Sehr geehrte Kameradinnen und Kameraden,
ich stehe momentan vor einem Problem was die Stornierung des Erholungsurlaubes angeht.
Problemschilderung:
Momentan ist es der Fall, dass mehrere Storno Anträge von vergangenen (und angetretenen) Urlauben bei uns rein flattern.
Grund ist die Kürzung auf 40 Std der Zeitkonten, die zum 01.04.2018 stattfindet.
Sprich: Soldaten schreiben die Stornos für z.B. 10 Tage Erholungsurlaub vom Jahr 2017 um dann für den Zeitraum Überstunden abzubauen, damit die Stunden abgebaut werden. Der Erholungsurlaub würde in dem Fall noch bis Dez. 2018 gültig sein und erstmal nicht verfallen
Habe nun im Internet, in der Urlaubsverordnung usw. gesucht und gesucht. ABER leider ohne Erfolg.
viele Beiträge gefunden wie : wann darf der Chef, Urlaub ablehnen usw.
Trifft alles nicht zu.
FRAGE : darf bereits vergangener (angetretener) Urlaub storniert werden und gegen Stunden ersetzt werden ?
WO steht den das ? wie gesagt: gesucht aber nichts gefunden.
Vielen Dank im Voraus