Als man die Innere Führung verfasst und den Begriff des "Staatsbürgers in Uniform" geprägt hat, ging man wahrscheinlich nicht davon aus, mal darüber nachzudenken, nicht-Staatsbürger in Betracht für die Streitkräfte ziehen zu wollen/müssen.
Hervorragend, ich danke dir, dass du dich endlich mal mit dem Thema auseinandersetzt.
Mittlerweile haben sogar "Ausländer" die (weitestgehend) gleichen Rechte wie "Einheimische".
Wo haben Sie das weshalb und in welchem Kontext, bezogen auf welche Rechtsfragen?
Es geht hier ausschließlich um die Verwendung als Soldat eines Ausländers in der Bundeswehr. Genauer: Es geht um die unmittelbare Auswirkunge der systematischen Verwendung von Ausländern in der Bundeswehr auf die Innere Führung, die - wie du jetzt tatsächlich richtig erkannt hat - diese Möglichkeit grundsätzlich (wie auch unser Soldatengesetz) ausschließt.
Es geht hier weder um das Zahlen von Mautgebühren, noch um Menschenrechte.
Und die weltweite Rechtspraxis und die Einzelgesetzgebung der Staaten ist da absolut eindeutig in Bezug auf Wehrpflicht (wo es sie gibt) und auch den freiwilligen Dienst von Ausländern in Streitkräften. Letzteres ist weltweit immer eine Ausnahme und immer mit Einschränkungen (z.B. mögliche Laufbahn, grundsätzliche Einstellungsbeschränkung, konkrete Repressalien des Herkunftslandes usw.) verbunden.
Was spricht dagegen, den "Staatsbürger" auf den "Bürger" (im Sinne von Einwohner) zu vereinfachen?
Philosophisch - also wohl die Ebene auf der du denkst - im Sinne einer andauernden Gleichmacherei von allem und jedem vermutlich wenig. Rechtlich - insbesondere auch verfassungsrechtlich, staatenrechtlich und EU-rechtlich aber unendlich viel. Denn es geht hier nicht um Wortklauberei, sondern die Basis aller existierenden Rechtssysteme der Erde. Und es bringt wohl recht wenig im konkreten Kontext über den wir uns unterhalten über philosophische Fragen der Auflösung der Staatenlehre, wie wir sie kennen zu diskutieren. Das kannst du natürlich gerne machen, ich werde mich dem aber enthalten und dich nur "gebetsmühlenartig" auf die Realität hinweisen.
@Andi
Zu deiner Empfehlung: Nur weil man anderer Meinung ist bedeutet das noch lange nicht, keine Ahnung zu haben.
Du hast in diesem Sinne keine "andere Meinung", du unterhältst dich über etwas völlig anderes - oder willst es zumindest. Du willst der Tatsachenfeststellung, dass der Himmel blau ist mit der Meinung begegnen, dass er rosa viel schöner wäre und darauf die weitere Diskussion aufbauen...
Natürlich bin z. B. ich anders in England integriert als in Deutschland, aber auch dort ein vorbildlicher (EU) Bürger.
...aber England gegenüber stehst du in einem anderen Rechts- und Abhängigkeitsverhältnis, als deinem Heimatstaat gegenüber. Aber vielleicht verlassen wir mal diesen philosophischen Austausch.
Es geht nicht darum, dass der Dienst von Ausländern in der Bundeswehr nicht möglich ist - das ist es für Einzelfälle ja bereits jetzt - es geht darum, dass eine solche Entscheidung schlicht und einfach weitreichende Konsequenzen hat. Auch und insbesondere auf die Innere Führung.
Und es geht mir erst recht nicht darum, ob ich den Dienst von Ausländern in der Bundeswehr gut oder schlecht finden würde.
Und ein Konzept wie die Innere Führung ist in seinem Kern - der Bindung an das
deutsche Grundgesetz und seine FDGO - weder einfach veränder- noch austauschbar. Wer das denkt, behauptet oder plant hat es eben schlicht nicht durchdrungen und insbesondere seinen Wert nicht erkannt.
Der zitierte "Wandel staatlicher, politischer und gesellschaftlicher Rahmenbedingungen" setzt bereits von außen auf Bundeswehr und Innere Führung einwirkende Einflüsse voraus, die sich dementsprechend auch bereits auswirken. Eine "Oktroyerung" von Führungsmentalität, Selbstverständnis, Tradition durch Gesetz ist schlicht nicht möglich, da dies gewachsene ideelle Konstrukte sind. Was allerdings eben durchaus geht ist durch Gesetz solche gewachsenen Konstrukte zu zerschlagen - da haben wir ja Erfahrungen in der deutschen Geschichte. Diese Art von Veränderung ist in den von LwPersFw zitierten Passagen aber auch gar nicht gemeint, da der Kern der Inneren Führung eben im Grundgesetz - durch den Ewigkeitsartikel geschützt - auch durch einen Gesetzgeber nicht veränderbar sind.
Die deutsche Staatsbürgerschaft als Dienstvoraussetzung wäre ein durch den Gesetzgeber veränderbarer Aspekt, aber eben keiner, der "einfach so" ohne Auswirkungen - insbesondere auf die Innere Führung - möglich wäre. Eine Änderung hier wäre halt schlicht verbunden mit der Botschaft: Alles was bisher mit der Inneren Führung verbunden war bitte ersatzlos streichen. Und dem Nebenaspekt, dass das, was wir seit 1955 als "die zentrale" Entwicklung und das Alleinstellungsmerkmal der Bundeswehr sehen eben am Ende doch nur ein opferbares Politikum war und man mit Soldaten der bundeswehr vielleicht doch einfach machen kann, was man will.
Gruß Andi