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Autor Thema: Hände in der Hosentasche  (Gelesen 14314 mal)

Chakou

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Hände in der Hosentasche
« am: 24. April 2018, 17:22:09 »

Mahlzeit,

wie man schon von meiner Überschrift
lesen kann, ist das auch gleich meine Frage.

Steht irgendwo in einerVorschrift, das der
Soldat nicht seine Hände in der Hosentasche
haben darf?

Ich habe bisher in den Vorschriften nix gefunden.

Gruß Chakou
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FoxtrotUniform

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Antw:Hände in der Hosentasche
« Antwort #1 am: 24. April 2018, 17:51:45 »

Nein, dass war Aufgabe der Eltern und nachgeordnet der Grundausbildungseinheiten dies in Erinnerung zu rufen. Ebenso sich gegenseitig die Tür aufzuhalten oder sich einen guten Tag zu wünschen.
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Hochmut kommt vor dem Fall  ::)

WirdMaHellImHals

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Antw:Hände in der Hosentasche
« Antwort #2 am: 24. April 2018, 18:20:48 »

Wie wärs mit gesundem Menschenverstand?

Wo kommen wir denn da hin, muss Ich mich fragen...
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Chakou

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Antw:Hände in der Hosentasche
« Antwort #3 am: 24. April 2018, 18:35:02 »

Es gibt leider viele die es machen und sagen
in welcher Vorschrift steht es!

Das Nervt einfach nur und auf welcher
Grundlage darf oder kann man es Befehlen.
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Der Reservist

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Antw:Hände in der Hosentasche
« Antwort #4 am: 24. April 2018, 18:40:18 »

Letzendlich ist es nicht mehr als eine Latrinenparole, dass man die Hände grundsätzlich nie in die Hosentasche stecken darf. Dass man dies beim Vormaldienst oder in der Bewegung nicht tun sollte, ist denke ich klar. Aber im Stehen, gerade wenn es sehr kalt ist und man aus Gründen die Handschuhe nicht parat hat, einfach machen. Pflicht zur Gesunderhaltung überwiegt hier eindeutig. MkG
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ulli76

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Antw:Hände in der Hosentasche
« Antwort #5 am: 24. April 2018, 18:48:57 »

Es hat was mit Einsatzbereitschaft und Unfallverhütung zu tun.
Stürzt jemand mit seinen Händen in der Hosentasche, kann er sich mit diesen nicht abfangen oder festhalten (je nach Gelände).
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Andi

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Antw:Hände in der Hosentasche
« Antwort #6 am: 24. April 2018, 18:50:20 »

Ich habe bisher in den Vorschriften nix gefunden.

Wenn du mir die Stelle in der Formaldienstordnung - der Grundlage für alles soldatische Auftreten in Uniform - mit Soldaten mit Hände in der Tasche zeigst, dann kannst du sie gerne in die Tasche stecken.

Letzendlich ist es nicht mehr als eine Latrinenparole, dass man die Hände grundsätzlich nie in die Hosentasche stecken darf. Dass man dies beim Vormaldienst oder in der Bewegung nicht tun sollte, ist denke ich klar.

Soso, das wäre dann ja nach deiner Lesart die nächste "Latrinenparole".

Aber im Stehen, gerade wenn es sehr kalt ist und man aus Gründen die Handschuhe nicht parat hat, einfach machen. Pflicht zur Gesunderhaltung überwiegt hier eindeutig. MkG

Nö.
Schon mal an Ausplanung gedacht?

Gruß Andi
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funker07

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Antw:Hände in der Hosentasche
« Antwort #7 am: 24. April 2018, 20:28:57 »

Es gibt ein Buch "Stil und Formen" in dem (frei aus dem Kopf zitiert) steht: "Der Soldat vergräbt die Hände nicht in den Hosentaschen".
In der Anzugordnung (Regelung, die die ZDv 37/10 ersetzt) müsste grob etwas davon stehen, dass der Soldat sich angemessen/vorbildlich zu verhalten hat.

Daraus kann man so grob ableiten, dass man es nicht macht...was wirklich handfestes ist das aber nicht.
Wobei ich insbesondere bei stehenden Soldaten (in nicht repräsentativen Positionen) da kein Problem sehe.

Wenn ich mir überlege, wie selten ein durchschnittlicher Soldat beim Stehen oder beim Gehen auf der Straße umfällt, kann ich die Begründung Arbeitsschutz nicht ganz nachvollziehen.

