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Autor Thema: vergangenen Urlaub stornieren  (Gelesen 12555 mal)

KpFwTrp

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vergangenen Urlaub stornieren
« am: 20. März 2018, 12:21:38 »

Sehr geehrte Kameradinnen und Kameraden,
ich stehe momentan vor einem Problem was die Stornierung des Erholungsurlaubes angeht.

Problemschilderung:
Momentan ist es der Fall, dass mehrere Storno Anträge von vergangenen (und angetretenen) Urlauben bei uns rein flattern.
Grund ist die Kürzung auf 40 Std der Zeitkonten, die zum 01.04.2018 stattfindet.
Sprich: Soldaten schreiben die Stornos für z.B. 10 Tage Erholungsurlaub vom Jahr 2017 um dann für den Zeitraum Überstunden abzubauen, damit die Stunden abgebaut werden. Der Erholungsurlaub würde in dem Fall noch bis Dez. 2018 gültig sein und erstmal nicht verfallen

Habe nun im Internet, in der Urlaubsverordnung usw. gesucht und gesucht. ABER leider ohne Erfolg. :(
viele Beiträge gefunden wie : wann darf der Chef, Urlaub ablehnen usw.
Trifft alles nicht zu.

FRAGE : darf bereits vergangener (angetretener) Urlaub storniert werden und gegen Stunden ersetzt werden ?
WO steht den das ? wie gesagt: gesucht aber nichts gefunden.
 


Vielen Dank im Voraus
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dunstig

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Antw:vergangenen Urlaub stornieren
« Antwort #1 am: 20. März 2018, 12:33:07 »

Nur damit ich es richtig verstehe:

Der Urlaub wurde beantragt, vom Chef genehmigt und dann angetreten?

Und nun wollen die Leute, weil sie damals lieber Urlaub eingereicht haben, statt ihre Überstunden abzubauen und diese immer weiter ansparen wollten, das ganze rückwirkend durch Stundenabbau ersetzen?
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"Ich stehe vor der Bundeswehr, zu der ich seit 22 Jahren auch "meine Armee" sagen kann. Und bin froh, weil ich zu dieser Armee und zu den Menschen, die hier dienen, aus vollem Herzen sagen kann: Diese Bundeswehr ist keine Begrenzung der Freiheit, sie ist eine Stütze unserer Freiheit." Joachim Gauck

KpFwTrp

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« Antwort #2 am: 20. März 2018, 12:34:06 »

Richtig erkannt.
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tank1911

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Antw:vergangenen Urlaub stornieren
« Antwort #3 am: 20. März 2018, 12:40:03 »

Zitat
Grund ist die Kürzung auf 40 Std der Zeitkonten, die zum 01.04.2018 stattfindet.

Auf welcher Grundlage soll das geschehen?
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Andi

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Antw:vergangenen Urlaub stornieren
« Antwort #4 am: 20. März 2018, 12:48:24 »

Richtig erkannt.

Sehr gut, einfache Antwort: Findet nicht statt.

Gruß Andi
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FoxtrotUniform

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« Antwort #5 am: 20. März 2018, 12:53:38 »

Welche Kürzung der Zeitkonten zum 01.04.2018? Zeitguthaben aus dem Vorjahr?

Ansonsten ist alleine der Gedanke skuril, davon ab dass es einen Mindesturlaubsanspruch gibt.
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Hochmut kommt vor dem Fall  ::)

Andi

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Antw:vergangenen Urlaub stornieren
« Antwort #6 am: 20. März 2018, 12:56:57 »

Welche Kürzung der Zeitkonten zum 01.04.2018? Zeitguthaben aus dem Vorjahr?

In Dienststellen mit automatischer Arbeitszeiterfassung findet im Normalfall nach Ablauf eines Kalenderjahres zu einem bestimmten Datum eine Kappung der angesammelten Mehrarbeit auf 40 Stunden statt. Grundlage ist die vor Ort getroffene Arbeitszeitvereinbarung zwischen Dienststellenleitung und Personalvertretung.

Gruß Andi
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KpFwTrp

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Antw:vergangenen Urlaub stornieren
« Antwort #7 am: 20. März 2018, 13:03:34 »

Die Kappung wurde aufgrund der Massigen Überstunden zum Jahreswechsel vom Dienststellenleiter auf den 31.03.18 verschoben.
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luckyjoe

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« Antwort #8 am: 20. März 2018, 13:07:33 »

Genehmigter, angetretener und auch abgeleisteter Urlaub kann nicht storniert werden. Höchstens wenn es eine Krankschreiben gegeben hätte.

Und das noch aus dem Jahr 2017? Welch Rosinenpickerei........ >:(
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KpFwTrp

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« Antwort #9 am: 20. März 2018, 13:08:18 »

Ja skuril aber Tatsache.

bin fast vom glauben abgefallen als ich den ersten Antrag auf den Tisch bekommen hab.
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KpFwTrp

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« Antwort #10 am: 20. März 2018, 13:14:51 »

@luckyjoe : ja bin ich auch der Meinung, ABER wo steht das ?
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luckyjoe

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« Antwort #11 am: 20. März 2018, 13:31:22 »

@luckyjoe : ja bin ich auch der Meinung, ABER wo steht das ?

Wenn das in der Soldatenurlaubsverordnung nicht steht, ist diese Möglichkeit nicht vorgesehen.
Lass dir doch von den Antragstellern einmal erläutern, auf welcher Rechtsgrundlage sie ihren Urlaub Rückwirkend stornieren möchten? Bin auf Antworten gespannt, da es diese nicht gibt.


Was sagen denn Chef und Spieß dazu? Die würde ich nämlich direkt mit ins Boot holen.
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KpFwTrp

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Antw:vergangenen Urlaub stornieren
« Antwort #12 am: 20. März 2018, 13:38:48 »

Als Antwort wird kommen : War schon immer so ! (Rechtsgrundlage Fehlanzeige)

Spieß und Chef sind schon mit im Boot.

Spieß machen wir nicht ;D
Chef machen wir  :(

Kommandeur momentan nicht da  >:(


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luckyjoe

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Antw:vergangenen Urlaub stornieren
« Antwort #13 am: 20. März 2018, 13:44:34 »

Als Antwort wird kommen : War schon immer so ! (Rechtsgrundlage Fehlanzeige)

Spieß und Chef sind schon mit im Boot.

Spieß machen wir nicht ;D
Chef machen wir  :(

Kommandeur momentan nicht da  >:(

Dann solidere Spieß mal seinem Chef erklären, was er falsch macht. 1. ist es der Job des Spießes und 2. sollte sich ein guter Spieß auch auskennen.
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KpFwTrp

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« Antwort #14 am: 20. März 2018, 13:49:04 »

Naja alles kann der Spieß ja nun auch nicht wissen.

Die Aussage Isso wird aber Leider auch nicht reichen bzw. weiterhelfen.
wird dann so ablaufen dass der Kommandeur kommt, sagt machen wir so ,weil steht ja nirgends dass es nicht gemacht werden darf.
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