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Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

Autor Thema: Wechsel zum MAD  (Gelesen 9870 mal)

Marcelreaper

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Wechsel zum MAD
« am: 19. Mai 2018, 12:24:53 »

Hallo liebe Kameraden und Kameradinnen,
ich erkläre kurz meine Situation.
Ich bin Unteroffizier (FA), befinde mich im Moment auf der ZaW zum IT-Systemelektroniker. Zweitverwendung Netzwerkadministrator und werde ausgebildet zum InfoÜtrFw DigiRiFu. Ich habe Fachabitur System & Netzwerktechnik sowie meinen Informatikassistenten.

Auf der ZaW habe ich gute Noten (Durchschnitt ca 85%) und möchte mich gerne beim BaMad (wurde ja umbenannt und in eine Bundesoberbehörde umgegliedert) bewerben, weiß aber nicht, wie ich da richtig vorgehen soll.

Frage 1 : Soll ich die ZaW erst beenden und im Anschluss meinen Versetzungsantrag beim BAPers stellen? Ich habe nämlich die Befürchtung, sobald ich auf meinem System spezifisch ausgebildet werde, kann ich es vergessen, dass der Versetzungantrag klappt.

Frage 2 : Ich habe keine Lust, es mir mit meinem Spieß aus meiner Stammeinheit zu versauen. Deswegen wollte ich das Thema so gelassen wie möglich angehen. Wie soll ich vorgehen?

Frage 3 : Gibt es ein schriftliches Formular zum Wechseln der Laufbahn? Wollte auf der Intranetseite des BaMad nachgucken, allerdings ist die Seite offline. Könnte eventuell daran liegen, dass der Intranetauftritt noch dem SKB untergliedert ist aber der BaMad ja jetzt eigenständig ausgegliedert wurde.

Danke schon mal im Voraus für viele hilfreiche Antworten.
Wünsche euch noch ein entspanntes, verlängertes Wochenende.

MkG Marcel
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KillBurn93

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Antw:Wechsel zum MAD
« Antwort #1 am: 19. Mai 2018, 12:29:53 »

Der MAD nimmt erst Soldaten ab dem Dienstgrad Feldwebel.
Also erst ZAW und Fachlehrgang und dann über eine Bewerbung nachdenken. Zusätzlich wird eine Ü3 gefördert das kann man sich allerdings ziemlich einfach anlesen wenn man gezielt suchen würde...
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Ohne Mut und Entschlossenheit kann man in großen Dingen nie etwas tun, denn Gefahren gibt es überall.
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Marcelreaper

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Antw:Wechsel zum MAD
« Antwort #2 am: 19. Mai 2018, 12:37:24 »

Ich würde ja gezielt auf offiziellen Webseiten suchen, wenn diese nicht offline wären.

Gibt es ein Formular zum Wechsel der Laufbahn bei BaPers bzw. im Intranet?
Ist es überhaupt noch realistisch, wenn ich nach den ganzen Lehrgängen überhaupt eine Chance auf Versetzung habe?

MkG Marcel
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wolverine

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Antw:Wechsel zum MAD
« Antwort #3 am: 19. Mai 2018, 12:42:04 »

Und „wasch mir den Pelz aber mache mich nicht nass“ geht auch nicht. Wenn man versetzt werden möchte, muss man das schon offen seinen Vorgesetzten gegenüber sagen! Alles andere ist einerseits unfair und führt auch andererseits nicht zum Erfolg. Dass da nicht jeder begeistert ist, einen Soldaten, auf den man gewartet und gebaut hat, wieder zu verlieren, ist klar.
Aber da muss man eben durch. Man selbst hat ja seine Meinung geändert und damit den Grund für eventuellen Unmut geschaffen.
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LwPersFw

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Antw:Wechsel zum MAD
« Antwort #4 am: 19. Mai 2018, 12:44:35 »

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Angemon84

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Antw:Wechsel zum MAD
« Antwort #5 am: 19. Mai 2018, 12:52:32 »

Ich habe 2006 auch ein Versetzungsantrag (formlos über den DV) zum MAD gestellt. Es folgte ein Informationsgespräch mit zwei MAD-Mitarbeitern an meinem Standort.
Leider gab mein PersFhr aus meiner Verwendungsreihe nicht seine Freigabe und so wurde der Versetzungsantrag negativ beschieden.
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Angemon84

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Antw:Wechsel zum MAD
« Antwort #6 am: 19. Mai 2018, 12:57:02 »

Nachtrag: Ich hatte MFA Maat [Uffz] + UL 1 + AH 6 -Modul [Meisterlehrgang] + UL 2
Für meine damalige Laufbahnausbildung hatte nur noch der 8-monatige MFA Bootsmann [Feldwebel] gefehlt, welchen ich dann auch anschließend antratt.
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Ralf

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Antw:Wechsel zum MAD
« Antwort #7 am: 19. Mai 2018, 13:03:22 »

Siehe GAIP 34-02-00.
Antragsberechtigt Offz und UmP, die im Werdegang ausgebildet sind und mit mind. einer abgeschlossenen planmäßigen Beurteilung.
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ulli76

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Antw:Wechsel zum MAD
« Antwort #8 am: 19. Mai 2018, 13:54:31 »

Der MAD hat doch eine Priorisierung. Das wird nur von wenigen Verwendungen getoppt.
Also wenn jemand will und geeignet ist, dann geht der auch.
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funker07

