Ja, kann man grundsätzlich natürlich machen, aber wer sagt denn, das der Betreffende dann an nächster Übernahmestelle ist und nicht noch einige andere davor? Und wo trennt man dann ab? Klar kann man über Soll nehmen, aber das hat zur Folge, dass die Förderchancen des einzelnen damit reduziert werden und man dann konsequenterweise nächstes Jahr weniger nehmen muss, oder aber man benachteiligt wieder einige. Das ist ja auch nicht gewollt, die Eingaben und Beschwerden kommen bestimmt und dann muss sich die Personalführung rechtfertigen, wieso Betroffene nicht gefördert werden können.
Fragen über Fragen...die vor allem eines zeigen: Die ganzen Probleme gäbe es nicht, wenn die Personalzerwaltung ihren Job vernünftig machen würde.
Also die Fragen, die ich in diesem Zusammenhang aufgeworfen habe, haben nichts mit einem vernünftigen oder unvernünftigen Job der Personalführung zu tun, sondern stellen sich nur bei deinem Vorschlag, mehr zu nehmen, als das SOLL wäre. Damit wollte ich aufzeigen, dass das nicht ganz so einfach ist. Im übrigen wäre das ja auch ein gutes Beispiel, wie eine (in deinen Augen ja sicherlich) gut gemeinte Entscheidung, später wieder von einem Gericht bemängelt werden würde. Und irgendjemand würde dann wieder sagen, die PersFhrg hätte ihren Job nicht richtig gemacht ;-)
Ich würde auch nicht von vielen Fällen sprechen, denn wenn man sich die Masse der Personalentscheidungen anschaut, würde ich das im Promillebereich ansiedeln.
Und durch ein wechselndes Rechtsverständlich der urteilenden Richter ist manchmal das, was früher mal richtig war, heute halt nicht mehr richtig, aber a) ist das nicht vorhersehbar und b) halte ich die plakativen immer wieder durch die Medien bemühten Wortspiele "Klatsche", "schallende Ohrfeige bla bla" für einfach nur Geplappere. Die Damen und Herren sollten es mal besser machen, hinterher kann man immer "schlauer" sein.
Die Idee, die dahinter steht, ist ja oftmals dir Richtige, sei es die Restdienstzeit bei der OffzMilFD-Zulassung, der Rotationserlass oder aber auch hier die PF. Die Ausgestaltung dieser Ideen (die jahrzehntelang als nicht falsch angesehen wurde), muss halt anders geregelt werden. Wen es dazu immerhin eine BVerfG bedarf, ist das auch nicht unbedingt einem Bundesamt zuzumuten, hier jahrzehntelange Verfahren umzustellen.
Ich sage da immer pragmatisch: wer Entscheidungen trifft, kann Fehler machen. Aber aus Unsicherheit keine Entscheidung oder keine ungünstige Entscheidung zu treffen führt zu Nichts und bringt keinen weiter. Das beobachtet man immer mehr, die bloße Angst vor einem Rechtsstreit lähmt manches. Wenn man fest überzeugt ist, den Sachverhalt richtig abgewogen und bewertet zu haben, sollte man auch entscheiden. Und wenn die Entscheidung später wieder kassiert wird, dann ist das halt so, da muss man sich nichts vorwerfen lassen.