Ja, natürlich geht indirekt mit dem Tragen jedweder, einem Unternehmen oder Organisation eindeutig zuzuordnenden Dienstbekleidung auch eine allgemeine Repräsentationswirkung durch den Träger aus. Im Positiven - wie im Negativen. Das ist doch eine Binse und wird sowohl in der Bekleidungsvorschrift der Bw, als auch des THW abgebildet.
Das alles hilft doch aber nicht weiter, um die Frage unserer Fragenstellerin hier zu beantworten. Ich habe es in den letzten Jahren bei den unterschiedlichsten Truppenzeremoniellen in ganz Deutschland, denen ich beiwohnen konnte, dass unter den Zuschauern eigentlich immer einzelne Personen von THW, Johannitern etc. in ihren jeweiligen Dienstbekleidungen teilnahmen - und an deren Tätigkeitskennzeichnungen zu sehen war, dass es eben keine hochrangigen, abgeordneten Vertreter ihrer jeweiligen Organisationselemente waren. So erscheint es mir also zumindest möglich zu sein, die THW-Dienstbekleidung zu derartigen Anlässen zu tragen.
Auf der sicheren Seite wäre dann doch unsere Fragenstellerin, wenn sie das Tragen des THW-Dienstanzuges bei ihrem Ortsbeauftragten beantragt.