Gebetsmühlenartiges Wiederholen von Halbwahrheiten macht diese nicht wahrer.
Einzig eine formgebundene Laufbahnbeurteilung ist bindend in eine Entscheidung einzubeziehen.
Alles andere, so auch ein Anruf eines Brigadegenerals, dass der Reservist ein toller Kerl ist, ist kein Garant dafür, dass es berücksichtigt wird.
Da ich bereits als Prüfoffz geübt habe, darf ich das einfach mal so sagen, dass ich in meinen Prüfgesprächen niemals irgendwelche Zurufe oder vorgelegte Empfehlungen berücksichtigt habe. Das ist ja alles schön und gut, es ist jedoch kein Vergleich möglich. Außerdem, machen wir uns mal nichts vor, sind die meisten davon Gefälligkeitsatteste.
Außerdem kommt es doch auch überhaupt nicht drauf an. Wer sich bewirbt, übt und gesundheitlich geeignet ist, dazu noch beordert, der wird auch genommen, sofern Kapazitäten frei sind. Und die sind ja offenbar frei, wenn man sich den Beorderungsstand so anschaut.
§ Bewerbungsschreiben der Bewerberin, des Bewerbers
§ „Bewerbungsbogen“ gem. GAIP BAPersBw Abt VI - KeNr 104-02-03
§ „Zusatzfragebogen“ gem. GAIP BAPersBw Abt VI - KeNr 104-02-04
§ „Namentlicher Vorschlag für eine Beorderung von Reservisten oder Reservistinnen“ gem. GAIP BAPersBw Abt VI - KeNr 101-01-05
§ ggf. Einverständnisklärung für eine Beorderung gem. Vorgaben GAIP BAPersBw Abt VI - KeNr 101-01-04, falls diese noch nicht vorliegt (z.B. bei der ersten Beorderung)
§ ggf. Kernkompetenzfestlegung gem. Vorgaben GAIP BAPersBw Abt VI - KeNr 104-01-02
§ Antrag auf Zulassung zum RUA GAIP BAPersBw Abt VI - KeNr 104-02-01bzw.
§ Antrag auf Zulassung zum RFA GAIP BAPersBw Abt VI - KeNr 104-02-02
§ Vorschlag zur Ausbildungsplanung gem. Vorgaben GAIP BAPersBw Abt VI - KeNr 104-01-01
§ tabellarischer Lebenslauf
§ formlose Stellungnahme durch die nächste oder den nächsten Disziplinarvorgesetzten zum beabsichtigten Laufbahnwechsel, aus der hervorgeht, ob der Laufbahnwechsel befürwortet wird. (nur bei beorderten RDL)§ beglaubigte Abschrift / Fotokopie der Zeugnisse über den Bildungsstand
§ beglaubigte Abschrift / Fotokopie über die Berufsausbildung (z.B. Gesellen- / Gehilfenbrief)
§ Tätigkeitsnachweise nach Beendigung der Schulzeit
§ ggf. Nachweis über sportliche Leistungen / Teilnahme IGF (wenn bei BeoTrT vorhanden)
§ formlose Einverständniserklärung zur Anforderung aller G-Unterlagen (Begutachtung und Behandlung) beim Institut für Wehrmedizinalstatistik und Berichtswesen der Bundeswehr (WehrMedStatInstBw) (nur für RFA)
Das ist kein "Empfehlungsschreiben, sondern eine Laufbahnbeurteilung."
Und dies müsste bereits mit eingeflossen sein, vor der EF. Denn BAPersBw VI 1.2 prüft vorab die Voraussetzungen und leitet dann die EF beim zuständigen KC ein.