Hallo Kameraden!
Ich wende mich mit einem sehr speziellen Problem an euch. Mir ist klar, dass das Problem letztendlich nur mit einer Prüfung durch den BfD gelöst werden kann, nur habe ich jetzt an 2 verschiedenen Standorten auch 2 verschiedene Meinungen gehört von den BfD Beratern gehört.
Zu meiner Lage:
Ich war SaZ 13 in der Laufbahn der Truppenoffiziere mit Studium, habe jedoch meinen Auftrag nicht erfüllen können und bin durch das Studium gefallen. Dadurch bin ich auf SaZ 4 gestuft worden. Ich habe nicht die Absicht zu verlängern. Insgesamt habe ich 10 Monate an der Universität verbracht.
Als ich letztes Jahr ein BfD Gespräch hatte (ich habe Anspruch nach "neuer Art), erklärte mir der Berater ich würde Anspruch auf Übergangsgebührnisse für 12 Monate sowie die einmalie "Abfindungszahlung" in Höhe des 4-fachen des letzten Gehalts haben. An den Übergangsgebührnissen hängt auch noch die Beihilfeberechtigte Zeit --> in dem Fall 12 Monate Beihilfe (70%/30%)
Jetzt habe ich den Standort gewechselt um heimatnah verwendet zu werden und mich auf mein Leben nach der Bw vorzubereiten. Dadurch wechselte auch der BfD Berater.
Vor 2 Wochen hatte ich nun ein Gespräch mit ihm und er eröffnete mir, dass ich nur 2 Monate Anspruch auf Übergangsgebührnisse hätte. Grundlage hierfür ist die Zeit, die ich an der Universität verbracht habe. Diese gilt als "Förderungszeit" und wird von der Zeit für Übergangsgebührnisse abgezogen. Ein SaZ 4 hat 12 Monate Förderungszeit. Diese minus die 10 Monate an der Uni macht im Endeffekt eben jene 2 Monate Anspruch.
Ich hänge leider ein wenig in der Luft, denn der Berater hatte mir zugesichert "so schnell wie möglich" an der Sache zu arbeiten, aber bisher kam nichts von ihm...
Jetzt meine Frage an euch: Stimmt es so, wie der jetzige BfD Berater es gesagt hat oder hat der erste Recht? Hat jemand von euch Erfahrungen aus erster Hand oder kennt wen der wen kennt der in meiner Situation war?
Ich bedanke mich jetzt schonmal für eure Antworten.