Hallo in die Runde!
@Angemon84
Die Abrechnung i.V.m der Vergleichsmitteilung ist nicht schlüssig.
Da für den 07.04. kein Trennungsgeld gewährt wird, ist für den 06.04. von einer Abreise vom Dienstort auszugehen. Die zu erstattende Trennungsgeld für den 06.04. dürfte den Höchstbetrag von 12€ nicht übersteigen. Gezahlt wurde 1,73€ (GVgB) + 3,23€ (GVgB) + 9,60€ (SV). Somit um 2,56€ überzahlt.
Gleiches gilt für den 13.04. Hier letzter Diensttag, ab dem 16. versetzt. Somit beginnt die DAR am 13.04., (wird wahrscheinlich ander FamWO unterbrochen) und am 16.04. am neuen Dienstort beendet. Ein Erstattung für den 13.04. wäre somit Sache der aufnehmenden Dienststelle. Somit um weitere (8,19€) überzahlt.
@IcemanLw
Eine Erstattung ohne einen Antrag ist nicht statthaft!
Reisekosten §3 BRKG, Dienstreisende erhalten auf Antrag eine Vergütung ....
Trennungsgeld §9 TGV, Das Trennungsgeld ist [...] schriftlich zu beantragen ....