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Autor Thema: T1 Tauglichkeit nach Behandlung  (Gelesen 4404 mal)

_Nils

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T1 Tauglichkeit nach Behandlung
« am: 26. Mai 2018, 12:42:35 »

Guten Tag!
Da ich sowohl unter drei Pollenallergien und einer Sehschwäche "leide" wollte ich jetzt einmal herausfinden, wie es aussieht wenn man die beiden Probleme aus der Welt geschafft bekommt, also in Form von Lasern & Desensibilisierung. Aktuell bin ich noch Schüler auf dem Weg zum Abi, jedoch spiele ich mit dem Gedanken zur Bundeswehr zu gehen.
Mir ist bewusst, das man T1 für die wenigsten Verwendungen wirklich benötigt, jedoch wäre es mir schon recht wichtig  [/le[/pre]ft]
MFG Nils
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dunstig

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Antw:T1 Tauglichkeit nach Behandlung
« Antwort #1 am: 26. Mai 2018, 12:43:54 »

Man braucht für keine einzige Verwendung T1 und wem das wichtig ist, hat den Sinn hinter dem Einstellungsverfahren nicht verstanden und legt deutlich den falschen Schwerpunkt. Denn das ist der einzige Punkt, den man nicht wirklich beeinflussen kann.
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"Ich stehe vor der Bundeswehr, zu der ich seit 22 Jahren auch "meine Armee" sagen kann. Und bin froh, weil ich zu dieser Armee und zu den Menschen, die hier dienen, aus vollem Herzen sagen kann: Diese Bundeswehr ist keine Begrenzung der Freiheit, sie ist eine Stütze unserer Freiheit." Joachim Gauck

_Nils

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Antw:T1 Tauglichkeit nach Behandlung
« Antwort #2 am: 26. Mai 2018, 12:54:15 »

Für wirklich gar keine? Nicht mal KSM/KSK? Ich habe heute im Internet nur mehr oder weniger seriöse Antworten auf die Frage gefunden.
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Ralf

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Antw:T1 Tauglichkeit nach Behandlung
« Antwort #3 am: 26. Mai 2018, 12:56:27 »

Für keine.
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_Nils

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Antw:T1 Tauglichkeit nach Behandlung
« Antwort #4 am: 26. Mai 2018, 13:10:55 »

Wie siehts den bei den beiden Einheiten aus? Die nehmen ja allemal nicht alles und jeden auf. Wenn man die beiden oben genannten Dinge erfolgreich behandelt, hat man dann da eine Chance?
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KlausP

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Antw:T1 Tauglichkeit nach Behandlung
« Antwort #5 am: 26. Mai 2018, 13:15:40 »

Noch mal: Das hat damit nichts zu tun. Und nach einer Laserbehandlung ist man erst einmal "D4 - vorübergehend nicht dienstfähig".
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Ralf

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Antw:T1 Tauglichkeit nach Behandlung
« Antwort #6 am: 26. Mai 2018, 13:16:50 »

Die gesundheitliche Eignung setzt sich aus verschiedenen Aspekten zusammen, sogar ziemlich viele.
Wenn deine Dinge behandelt, ausreichend Rekonvaleszenzzeit (weil OP) erfolgte und durch den Musterungsarzt als einwandfrei bescheinigt werden, warum sollte dann ein Ausschluss erfolgen?
Aber ob das nach dem Lasern und einer Desensibilisierung ist, wird der med. Dienst im KarrC Bw entscheiden. Ferndiagnosen taugen nichts.
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KillBurn93

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Antw:T1 Tauglichkeit nach Behandlung
« Antwort #7 am: 26. Mai 2018, 13:24:09 »

Das Problem bei den beiden Versendungen ist außerdem nicht die körperliche Tauglichkeit sondern auch das entsprechende notwendige "Mindsetting"...
Viele beginnen die Ausbildung aber müssen die Ausbildung abbrechen weil sie das hohe Anforderungspensum nicht schaffen...
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_Nils

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Antw:T1 Tauglichkeit nach Behandlung
« Antwort #8 am: 26. Mai 2018, 13:35:06 »

Das ihr mir nicht sagen könnt, ob meine Laser OP zB erfolgreich genug war, ist mir schon bewusst. Jedoch wollte ich wissen, ob ich bei KSM eine theoretische Chance hätte, falls ich es schaffe meine physischen Probleme in Ordnung zu bekommen. Und das die Ausbildung dort physisch und psychisch sehr hohe Anforderungen hat (70% schaffen es nicht meines wissens nach?!) ist mir bewusst.
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HubschrauBär

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Antw:T1 Tauglichkeit nach Behandlung
« Antwort #9 am: 26. Mai 2018, 13:38:20 »

Davon abgesehen bedeutet ein erreichter Tauglichkeitsgrad ja noch nicht, dass man auch die notwendigen verwendungsfähhgkeiten (z.B. Springen, Tauchen, etc) erhält

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KlausP

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Antw:T1 Tauglichkeit nach Behandlung
« Antwort #10 am: 26. Mai 2018, 13:41:26 »

Die Frage nach der theoretischen Chance finde ich total unsinnig. Natürlich haben Sie die, egal ob mit oder ohne Augenlasern.
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_Nils

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Antw:T1 Tauglichkeit nach Behandlung
« Antwort #11 am: 26. Mai 2018, 13:54:20 »

Hätte ich ernsthafte körperliche Behinderungen hätte ich wohl nicht mal eine theoretische Chance oder?
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TomTom2017

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Antw:T1 Tauglichkeit nach Behandlung
« Antwort #12 am: 26. Mai 2018, 14:44:49 »

Hätte ich ernsthafte körperliche Behinderungen hätte ich wohl nicht mal eine theoretische Chance oder?
Ähm, was soll die Frage? Ob Sie gesundheitlich geeignet sind oder ein Verwendungsausschluss vorliegt, entscheidet alleine der Musterungs- bzw. Truppenarzt. M.E. führen diese Planspiele  und "was wäre, wenn..." zu nichts.

Wenn Sie tatsächlich eine "ernsthafte körperliche Behinderung" haben, steht es ihnen frei, diese hier - im Schutze der Anonymität - zu nennen... vermutlich bekommen Sie dann eine fundiertere Meinung.
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KlausP

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Antw:T1 Tauglichkeit nach Behandlung
« Antwort #13 am: 26. Mai 2018, 14:58:07 »

Es sind schon Bewerber wegen Erkrankungen ausgemustert worden von denen sie selbst nicht einmal geahnt haben, dass sowas bei ihnen vorliegen könnte. Wenn das mit Ferndiagnosen praktikabel wäre könnte sich die Bw einen Haufen Musterungsärzte sparen.
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_Nils

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Antw:T1 Tauglichkeit nach Behandlung
« Antwort #14 am: 26. Mai 2018, 15:39:16 »

Also meinen sie, man soll es einfach versuchen und sich um die zwei Problemen keine Sorgen machen
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