Das gibt das BAPersBw vor ... Stand 04/2018
Reserveunteroffizieranwärter (RUA)
Die Zulassung zum RUA gem. A-1340/49 nach § 22 Abs 2 SLV ist für Soldaten / Reservistendienst Leistende (RDL) möglich, wenn sie
+ sich mindestens in einem Gefreitendienstgrad befinden (also bereits Dienst in den Streitkräften geleistet haben; keine „Ungedienten“)
+ mindestens eine Hauptschule mit Erfolg besucht haben oder einen gleichwertig anerkannten Bildungsabschluss erworben haben.
Als weitere Voraussetzung für die Zulassung gilt, dass ein entsprechender Beorderungsdienstposten zu besetzen ist.
Die Zulassung ist möglich in Verwendungen, für die kein verwertbarer Berufsabschluss erforderlich ist. Zwingende Voraussetzung ist jedoch das Vorhandensein eines "beliebigen" Berufsabschlusses.
Die Zulassung für Verwendungen, welche als Voraussetzung ein verwertbaren Berufabschluss erfordern(z.B. PersUffz SK, KfzMectrUffz SK), ist nicht möglich.
Bewerber, die über die verwertbare Berufsausbildung verfügen, können gem. § 22 Abs 5 SLV mit vorläufig höherem Dienstgrad beordert / eingestellt werden
Reservefeldwebelanwärter (RFA)
Die Zulassung zum RFA gem. A-1340/49 nach § 22 Abs 2 SLV ist für Soldaten / RDL möglich, wenn sie
+ sich mindestens in einem Gefreitendienstgrad befinden (also bereits Dienst in den Streitkräften geleistet haben; keine „Ungedienten“)
+ eine Hauptschule mit Erfolg besucht haben oder einen gleichwertig anerkannten Bildungsabschluss erworben haben und über einen förderlichen Berufsabschluss verfügen oder
+ das Zeugnis über den erfolgreichen Besuch einer Realschule oder einen gleichwertig anerkannten Bildungsstand besitzen.
+ erfolgreich an einem Eignungsfeststellungsverfahren bei einem Karrierecenter mit Assessmentcenter teilgenommen haben.
Als weitere Voraussetzung für die Zulassung gilt, dass ein entsprechender Beorderungsdienstposten zu besetzen ist.
Die Zulassung ist möglich für alle Laufbahnen. In Verwendungen, in denen eine durch zivilberufliche Ausbildung auf Gesellen- oder Facharbeiterebene vermittelte Befähigung erforderlich ist, jedoch nur, wenn die Bewerber diese Befähigung nachweisen.
Verwendungen, die eine Qualifikation auf Meisterebene erfordern, sind nur für Bewerber geöffnet, welche bereits bei Antragstellung über diese verfügen. Verfügt der Antragsteller über eine solche Qualifikation ist eine Einstellung mit vorläufig höherem Dienstgrad nach § 22 Abs. 5 SLV vorgesehen
Ausbildung ... Stand 09/2017
Allgemeinmilitärische Laufbahnausbildung
Allgemeinmilitärische Laufbahnlehrgänge werden durch BAPersBw VI 3.3.1 zentral geplant, gesteuert und überwacht.
Die Inhalte der Laufbahnlehrgänge sind streitkräftegemeinsam. Die Lehrgänge können daher unabhängig vom Uniformträgerbereich an den Schulen der durchführenden OrgBer absolviert werden.
Voraussetzung für die Teilnahme an den Laufbahnlehrgängen ist:
+ Abgeschlossene Grundausbildung oder Allgemeine Streitkräftegemeinsame soldatische Ausbildung
+ Gültige Ausbildung zum Ersthelfer A
3.1 Ausbildung zum Unteroffizier der Reserve
+ Unteroffizierlehrgang für Reservisten a.d.W. (10 Tage Präsenzausbildung und bis zu 80 Tage Fernausbildung)
Die Lehrgangsnummern und Ausbildungseinrichtungen werden veröffentlicht, sobald diese feststehen
3.2 Ausbildung zum Feldwebel der Reserve
+ Unteroffizierlehrgang für Reservisten a.d.W. (10 Tage Präsenzausbildung und bis zu 80 Tage Fernausbildung) Teilnahme nur für RFA/vorläufige Feldwebeldienstgrade ohne bereits abgelegte Fachunteroffizierprüfung
+ Feldwebellehrgang für Reservisten a.d.W. (10 Tage Präsenzausbildung und bis zu 80 Tage Fernausbildung)
Die Lehrgangsnummern und Ausbildungseinrichtungen werden veröffentlicht, sobald diese feststehen
Militärfachliche Laufbahnausbildung / Qualifikation
Die militärfachliche Laufbahnausbildung wird grundsätzlich zu Beginn der Beorderung durch den Beorderungstruppenteil in enger Zusammenarbeit mit dem RDL und BAPersBw VI 3.3.1 geplant. Die fachliche Ausbildung richtet sich grundsätzlich nach den Vorgaben des Ausbildungs- und Verwendungskatalog der Streitkräfte (AVK SK).
Nach Abschluss der Ausbildung sind die Beorderungstruppenteile für die Aufrechterhaltung der erworbenen Qualifikation/Tätigkeitsbereich (ATB) / TIV-ID (ATN) verantwortlich.