Ich plane noch kurz vor meinem Dienstantritt umzuziehen.
Ich verstehe nicht, warum man sich selbst das Leben verkompliziert... und kurz vor Dienstantritt noch "Parameter" zur Einstellung verändern will...
Aber sei's drum ...
Klären Sie dies aber mit dem KC
bevor Sie den Mietvertrag unterschreiben !!!
Denn der neue Mietvertrag muss dort
VOR Dienstantritt vorliegen
und auf der Aufforderung zum Dienstantritt muss auch schon die
neue Adresse stehen...
Wichtig ... erklären Sie gegenüber dem KC eindeutig, dass es sich
nicht um die
erstmalige Einrichtung eines Hausstandes handelt.
Sondern das Sie den Nachweis eines eigenen Hausstandes im Bewerbungsverfahren
schon erbracht hatten und jetzt nur in eine
andere Wohnung umziehen.
Warum ist diese Fragestellung so wichtig ? :
"Bei Neueinstellungen/Übernahme aus einem anderen Dienst- oder Arbeitsverhältnis entscheidet
die Einstellungsbehörde über die Anerkennung einer Wohnung im Sinne des § 10 Absatz 3
BUKG, soweit entsprechende Nachweise vor diesem Anlass durch den bzw. die Berechtigte
vorgelegt werden.
Die Feststellung der Berücksichtigungsfähigkeit einer Wohnung erfolgt nicht,
soweit diese Wohnung in Kenntnis der Einstellung oder Übernahme außerhalb des räumlichen
Zusammenhanges zum Einstellungstruppenteil/zur ständigen Dienststelle eingerichtet wird.
Auf dieser Grundlage trifft die Einstellungsbehörde ihre Entscheidung hinsichtlich der Zusage der UKV."Die Frage ist hier also, ob das KC, bei einem Umzug aus einer bereits dem KC nachgewiesenen Wohnung,
in eine andere Wohnung, vor Dienstantritt, die o.g. Regelung zur Anwendung bringt ?!