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Antw:Wechsel zum MAD
« Antwort #9 am: 19. Mai 2018, 14:45:43 »

Lass dir von deinem Betreuungsfeldwebel den entsprechenden Auszug aus der GAIP ausdrucken, da findest du alles weitere.
Ansonsten gibt die Suche hier im Forum auch einiges her.
Du musst dir keine Sorgen machen, dass deine Fachqualifikation der Versetzung im Wege steht.
Ob du wirklich DigRiFu ausgebildet wirst oder ob es bis dahin nur noch den (kürzeren) Lehrgang für TÜtrSys gibt, ist auch noch unklar.
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Marcelreaper

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Antw:Wechsel zum MAD
« Antwort #10 am: 19. Mai 2018, 14:50:42 »

...nix offline...  ;)

http://mad.bundeswehr.de/portal/a/mad/start

Ich beziehe mich hier auf die Intranetseiten, nicht auf die offiziellen Seiten des MAD´s für den Internetauftritt.
Im Intranet sind die Seiten nämlich offline.


Desweiteren möchte ich zu dem Thread noch beitragen, dass wir im Moment einen Soldaten aus dem NATO-Headquarter aus Belgien da haben, der er uns durch das erste CISCO-Zertifikat bringt.
Mit diesem habe ich die Woche darüber geredet, er meinte zu mir, dass der DigiRiFu wenig mit richtiger Informatik zutun hat. Nun habe ich aber die letzten Jahre meines jungen Lebens daraufhin gearbeitet, mich in Informatik fortzubilden, da entspricht diese Verwendung natürlich nicht meinen Vorstellungen und ich sehe es auch wie eine Art "Sackgasse für meine Karriere" an.

Danke erstmal für die vielen Antworten, ich werde nun noch warten und bei Gelegenheit meinen Spieß anrufen. Ich werde dann mit ihm Klartext sprechen und ihm sagen, dass ich mir vorstelle, mich dort nach der Beförderung zum Fw beim BaMad zu bewerben.

MkG Marcel
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Rollo83

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Antw:Wechsel zum MAD
« Antwort #11 am: 19. Mai 2018, 15:24:04 »

Der PersFhr kann dem Soldaten die Versetzung zum MAD nicht verwehren.
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christoph1972

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Antw:Wechsel zum MAD
« Antwort #12 am: 19. Mai 2018, 18:57:06 »

@Marcelreaper Ich weiß jetzt nicht, welche Vorstellungen Sie davon haben, was ein MAD-Angehöriger in seiner Dienstzeit so macht!?

Ein nicht ganz unerheblicher Anteil der MAD-Angehörigen ist mit der Durchführung von Sicherheitsüberprüfungen beschäftigt, widmet sich also den Anforderungen der personellen Sicherheit im engeren Sinne. Ein anderer Teil des MAD beschäftigt sich mit der materiellen/strukturellen Sicherheit der Objekte, was bedeutet, wie ist die technische Absicherung des Objekts, wie "fit" sind die zivil-gewerblichen Wachen bei entsprechenden Situationen.

Dann gibt es noch die klassischen Bereiche Spionage- und Extremismusabwehr, wobei sich halt Anhaltspunkte aus einer SÜ oder einer Meldung aus der Truppe oder durch Hinweise anderer Sicherheitsbehörden ergeben können, die erste Ermittlungen gegen einen Soldaten oder Zivilbeschäftigten im Geschäftsbereich BMVtg rechtfertigen.

Und ja, es gibt auch einen Bereich IT/Cyber ... aber ein Großteil des Amtes widmet sich den klassischen nachrichtdienstlichen Aufgaben einer "militärischen"Verfassungsschutzbehörde, auch wenn es jetzt Bundesamt für den Militärischen Abschirmdienst heißt.

Und eine Verwendung im Bereich IT/Cyber setzt eben auch Erfahrung in dem Bereich voraus. Du solltest Dich halt auch mit dem Gedanken anfreunden, dass Du im "klassischen" ND-Geschäft eingesetzt werden könntest.

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„Pazifisten sind wie Schafe, die glauben, der Wolf sei ein Vegetarier.“

Yves Montand
französischer Schauspieler und Chansonnier
* 13. 10. 1921 - Monsumagno, Italien
† 09. 11. 1991 - Senlis

Barlean

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Antw:Wechsel zum MAD
« Antwort #13 am: 19. Mai 2018, 19:10:07 »

Und eine Verwendung im Bereich IT/Cyber setzt eben auch Erfahrung in dem Bereich voraus. Du solltest Dich halt auch mit dem Gedanken anfreunden, dass Du im "klassischen" ND-Geschäft eingesetzt werden könntest.

Der massive Mangel an ausgebildeten IT Fachleuten trifft das BAMAD sicherlich genauso wie den Rest der Streitkräfte. Ich bezweifel SEHR stark das ein ausgebildeter ITler (außer auf ausdrücklichen eigenen Wunsch) im klassischen ND-Geschäft eingesetzt wird.
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Angemon84

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Antw:Wechsel zum MAD
« Antwort #14 am: 19. Mai 2018, 19:48:52 »

@ Rollo
ich kenne zwar dein Hintergrundwissen aus dem Bereich Personalmanagement nicht, aber den Text verstehe ich als "keine Freigabe seitens der Personalführung"

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