Nicht dienstfähig und nicht verwendungsfähig wird normalerweise nicht im gleichen 90/5er abgehandelt. Das sind zwei verschiedene Dinge.
Also nochmal von vorne- deinem DV oder deinem PersFhr ist aufgefallen, dass du gesundheitliche Probleme hast auf deinem aktuellen Dienstposten verwendet zu werden.
Dann hat der DV mittels 90/5 den Truppenarzt gefragt, wie er das so sieht.
Aber dann ist ja die Frage wie es dann weiter gegangen ist: Da gibt es, je nach dem was angestrebt ist und je nach Gesundheitszustand mehrere Möglichkeiten:
- verwendungsfähig auf aktuellem Dienstposten, folgende Einschränkungen.... z.B. wenn der Soldat seine IGFs nicht ablegen kann und besser nicht im Gelände rumturnen sollte, dies aber für die Fachverwendung nicht entscheidend ist.
- nicht verwendungsfähig, Dienstpostenwechsel mit folgenden Einschränkungen empfohlen.... (oder irgendwas in der Art).. wenn der gesundheitliche Zustand die aktuelle Verwendung nicht zulässt, es aber mögliche Alternativen gibt z.B. eine Bürotätigkeit.
- nicht verwendungsfähig, Einleitung eines DU-Verfahrens empfohlen... wenn der Gesundheitszustand absehbar auch keine sinnvolle Alternativverwendung zulässt.
(gibt noch ein paar andere Möglichkeiten, aber das sind die üblichen- eingeschränkt verwendungsfähig wäre noch eine Option)
Danach sind DV und Personalführer, ggf. nach Rücksprache mit dem beratenden Arzt gefragt, was sie mit dir tun. Das hängt von Laufbahn, Ausbildung, Restdienstzeit, Krankheit und Verwendungsmöglichkeiten ab. Durchaus auch vom Personalbedarf, Wille des Chefs, Wille des Personalführers, Wille des Soldaten.
Edit: Erst im zweiten Schritt, nachdem die Verwendungsfähigkeit geklärt ist, wird nach der Dienstfähigkeit gefragt.