Hallo,
ich befinde mich gerade auf einer Weiterbildung, die insgesamt ein Jahr geht, wobei ein Praktikum von Juni bis Ende Oktober in einem zivilen Unternehmen absolviert wird.
Da ich verheiratet bin und meine Wohnung anerkannt ist, bekomme ich derzeit TG nach §3.
Da wir nun für das Praktikum eine neue Kommandierung zu dem Unternehmen bekommen, wobei wir uns den Ort selbst aussuchen durften, besteht nun der Sonderfall, dass wir eine Kommandierung in einer Kommandierung erhalten.
Laut unserem Rechnungsführer hier Vorort haben wir somit keinen Anspruch mehr auf TG, egal ob nach §3 oder §6, da die vorhandene Vergleichsmitteilung von Lehrgangsbeginn bis Lehrgangsende nur für den Standort der ZAW gilt und nicht für den Standort des Unternehmens, was auch noch nachvollziehbar ist.
Jetzt heißt es allerdings, dass keine neuen Vergleichsmittelung erstellt werden kann, weil bereits eine vorhanden ist und nun innerhalb von einer Woche versucht wird, eine Unterkunft in einer Kaserne, die in der Nähe des Unternehmens ist, zu finden und sollte dies nicht der Fall sein, ich überhaupt keinen Anspruch auf Trennungsgeld im Praktikum habe.
Der Rechnungsführer meinte auch, dass die vorhandene Vergleichsmitteilung nicht abgeändert werden kann und deswegen keine Vergleichsmitteilung für die Praktikumszeit erstellt werden kann.
Kennt jemand solch einen Fall oder kann mir helfen ?
Da eine Strecke zwischen meiner Wohnung mit dem Betrieb grob 40 km sind, könnte ich auch theoretisch Trennungsgeld bekommen.
Ich würde die Situation gerne verstehen, weil der Rechnungsführer das nicht plausible erklären konnte und am Ende auf §18 Soldatengesetz in den Raum geworfen hat, wegen "Anspruch auf unentgeltliche Unterkunft bei Verpflichtung zum Wohnen in einer Gemeinschaftsunterkunft".
Für Hilfe, Ratschläge oder sogar Gesetze wäre ich dankbar.