@S1NCO, Ihr Beitrag in allen Ehren, Ihre Meinung ist schlicht ohne Fakten.
Denn wie alle Fragen der Uniform - ein Blick in die aktuelle Fassung der Anzugsordnung für Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr gibt da schon eindeutig Auskunft:
Das marineblaue Barett wir demnach nicht nur von den Angehörigen des Seebataillons und der Kamfschwimmerkompanie sowie den Angehörigen der 4./WachBtl BMVg zum Feldanzug getragen, sondern auch von den weiblichen Angehörigen des Zentralen Sanitätsdienstes, wenn sie Luftwaffenuniformträger sind sowie Heeresuniformträgern, wenn sie sich in der Ausbildung zum Unteroffizier/Feldwebel oder Offizier befinden. Und da bis zur Verbandsebene (also Bataillon oder Regiment) im Heer alle zugehörigen Soldaten dieselbe Art Kopfbedeckung tragen, trägt auch das Stammpersonal dieser Bataillone das marineblaue Barett, jeweils mit dem zutreffenden Truppengattungsabzeichen. Im Übrigen tragen dieses Barett auch sämtliche Bundeswehrsoldaten der deutsch-französischen Brigade (ebenfalls mit den für sie zutreffenden Abzeichen sowie im deutsch-/niederländischen Korps.