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Autor Thema: Dienstzeitverkürzung aufgrund einer Metallplatte im Fuß ?  (Gelesen 2970 mal)

Steve14

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Hallo,

Ich weiß nicht mehr weiter. Kurz zu mir.. ich bin in Seedorf Stationiert, SaZ 4 ( davon knapp  2 jahre hinter mir). Ich habe leider ein großes Problem mit meinem Mittelfuß gehabt. Im Dezember ist mir mein Mittelfuß gebrochen...der ist erst in der  7 Woche zsm gewachsen..dauer 11 wochen insgesamt...im April ist mir mein Knochen beim Dienstsport durch Gebrochen. Wieder wuchs der Knochen erst in der 7 Woche zsm..normal wäre der Bruch zwischen 6-8 wochen auskuriert. Dann wollte ich im August für mich eine Kontrolle ob wirklich alles gut zsm Gewachsen ist..darauf der Schock,falsch Gelenk im Mittelfuß..also wurde hier jetzt eine OP angesetzt. Jetzt habe ich eine Metallplatte mit Schrauben. Zur Frage: kann ich eine Dienstverkürzung durch bekommen ? Zusätzlich hätte ich eine Chance bei der Feuerwehr eine Ausbildung anzufangen. Und kann ich Rückwirkend einen Dienstunfall melden?

Danke für die Antworten.
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KlausP

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Antw:Dienstzeitverkürzung aufgrund einer Metallplatte im Fuß ?
« Antwort #1 am: 06. November 2017, 07:11:30 »

Wieso wurde zweimal keine Unfallmeldung erstellt? Haben Sie das nicht gemeldet?

Hat Ihr Truppenarzt ein WDB-Blatt angelegt? Darauf sollten Sie dringen!

Mit dem Antrag auf Dienstzeitverkuerzung würde ich sehr vorsichtig sein (wobei das kein Grund für den Dienstherrn ist, dem stattzugeben). So lange Sie Soldat sind haben Sie einen Anspruch auf unentgeltliche truppenärztliche Versorgung mit allem Drum und Dran. Und ob die Feuerwehr (ich nehme an, Sie wollen Berufsfeuerwehrmann werden) Sie damit problemlos einstellt wage ich zu bezweifeln.
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Antw:Dienstzeitverkürzung aufgrund einer Metallplatte im Fuß ?
« Antwort #2 am: 06. November 2017, 07:13:42 »

Also wegen der Sache Dienstunfall, musste mal unsere Spezis der Sanitäter und Rechtslage anschreiben, die wie ich denke sich sicherlich hier bezüglich melden ;)

Deine Dienstzeit wird dadurch nicht verkürzt. Jedenfalls kann ich mir das nicht vorstellen. Du bist jetzt ne längere Zeit weg und das passiert auch mal. Sind schon andere länger ausgefallen im Vergleich.
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KlausP

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Antw:Dienstzeitverkürzung aufgrund einer Metallplatte im Fuß ?
« Antwort #3 am: 06. November 2017, 07:18:05 »

Die Unfallmeldung ist nicht Sache der Sanität sondern Sache der Vorgesetzten, hier insbesondere des Leitenden der Ausbildung! Und die ist so schnell wie möglich zu erstellen.
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Andi8111

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Antw:Dienstzeitverkürzung aufgrund einer Metallplatte im Fuß ?
« Antwort #4 am: 06. November 2017, 08:07:59 »

Mal nach WDB suchen im richtigen Unterforum, da stößt man direkt drauf.
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Steve14

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Antw:Dienstzeitverkürzung aufgrund einer Metallplatte im Fuß ?
« Antwort #5 am: 06. November 2017, 08:38:37 »

Beim ersten Bruch ist mir privat ein Schrank auf dem Fuß gefallen..beim zweiten wie schon beschrieben, beim Dienstsport. Ich habe das alles gemeldet und auch nach Gefragt bei meinem Gruppen Führer aber er selbst, weiß es nicht..

Da ich mit dem Fuß kein Fallschirm mehr springen darf, verfällt da nicht meine Verwendung ? Ich bin extra zu den Fallis gegangen um diese Tätigkeit ausüben zu können. Mir wäre es auch recht woanders hin zu kommen.. speich Heimat nah. Ich habe mich nämlich nur auf solch eine Entfernung von knapp 400 km geeinigt um auch die Tätigkeit Fallschirmsprung ausüben zu können.
Ist die wahrscheinlichkeit so höher den Standort zu wechseln ?
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Steve14

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Antw:Dienstzeitverkürzung aufgrund einer Metallplatte im Fuß ?
« Antwort #6 am: 06. November 2017, 08:42:29 »

Was ist genau ein WDB-Blatt ?
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Andi8111

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Antw:Dienstzeitverkürzung aufgrund einer Metallplatte im Fuß ?
« Antwort #7 am: 06. November 2017, 09:54:04 »

Nein. Sie bleiben bis zum Ende der Dienstzeit an Ihrem Standort. Der DV wird Ihnen eine Dienstverrichtung zuweisen, die Sie auch verrichten können ohne Einschränkungen. Dann verlassen Sie die Bundeswehr nach den 4 Jahren und es ist Ihnen freigestellt, wo Sie die Zeit danach verbringen.
Eine Versetzung aus medizinischen Gründen, weil man für die Verwendung nicht mehr geeignet ist, ist ausgeschlossen.
Zweitens ist zu betrachten, ob die zweite Verletzung im Dienst einen Anspruch auf Beschädigtenversorgung mit sich bringt. Dazu ist der Truppenarzt zu kontaktieren (der auch hier vergessen hat, ein WDB-Blatt anzulegen....). Und ursächlich sollte mal geprüft werden, wobei der Schrank auf den Fuß gefallen ist. Umzughelfen z.B. sollte eine Versicherung greifen. Wenn das der eigene war, sollte man eine Unfallversicherung haben.

