Man könnte es wie bei der Polizei machen und die Anforderungen der G20-Untersuchung als Grundlage für die Tauglichkeit machen und die G20 schon im Rahmen der Einstellungsuntersuchung oder sogar der Musterung machen.
ABER: Die arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung darf nur ein Betriebsarzt machen (Zusatzbezeichnung Betriebsmedizin oder Facharzt für Arbeitsmedizin). In der Praxis müsste das dann so aussehen, dass das entweder die Expertise beim Musterungs- oder Truppenarzt liegt (unrealistisch) oder ein entsprechender Kollege die Hörteste bekommt.
Jetzt wird´s noch lustiger: Die Musterungsvorschrift und die G20 sind nicht deckungsgleich. Was macht man dann mit Soldaten, die tauglich sind, eingestellt werden und dann im Rahmen der arbeitsmedizinischen Untersuchung rauskommt, dass die G20 nicht bestanden ist. Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen darf man aber nicht einfach so zu Eignungsfeststellungen heranziehen, mal davon abgesehen, dass das juristisch noch richtig spannend werden würde, wenn jemand nach Musterungskriterien eingestellt und dann im Nachhinein auf einer anderen Grundlage wieder entlassen werden soll.
Achso- die G20 ist auch nicht die einzige Untersuchung die für Soldaten relevant ist: Haut, Belastungen des Gelenksystems incl. Vibrationsbelastungen (z.B. durch Schießen), Atemschutz. Und das alles noch für Rekruten.
Ich würde mal sagen- da wurde mal wieder einiges nicht richtig durchdacht.