Ansonsten ziehen immer noch die Universalbegründungen:
1. haben wir schon immer so gemacht
2. haben wir ja noch nie gemacht
3.
Wo kommen wir denn da hin, muss Ich mich fragen...
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KlausP

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Antw:Hände in der Hosentasche
« Antwort #8 am: 24. April 2018, 20:31:54 »

Zitat
Ansonsten ziehen immer noch die Universalbegründungen:
1. haben wir schon immer so gemacht
2. haben wir ja noch nie gemacht
3.

... da kann ja jeder kommen.  ;)
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aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

miguhamburg1

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Antw:Hände in der Hosentasche
« Antwort #9 am: 24. April 2018, 20:32:03 »

Mit Verlaub, die Nachfolgeregelung der 3/2 ist schlicht und ergreifend - bereits im Vorwort erwähnt - regelnd für das gesamte Verhalten von Soldaten in Uniform - und nicht nur für den eigentlichen Formaldienst/Formaldienstausbildung.

Und insofern ist es schlicht nicht vorgesehen, dass Soldaten (m) Hosentaschenbillard spielen, wenn sie in Uniform irgendwo unterwegs sind. Und infolgedessen ist der Befehl eines Vorgesetzten an einen Untergebenen, die Hände aus den Hosentaschen zu nehmen, rechtmäßig und verbindlich.
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Der Reservist

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Antw:Hände in der Hosentasche
« Antwort #10 am: 24. April 2018, 20:36:18 »

Wir hatten den Fall am ZInFü beim Lehrgang "Wehrrecht für LehrOffiziere" durchgespielt und der Wehrrechtsberater hat die Aussage gemacht, dass kein Paragraph konträr zu den Händen in der Hose steht. Darauf bezog ich mich. Was ich an Kommentaren hierzu von euch gelesen habe klingt auch nur nach "ich interpretiere das aber anders".
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ulli76

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Antw:Hände in der Hosentasche
« Antwort #11 am: 24. April 2018, 20:41:13 »

Arbeitsschutz ist EIN Aspekt (auch ein stehender Soldat kann angerempelt werden). Das andere ist das mit dem Erscheinungsbild- früher gehörte es sich schlichtweg nicht, heute ist es allgemeingesellschaftlich normal, es hat sich aber so eingebürgert.
Und zuletzt, dass man ein Verhalten IMMER an den Tag legt, damit man es auch dann macht, wenn man es braucht- wenn ich immer die Hände außerhalb der Taschen hab, muss ich mir keinen Kopp machen, ob ich gerade gehe oder stehe, ob ich im tiefsten Frieden irgendwo stehe, oder mich jederzeit verteidigen muss (frag mal nen eingefleischen Kampfsportler, der den Sport auch zur Selbstverteidigung nutzt, wo er seine FLossen hat.

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miguhamburg1

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Antw:Hände in der Hosentasche
« Antwort #12 am: 24. April 2018, 20:46:33 »

@ Der Reservist und Ulli96,

das sind doch alles vollkommen falsche Gedankenrichtungen. Die 3/2 (bzw. deren Nachfolgeregelung) erläutert es doch voll umfänglich, wie der Soldat in Uniform aufzutreten hat.
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christoph1972

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Antw:Hände in der Hosentasche
« Antwort #13 am: 24. April 2018, 20:52:57 »

Wir hatten den Fall am ZInFü beim Lehrgang "Wehrrecht für LehrOffiziere" durchgespielt und der Wehrrechtsberater hat die Aussage gemacht, dass kein Paragraph konträr zu den Händen in der Hose steht. Darauf bezog ich mich. Was ich an Kommentaren hierzu von euch gelesen habe klingt auch nur nach "ich interpretiere das aber anders".

Herr im Himmel hilf ... nur weil es nichts Verschriftlichtes gibt, heißt das ja nun nicht automatisch, dass etwas erlaubt oder verboten ist ... es gibt nämlich durchaus auch andere Rechtsquellen als formelles Recht ....

Die Hose hat einen Reissverschluss ... der Reissverschluss an der Hose ist außer bei Benutzung für An-/Auskleiden etc. geschlossen. Steht in keiner Zentralrichtlinie, keinem Gesetz usw. usf.. wird aber vom Durchschnittssoldaten so gehandhabt.
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„Pazifisten sind wie Schafe, die glauben, der Wolf sei ein Vegetarier.“

Yves Montand
französischer Schauspieler und Chansonnier
* 13. 10. 1921 - Monsumagno, Italien
† 09. 11. 1991 - Senlis

ulli76

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Antw:Hände in der Hosentasche
« Antwort #14 am: 24. April 2018, 20:57:49 »

@Migu: Ja, immer brav Befehl und Gehorsam. Blos nicht Gedanken machen WARUM es manche Regelungen gibt. WAS sich der Autor einer Vorschrift dabei gedacht haben könnte.
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