhängigen, oder den "Freizeitkiffer"...

...sondern z.B. den Krebspatienten, dem man sein Leiden "erleichtern" kann.


Und ... schon gar nicht hat hier ggf. eine thematische Verbindung mit dem grundsätzlichen Verbot des Konsums von BTM ... in und außer Dienst ... für NICHT erkrankte Soldaten zu erfolgen !
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LwPersFw

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Ich habe mich mal bei den Doc's erkundigt.

Wie Andi8111 und Ulli ausführten ... es gibt für den Bereich des SanDst eine entsprechende Weisung (vom 26.09.2017),
anhand derer die Ärzte, bei klar umrissenen Indikationen, entsprechende Medikamente verschreiben dürfen.

Auch wird genannt, von welchen Diensten die Soldaten während der Einnahme zu befreien sind.
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ulli76

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Hab ich mir fast schon gedacht, dass es so eine Weisung gibt.
Auf manche Dinge ist beim Bund doch verlass- z.B. dass das meiste irgendwo mehr oder weniger zentral geregelt wird.
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