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Autor Thema: Urlaubsanspruch bei Aufnahme eines Studiums  (Gelesen 1111 mal)

NoHandsJimmy

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Urlaubsanspruch bei Aufnahme eines Studiums
« am: 22. Februar 2018, 13:20:33 »

Guten Tag werte Herren, Damen und Trolle,

folgender Sachverhalt:
Ich werde zum 01.10.2018 das Studium der Humanmedizin, dann als SaZ 21, bei der Bundeswehr aufnehmen. Aussage des BAPersBw ist, dass mein Jahresurlaub, kaufmännisch gerundet dann nur noch 23 Tage betragen würde, da ich ab dem Oktober zum Studium freigestellt werde.

In der SUV finde ich keine treffende Aussage und bevor ich im BAPersBw schlafende Hunde wecke, wollte ich schauen, ob wer Schlaues mir hier eine Vorschrift nennen oder eine Aussage dazu tätigen kann.

Liebe Grüße!
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dunstig

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Antw:Urlaubsanspruch bei Aufnahme eines Studiums
« Antwort #1 am: 22. Februar 2018, 13:22:53 »

Wieso sollte es anders sein? ???
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"Ich stehe vor der Bundeswehr, zu der ich seit 22 Jahren auch "meine Armee" sagen kann. Und bin froh, weil ich zu dieser Armee und zu den Menschen, die hier dienen, aus vollem Herzen sagen kann: Diese Bundeswehr ist keine Begrenzung der Freiheit, sie ist eine Stütze unserer Freiheit." Joachim Gauck

NoHandsJimmy

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Antw:Urlaubsanspruch bei Aufnahme eines Studiums
« Antwort #2 am: 22. Februar 2018, 13:32:02 »

Na das einzige was ich finde wäre SUV Nr. 243.
Wobei ich mir nicht sicher bin, ob das Studium untern den §5 SVG fällt. Sind für mich Böhmische Dörfer...
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F_K

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Antw:Urlaubsanspruch bei Aufnahme eines Studiums
« Antwort #3 am: 22. Februar 2018, 13:36:55 »

Nur wer "arbeitet" oder dient, bekommt Urlaub.

In Freistellung, wo man "immer" Urlaub hat, erwirbt man keine Urlaubsansprüche.
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NoHandsJimmy

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Antw:Urlaubsanspruch bei Aufnahme eines Studiums
« Antwort #4 am: 22. Februar 2018, 13:39:24 »

Also kein Nachweis. Danke für die Antworten  :)
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Andi

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Antw:Urlaubsanspruch bei Aufnahme eines Studiums
« Antwort #5 am: 22. Februar 2018, 13:44:51 »

Ich werde zum 01.10.2018 das Studium der Humanmedizin, dann als SaZ 21, bei der Bundeswehr aufnehmen. Aussage des BAPersBw ist, dass mein Jahresurlaub, kaufmännisch gerundet dann nur noch 23 Tage betragen würde, da ich ab dem Oktober zum Studium freigestellt werde.

Du wirst nicht freigestellt, du wirst beurlaubt. Und damit ist deine Frage auch bereits beantwortet: Solange du für das Studium beurlaubt bist erwirbst du keinen Urlaubsanspruch und kannst auch keinen Urlaub abbauen. Das wäre ja sonst Urlaub vom Urlaub.

In der SUV finde ich keine treffende Aussage und bevor ich im BAPersBw schlafende Hunde wecke, wollte ich schauen, ob wer Schlaues mir hier eine Vorschrift nennen oder eine Aussage dazu tätigen kann.

Was für "schlafende Hunde"? Man hätte dir den entsprechenden Erlass für die Beurlaubung der SanOA während des Studiums gegeben und dann hättest du keine Fragen mehr gehabt.

Na das einzige was ich finde wäre SUV Nr. 243.

Die Soldatenurlaubsverordnung (SUV) hat Paragraphen, keine Nummern.

Wobei ich mir nicht sicher bin, ob das Studium untern den §5 SVG fällt. Sind für mich Böhmische Dörfer...

Nein, natürlich nicht. Da geht es im die Förderung ehemaliger/ausscheidender Soldaten.

Gruß Andi
« Letzte Änderung: 22. Februar 2018, 13:48:44 von Andi »
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SGBunny

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Antw:Urlaubsanspruch bei Aufnahme eines Studiums
« Antwort #6 am: 22. Februar 2018, 13:46:56 »

Wahrscheinlich die passende Quelle zu Andis Aussage:
https://www.gesetze-im-internet.de/soldurlv/__11.html

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NoHandsJimmy

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Antw:Urlaubsanspruch bei Aufnahme eines Studiums
« Antwort #7 am: 22. Februar 2018, 13:53:58 »

Danke, damit bin ich vollstens zufrieden  :)
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