Passieren kann das in dem man den Studenten nicht klipp und klar die Regeln vermittelt.
Passieren kann das, wenn ein erwachsener Mensch zu
dumm ist die Prüfungsordnung zu lesen, zu verstehen und umzusetzen! In diesem Bereich berät bei Unklarheiten übrigens immer das Prüfungsamt.
Das ist eine akademische Pflicht eines Studenten einer UniBw (wie auch im Zivilen) und keine Bringschuld militärischer Vorgesetzter.
Ich wundere mich allerdings gerade deutlich, dass hier nur die Exmatrikulation eingeleitet wurde. Ich hätte hier einen klaren Verstoß zur Pflicht zum treuen Dienen gesehen und a) nach dem vierten Dienstjahr ein gerichtliches Disziplinarverfahren eingeleitet und eine Schadbearbeitung für die Studienkosten mit vermutlich vorgeschlagener Inregessnahme des Soldaten eingeleitet.
Kurzum: hätten wir uns angemeldet und wären einfach nur nicht erschienen wären wir alle noch im Studium gewesen.
Also völliges Versagen der Studenten.
Und wenn ich mir den Schreibstil anschaue sehe ich eine völlige sich durchziehende Selbstüberschätzung.
Trennung.Ich sehe im vorliegenden Fall durchaus eine hohe Wahrscheinlichkeit dafür, dass der Widerruf der Genehmigung zum Wohnen in der Gemeinschaftsunterkunft ohne ausreichende Berücksichtigung des nahen Dienstzeitendes erfolgt ist. Zumindest für die Anwesenheitszeiten in der Einheit (nicht für die Zeiten der Lehrgangsabwesenheit) sollte wohl eine Unterkunft in irgendeiner Form aus Fürsorgeaspekten sichergestellt werden, sofern dem Bund dafür keine Kosten entstehen.
Ansonsten ist eine Genehmigung nunmal jederzeit widerrufbar.
Gruß Andi