Ohne Anspruch auf Korrektheit und Vollständigkeit !!!
Mehr NettoDer Grundfreibetrag steigt 2018 auf 9.000 Euro, bei gemeinsam veranlagten Ehepaaren sind es 18.000 Euro. Erst wenn Ihr zu versteuerndes Einkommen über diesen Beträgen liegt, fällt Einkommensteuer an. Durch den höheren Grundfreibetrag sollte bei vielen etwas mehr netto übrig bleiben.
Rentenbeitrag sinktDer Beitragssatz für die gesetzliche Rentenversicherung sinkt von 18,7 auf 18,6%. Wer 3.000 Euro brutto verdient, zahlt 3 Euro weniger und kann sich netto über eine monatliche Entlastung in Höhe einer Tasse Kaffee freuen.
Mehr Geld für KinderDas Kindergeld wird um 2 Euro angehoben. Für die ersten beiden Kinder gibt es nun jeweils 194 Euro pro Monat. Für das dritte Kind erhalten Eltern monatlich 200 Euro und für jedes weitere 225 Euro. Der Kinderfreibetrag steigt 2018 um 72 Euro auf insgesamt 7.428 Euro.
Wichtig: Das Kindergeld können Sie ab 2018 nur noch für sechs Monate rückwirkend beantragen, nicht mehr für mehrere Jahre.
Mehr Geld bei der ErwerbsminderungsrenteWenn Sie aus Gesundheitsgründen nicht mehr arbeiten können und eine Erwerbsminderungsrente beziehen, werden Sie ab 2018 bessergestellt. Bisher werden Betroffene bei der Rente so eingeordnet, als hätten sie bis zum 62. Lebensjahr gearbeitet. Diese Grenze wird nun stufenweise bis zum Jahr 2024 auf 65 Jahre angehoben.
Mehr Hartz IVDer Regelsatz für alleinstehende Hartz-IV-Empfänger erhöht sich 2018 um 7 Euro auf 416 Euro pro Monat. Um 6 Euro steigt der Satz bei Ehe- und Lebenspartner – es gibt künftig 374 Euro pro Person. Bei Kindern steigen die monatlichen Sätze abhängig vom Alter um 3 bis 5 Euro.
Vielleicht mehr Rente?Ob sich die derzeitige Lohnentwicklung positiv auf die Altersbezüge auswirkt, wird laut der Deutschen Rentenversicherung im Frühjahr 2018 entschieden. Momentan wird über 3% plus ab Juli 2018 diskutiert. Entschieden ist noch nichts.
Mehr Steuern für RentnerFür Rentenjahrgänge, die ab dem 1. Januar neu hinzukommen, erhöht sich 2018 der steuerpflichtige Rentenanteil. Statt wie zuvor 74%, müssen Neurentner künftig 76% der Rente versteuern.
BallermannsteuerWenn Sie gern auf Mallorca Urlaub machen, müssen Sie sich in der kommenden Hauptsaison auf bis zu doppelt so hohe Preise einstellen. Grund dafür ist eine Touristensteuer, die ab Sommer auf der Insel eingeführt wird.
Weniger PapierkramAb 2018 wird’s einfacher: Sie brauchen keine Belege mehr zusammen mit Ihrer Steuererklärung für 2017 beim Finanzamt einzureichen. Einfach alles zu Hause sammeln und erst auf Nachfrage des Fiskus herausgeben.
Tschüss 500er2018 bedeutet das Aus für den 500-Euro-Schein – der nicht mehr gedruckt und ab Ende des Jahres nicht mehr ausgegeben wird.
Beitragsbemessungsgrenzen steigen2018 müssen Sie bis zu einem monatlichen Einkommen von 4.425 Euro Kranken- und Pflegeversicherung zahlen. Bei der allgemeinen Rentenversicherung steigt die Beitragsbemessungsgrenze in den alten Bundesländern auf 6.500 Euro und in den neuen auf 5.800 Euro. Für Einkommen, das darüber liegt, zahlen Sie keine Beiträge.
In die private Krankenversicherung können Sie 2018 ab einem Monatseinkommen von 4.950 Euro brutto wechseln.
Zusatzbeitrag vergleichenDer allgemeine Beitrag zur gesetzlichen Krankenkasse bleibt bei 14,6%. Dieser wird je zur Hälfte vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer gezahlt. Der Zusatzbeitrag sinkt 2018 im Durchschnitt von 1,1 auf 1,0 % des Bruttolohns. Den Beitrag zahlen Sie allein. Da jede Krankenkasse die Höhe selbst festlegt, können Sie bares Geld sparen, wenn Sie vergleichen.
Bezahlen mit der Kreditkarte, Lastschrift...Wenn Sie 2018 in der EU mit Ihrer Kreditkarte, Lastschrift,... bezahlen, dürfen Händler dafür keine zusätzlichen Gebühren mehr erheben. Grundlage dafür ist die neue EU-Zahlungsdiensterichtlinie.
Dazu Hintergrund hier:
http://www.it-recht-kanzlei.de/verbot-extra-kosten-kartenzahlungen.htmlNeue Grenze für geringwertige WirtschaftsgüterAb 2018 können Sie Arbeitsmittel bis zu 800 Euro netto oder 952 Euro brutto direkt im Jahr des Kaufs beziehungsweise der Herstellung in voller Höhe in Ihrer Einkommensteuererklärung geltend machen. Zuvor galt hier ein Betrag von 410 Euro. Wirtschaftsgüter, deren Anschaffungskosten über 800 Euro liegen, werden weiterhin über mehrere Jahre abgeschrieben.
Steuerklasse für FrischverheirateteWenn Sie 2018 heiraten, werden Sie beide automatisch in die Steuerklassenkombination IV/IV eingruppiert – egal, ob beide Ehepartner berufstätig sind oder nicht. Deshalb sollten alle Frischverheirateten prüfen, welche Kombination für sie die jeweils günstigste ist und dann ggf. eine abweichende Kombination beantragen.
TÜV in RosaEin Blick aufs Nummernschild verrät, ob Ihr Auto zur Hauptuntersuchung muss. 2018 sind die rosafarbenen Prüfplaketten nicht mehr gültig. Doch erst ab zwei Monaten Verzug drohen 15 Euro Bußgeld. Ab vier Monaten kostet dies 25 Euro, ab acht Monaten 60 Euro sowie zusätzlich einen Punkt in Flensburg.