Moin, am Anreisetag zur GA hatte uns der ReFü gesagt, dass wir (OAs) wahrscheinlich alle für die Zeit der GA TG-berechtigt sein werden. Ich konnte mir das nicht erklären, da ich noch zu Hause wohne und keinen Anspruch hätte.
Dann hatten wir auch ziemlich zum Anfang der GA ReFü-Unterricht. Dort sagte er uns, dass in unserem Quartal und dem davor (es sei also noch sehr neu) die OAs in der GA grundsätzlich TG-berechtigt wären, was sich in der Form äußern würde, dass wir die Kosten für die Verpflegung erstattet bekämen. Aber eben auch nur in diesen 3 Monaten.
Das würde sich aber wiederum im Januar wieder ändern, da Köln festgestellt habe, dass dies auf Dauer zu teuer ist. Klingt für mich sehr abstrus, aber in zwei Wochen kommt der ReFü wieder und klärt mit uns die Anträge (die wir damals schon bekamen und freiwillig schon vorher ausfüllen können; macht nur keiner zum ersten Mal ohne Anleitung) sowie andere Angelegenheiten bzgl. BahnCard und so.
Weiß jemand mehr dazu? Anscheinend ist das in der Tat so, wie IcemanLw erfahren hat, nur kann ich da nicht ganz nachvollziehen, wie das entschieden wurde, wieso und weshalb das wieder nach uns "abgeschafft" wird. Dazu betrifft es nur die OAs, Msch erhalten laut seiner Aussage nichts (wenn sie nicht regulär TG-berechtigt sind).