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Autor Thema: Laufendes Verfahren =Beförderungssperre?  (Gelesen 2693 mal)

Markus89

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Laufendes Verfahren =Beförderungssperre?
« am: 12. Dezember 2017, 20:13:35 »

Guten Abend Kameraden,


Ist ein Ermittlungsverfahren gegen einen selbst gleich eine Beförderungssperre? An wann kann eine Beförderungssperre in Betracht kommen ?

Vielen Dank um Vorraus für die kompetente Hilfe
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Ralf

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Antw:Laufendes Verfahren =Beförderungssperre?
« Antwort #1 am: 13. Dezember 2017, 06:21:12 »

Wenn Disziplinarvorgesetzte disziplinare Ermittlungen (§ 32 WDO) oder die Wehrdisziplinaranwaltschaft disziplinare Vorermittlungen (§ 92 WDO) gegen den Soldaten führt oder ein gerichtliches Disziplinarverfahren (§ 93 WDO) oder ein Strafverfahren eingeleitet ist.
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Andi

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Antw:Laufendes Verfahren =Beförderungssperre?
« Antwort #2 am: 13. Dezember 2017, 10:29:40 »

Ist ein Ermittlungsverfahren gegen einen selbst gleich eine Beförderungssperre?

Nein, aber es herrsch solange die Ermittlungen nicht abgeschlossen sind ein Förderungsverbot, welches auch Beförderungen ausschließt.

An wann kann eine Beförderungssperre in Betracht kommen ?

Ein Beförderungsverbot nach §60 Wehrdisziplinarordnung ist eine gerichtliche Disziplinarmaßnahme.

Gruß Andi
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LwPersFw

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Antw:Laufendes Verfahren =Beförderungssperre?
« Antwort #3 am: 13. Dezember 2017, 13:01:42 »

Nachzulesen in der A-2160/6 Nr. 3074 i.V.m. A-1340/49 Nr. 245 bis 257
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