Und all dies wird bitte hier nicht ex ultimo erfragt. Das ist nicht die Lebenshilfe. Was Sie zu tun haben, wissen Sie ja jetzt.
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Andi8111

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Antw:Dienstzeitverkürzung aufgrund einer Metallplatte im Fuß ?
« Antwort #8 am: 06. November 2017, 09:54:52 »

Ich habe mich nämlich nur auf solch eine Entfernung von knapp 400 km geeinigt um auch die Tätigkeit Fallschirmsprung ausüben zu können.
Ist die wahrscheinlichkeit so höher den Standort zu wechseln ?

Nein. Sie haben ohne äußeren Zwang freiwillig eine Verpflichtungserklärung abgegeben. Das ist was anderes als "sich mit irgendwem einigen".
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KlausP

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Antw:Dienstzeitverkürzung aufgrund einer Metallplatte im Fuß ?
« Antwort #9 am: 06. November 2017, 11:33:08 »

Zitat
... Beim ersten Bruch ist mir privat ein Schrank auf dem Fuß gefallen ...

Ich bin mir nicht sicher, ob nicht auch bei privaten Unfällen eine Unfallmeldung zu erstellen ist. Ich glaube mich zu erinnern, dass in dem Vordruck auch anzukreuzen war, ob sich der Unfall während oder außerhalb des Dienstes ereignet hat.
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Andi8111

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Antw:Dienstzeitverkürzung aufgrund einer Metallplatte im Fuß ?
« Antwort #10 am: 06. November 2017, 11:34:37 »

Nein. Der TrArzt hält nur fest, ob der Unfall durch Beteiligung Dritter erfolgte. Aber auch das wird, man kann es sich fast vorstellen, nie angekreuzt, selbst, wenn dem so ist. Das macht nämlich Arbeit, wenn BAPers ermittelt...
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KlausP

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Antw:Dienstzeitverkürzung aufgrund einer Metallplatte im Fuß ?
« Antwort #11 am: 06. November 2017, 11:39:01 »

Die Unfallmeldung/Unfallanzeige ist doch in der Einheit zu erstellen und dort sind auch entsprechende Ermittlungen zu führen.
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Andi8111

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Antw:Dienstzeitverkürzung aufgrund einer Metallplatte im Fuß ?
« Antwort #12 am: 06. November 2017, 11:42:35 »

Klaus, ein privater Unfall wird nicht mit einer Unfallmeldung gemeldet. Der wird nur mündlich als Grund der Neukrankmeldung an den DV weitergegeben. Auf dem Überweisungsträger ins Zivile, der dann meist nötig wird, muss man bei Verdacht auf die Schuld Dritter ein Kreuz setzen, worauf dann das Referat im BAPers Ermittlungen aufnimmt, inwiefern die Behandlungskosten durch andere zu tragen sind (regelmäßig sind das Unfallkassen der Sportvereine, auch wenn ich mich damit bei den Dauer-wegen-privatem-Sport-monatelang-KZHlern unbeliebt gemacht habe).

Unbenommen bleibt, bei dem zweiten Ereignis mittels Unfallanzeige festzuhalten, dass es geschehen ist. Daraufhin HÄTTE, der TrArzt eine vermutete WDB melden müssen. Aber was rede ich ;) das hatten wir doch schon^^ Wird alles nie gemacht.
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ulli76

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Antw:Dienstzeitverkürzung aufgrund einer Metallplatte im Fuß ?
« Antwort #13 am: 06. November 2017, 14:10:43 »

Obacht- solltest du jetzt Diensteinschränkungen haben, die über das reine Springen hinaus gehen, dann wird das auch ein Ausschluss bei der Feuerwehr sein!

Du kannst natürlich einen Antrag auf Verkürzung stellen, die Chancen, dass der durchgeht, sind aber sehr gering. Du wirst ja jetzt schon mit leichten Einschränkungen Dienst tun können und in absehbarer Zeit voll einsatzfähig sein.

Mein Tipp: Nutz die restliche Dienstzeit (incl. der BFD-Ansprüche), sieh zu, dass du wieder fit wirst und bewirb dich danach bei der Feuerwehr.
Stell so schnell wie möglich die Unfallanzeige- auch das wird schwierig, weil schon so viel Zeit vergangen ist. Mit etwas Glück lässt sich das aber noch nachvollziehen. Parallel ab zur Heilfürsorge deines SanBereichs und zusehen, dass das WDB-Blatt angelegt wird.
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