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Autor Thema: Elternzeit im zivilen Betrieb und Übergang zur Eignungsübung  (Gelesen 1221 mal)

Nemoo

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Guten Tag,

ich wollte mal fragen ob jemand weiß wie es sich verhält mit der Einberufung wenn ich kurz vorher noch in Elternzeit sein werde.
Als Beispiel, mein Kind wird am 15. August geboren und ich habe pünktlich im vorraus zur Geburt die Elternzeit für 4 Monate beantragt. Somit endet meine Elternzeit am 15. Dezember. Während meiner Elternzeit werde ich einen Termin im September zur Eignungsfeststellung wahrnehmen und mal angenommen ich bekomme dann einen Bescheid zum Dienstantritt für den 02. Januar 2019. Wenn man während der Elternzeit kündigen will muss dies ja 3 Monate vorher geschehen damit man zum Ende der Elternzeit dann aus dem zivilen Betrieb ausscheidet. Meine eigentliche Frage ist jetzt, kann ich dann während der Elternzeit meinem Chef das Schreiben vorlegen bezüglich der Eignungsübung und müsste dann theoretisch nur die Zeit vom 15. Dezember - 31. Dezember im Betrieb arbeiten, bevor ich dann am 02. Januar 2019 meinen Dienst antrete. Da von meinerseits ja keine Kündigung dort erfolgen wird. Hoffe ich habe es verständlich formuliert und dass ich hier richtig bin, wüsste nicht wo ich diese Frage sonst stellen soll.

Vielen Dank und euch einen sonnigen Sonntag  :)
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Ralf

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Antw:Elternzeit im zivilen Betrieb und Übergang zur Eignungsübung
« Antwort #1 am: 08. Juli 2018, 11:06:43 »

Das Eignungsübungsgesetz bietet ja auch einen Arbeitsplatzschutz, von daher nicht deinen Arbeitsplatz kündigen. Ansonsten ist deine Rechnung korrekt.
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Helft mit, dass es so bleibt.

Nemoo

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Antw:Elternzeit im zivilen Betrieb und Übergang zur Eignungsübung
« Antwort #2 am: 27. Juli 2018, 19:24:41 »

Vielen Dank für die Antwort!  :)

Ich mache mir halt nur Sorgen, dass es dann eine gesetzliche Regelung gibt bezüglich Elternzeit und Übergang zur Eignungsübung (wobei ich dazu nichts gefunden habe), die mich in irgendeiner Weise darin hindert meinen Plan wie geplant durchzuführen.
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KlausP

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Antw:Elternzeit im zivilen Betrieb und Übergang zur Eignungsübung
« Antwort #3 am: 27. Juli 2018, 19:48:11 »

Mit einer Einstellung zum 02.01 sollten Sie eher nicht rechnen, weder bei einer Eignungsübung bei Einstellung mit höherem Dienstgrad noch bei Einstellung als normaler SaZ. Wir empfehlen ja nicht umsonst die Bewerbung ca. ein Jahr vor dem gewünschten Eunstellungstermin.
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StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen
 

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