So, ich habe jetzt mal die A-2600/1 durchgelesen. Da steht nur, dass ein Baustein des Konzeptes Innere Führung das "Leitbild" des Staatsbürgers in Uniform ist, nicht dass ein Soldat zwangsläufig deutscher Staatsbürger sein muss. In dieser o.a. Vorschrift steht auch mehrmals, dass gesetzliche, politische, gesellschaftliche usw. Wandel zu berücksichtigen sind, und sich das Konzept der Inneren Führung in beständigen Wandel befindet.
Es wird sogar erklärt, zu welchem Zwecke die Innere Führung eingeführt wurde: die Teilnehmer in Himmelrod hatten den Auftrag, die Bereitschaft der deutschen Bevölkerung zur Wiederbewaffnung (10 Jahre nach Kriegsende) sicherzustellen, und erfüllten diese Aufgabe indem sie Regelungen/Konzeptionen einführten zur Vermeidung der negativen Effekte wie sie in Kaiserreich, Reichswehr und Wehrmacht auftauchten, vereinfacht dargestellt der Missbrauch der Streitkräfte durch die Politik.
"Staatsbürger in Uniform" ist ein griffiger Begriff, damit man das leicht versteht, dahinter steht aber der Primat der Politik. Solange der gewährleistet ist, und die anderen Prinzipien der Inneren Führung (Führen durch Auftrag, Parlamentsarmee usw) gewährleistet sind, ist der Kernzweck der inneren Führung erfüllt.
Wenn man sich jetzt anschaut dass bei einer anderen Gruppe von Personen, die ebenfalls ein besonderes Treueverhältnis zum Staat hat, nämlich den Beamten, bereits EU-Ausländer per Gesetz ernannt werden dürfen, ist der Schritt zum EU-Bürger in der Bundeswehr als Soldat nicht mehr so unvorstellbar. Eine fundamentalistische Ansicht wie von unserem Militärsheriff greift hier zu kurz.
@ Andi: Danke für das Angebot uns "nachzuschulen", aber ich glaube dafür hast den Arsch zu weit unten, wie man in Bayern sagt (Dienstgradmäßig und von der Ausbildung her)