Guten Abend,
ich habe seit Beginn meiner Zeit, 01.10.2017, bei der Bundeswehr einen ewigen Streit mit den PersFw.
Zu Beginn der AGA kamen welche vom BAPersBW und meinten wir sollen unsere eigenen Wohnstand noch anerkennen lassen und würden dafür noch TG bekommen. Habe ich getan.
Infos:
Wohnung bezogen am 01.07.2017
Einstellungstermin: 01.10.2017 - Unterlagen eingereicht: ca 10.10.2017
Distanz Wohnort-Dienststelle: 180km
Mein Alter: 21
Vor meiner Einstellung habe ich bereits mit verschiedenen ReFüs telefoniert und alle meinten ich soll die Unterlagen mit in die AGA nehmen, die machen das dann schon. Falsch gedacht...
Gegen Ende meiner Grundausbildung bin ich nochmal zum PersFw gegangen und fragte wie es aussieht. Nach Blick in meine Akte wurde mir gesagt, dass ich keinen anerkannten Wohnstand habe und ich mich möglichst schnell darum in der neuen Einheit, OsLw, kümmern soll.
Vor zwei Wochen habe ich dann den PersFw darauf angesetzt und dieser hat viel telefoniert mit Köln und dem ein oder anderen ReFü und nun habe ich einen Brief erhalten in dem steht:
"Bestätigung und Berücksichtigung einer Wohnung im Sinne des § 10 Abs. 3 BUKG, [...], wird hiermiet bestätigt, dass er eine Wohnung i.S. des §10 Abs 3 BUKG eingerichtet hat.
Die Wohnung kann bei der Entscheidung über die Zusage der UKV nicht berücksichtigt werden, da der Soldat am Standort zum Wohnen in der Gemeinschaft verpflichtet ist."
Zwischenzeitlich habe ich vom PersFW auch mal gesagt bekommen, dass meine Wohnung zwar anerkannt ist, aber nicht berücksichtigungsfähig für TG, da ich U25 bin.
Jetzt weiß ich nicht ob ich Trennungsgeld beantragen darf, da mir der PersFw hierzu keine eindeutige Aussage geben kann und der Standort ReFü meinte, ich bin unter 25, also bin ich verpflichtet zum Wohnen in der Gemeinschaft, somit nicht TG berechtigt.
Wäre super wenn mir hier jemand genaueres sagen kann, der vielleicht fit auf dem Themengebiet ist und mir dabei helfen kann, geht ja doch um einiges an Geld.