Brauchst du auch nicht, da das Arbeitsschutzgesetz für die Bundeswehr nicht gilt. Sie setzt freiwillig das ein oder andere um, aber nicht alles.
Die Bundeswehr darf sich freiwillig an Gesetze halten? Interessante Auffassung des Rechtsstaates.
Selbstverständlich gelten die Gesetze auch für die Bw.
Und sie werden in den entsprechenden Vorschriften (A-2000/3, A-2010/1) umgesetzt.
Da wird insbesondere auch die Arbeitsstättenverordnung als Rechtsgrundlage genannt, die entsprechende Regelungen beinhaltet, wie ein Bildschirmarbeitsplatz auszusehen hat.
Das BMVg darf in der Tat Ausnahmeregelungen treffen, z.B. für Bedingungen in Einsätzen, wo das sinnvoll und notwendig ist.
Im Grundbetrieb im Inland hat die Bw aber weder ein Argument dafür noch ein Interesse daran, von den gesetzlichen Normen abzuweichen.
Gesundheitsschutz der Soldaten fällt sowohl unter Fürsorge wie auch unter Aufrechterhaltung der Einsatzbereitschaft.
Was die eigentliche Problematik angeht:
Ein Notebook als ständiger Büroarbeitsplatz ist unzulässig, da Tastatur und Monitor in zwei getrennt positionierbaren Einheiten vorhanden sein müssen.
Daran hat sich auch die Bw zu halten.